Hallo Katerchen....
Nachdem ja jetzt neue Erkenntnisse herrschen, scheint die Sache eine wenig komplizierter geworden sein.
Bzgl. Strafhaft stellt sich für mich die Frage, warum einer wegen eines Gewaltverbrechens nur ein paar Monate einsitzt. Auf Grund der Gefährlichkeit des Täters habe ich zudem für eine Vorbeugende Maßnahme nach abgesessener Haft argumentiert. Und auf Grund der Tatsache, dass er eh illegal in Österreich war und lt. Innenministerium ein Abschiebeverfahren lief, alternativ für Schubhaft.
Er ist ja auch nicht wegen eines Gewaltverbrechens verurteilt worden. Wegen welcher Delikte er Schmalz bekommen hatte, kann ich im Moment nicht feststellen.
Was verstehst du unter vorbeugende Maßnahmen? Ab wann ist ein Mensch gefährlich? Welche Maßstäbe wendet man an? Da müssten schon seeeehr viele Menschen mal vorbeugend weggesperrt werden, mMn.
Ich wollte mit all meinen Ausführungen darstellen, dass es wohl mehrere Möglichkeiten gegeben hätte, ihn anzuhalten, und jede davon wäre besser gewesen als ihn am Brunnenmarkt auszusetzen wie ein Tier.
Natürlich hätte es genug Möglichkeiten gegeben, ihn abzuhalten!
Genauso hat es genug juristische Möglichkeiten gegeben, ihn nicht anzuhalten. Und für die hat sich , wie man jetzt weiß, die Staatsanwaltschaft entschieden......aus welchen Gründen auch immer, was ja jetzt der vom Justizminister eingesetzte Ausschuss klären soll.
Ich meinte, WEGEN eines fehlenden Heimreisezertifikates wird keine Schubhaft verhängt, sondern aus den bereits angesprochenen Gründen.
War möglicherweise von mir unscharf formuliert....sorry.
Im selben Radionachrichtenblock mit der Meldung zum besagten Fall, wurde auch gemeldet, dass die österreichischen Gefängnisse überfüllt sind.
Ist man vielleicht deshalb bei der Staatsanwaltschaft so zurückhaltend mit Haftstrafen?