(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Der Satz ansich allein widerspricht sich schon . ;)
Prävention.
Rat mal, was mir der Staatsanwalt nach über einem Jahr schrieb, als ich einen Idioten, der eine Schlägerei angefangen hat, angezeigt habe?
Gegen ihn liegen ärgere Strafdelikte vor, deswegen wird mein Fall nicht weiter verfolgt...

Wenn ich ihn das nächste Mal sehe, was sollte ich deiner Meinung nach machen? Ihm wieder gewähren einmal zuzuschlagen? Mit Reden wird das nämlich nix, ist ja beim ersten Mal auch schief gelaufen.
Respekt vor denjenigen, die in so einem Fall ihm eine in die Fresse hauen. Mir fehlt zeitweise der Mut, aber zum größten Teil denke ich leider immer bei sowas an die verfickte (ja, in diesem Zusammenhang, nenne ich sie so) Justiz, weil sie zu seinem Gunsten entscheiden wird.

Vor vier Monaten sah ich ihn...er erkannte mich nicht, ging an mir vorbei...
 
Laut Medienberichten hatte der Verdächtige ja seine 2 Verurteilungen mit einer Teilbedingten abgesessen.
Es gibt kein Gesetz, dass du für ein und dasselbe Vergehen mehrmals bestraft wirst.
Das ist mir völlig klar. Für gefährliche Straftäter gibt es aber auch nach verbüßter Haftstrafe die Möglichkeit, sie mittels "vorbeugender Maßnahme" von der Gesellschaft fernzuhalten, z.B. mittels Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Die anderen Anzeigen waren ja noch nicht verhandelt. Offenbar war keines der Vergehen wegen denen er angezeigt worden ist, mit einem Strafrahmen von mehr als 2 Jahren Haft bedroht. Deshalb gibt's auch keine U-Haft.
Im Brunnenmarkt-Fall habe ich für U-Haft nur deswegen zunächst argumentiert, weil ich der Meinung war, das letztjährige Eisenstangen-Attentat wäre noch nicht verhandelt worden.

Du darfst U-Haft, Haft und Schubhaft nicht durcheinander bringen.
Straftaten werden nicht mit Schubhaft bestraft sondern mit Haft NACHDEM man rechtskräftig verurteilt worden ist. U-Haft unter bestimmten Umständen, wie bereits erwähnt, wenn das Delikt mit mehr als zwei Jahren Haft bedroht wird und/oder Fluchtgefahr/Tatbegehungsgefahr besteht.
Wann Schubhaft verhängt wird, habe ich bereits verlinkt.
Ich habe nichts durcheinander gebracht. Bzgl. U-Haft siehe obige Überlegungen. Bzgl. Strafhaft stellt sich für mich die Frage, warum einer wegen eines Gewaltverbrechens nur ein paar Monate einsitzt. Auf Grund der Gefährlichkeit des Täters habe ich zudem für eine Vorbeugende Maßnahme nach abgesessener Haft argumentiert. Und auf Grund der Tatsache, dass er eh illegal in Österreich war und lt. Innenministerium ein Abschiebeverfahren lief, alternativ für Schubhaft.

Ich wollte mit all meinen Ausführungen darstellen, dass es wohl mehrere Möglichkeiten gegeben hätte, ihn anzuhalten, und jede davon wäre besser gewesen als ihn am Brunnenmarkt auszusetzen wie ein Tier.

Das habe ich nicht behauptet.
Die Schubhaft hängt ja nicht vom Heimreisezertifikat ab.
Doch, hast Du:
Wahnsinnige Rechtssprechung????
 
geh nachlesen dann wirst es wissen
Das war eine ganz normale Frage, wennst sie nicht beantworten kannst, dann geh halt wo anders stänkern :cool:musst Dich ja nicht überall einmischen.

An die anderen, was ist denn nun verhältnismäßig in dem Fall ? Hat jemand Erfahrung oder kann ein Beispiel verlinken ?
 
Folgender ORF-Artikel bringt viel Licht ins Dunkel, und die dort geäußerte Kritik ist nahezu deckungsgleich mit der von mir hier im Thread geäußerten:
Sonderkommission zu Brunnenmarkt-Mord - wien.ORF.at

Versagt hat demnach in erster Linie die Staatsanwaltschaft, die diverse Meldungen und Empfehlungen von Seiten der Polizei einfach ignoriert hat.
 
die diverse Meldungen und Empfehlungen von Seiten der Polizei einfach ignoriert hat.
Ignoriert? Ich glaube eher das der Akt auf einen Haufen bei den anderen Akten liegt! Habe jetzt gelesen das eine Angestellte 300 Akten nicht bearbeitet hat, und auch um mehr Personal gebeten hat! Einige der Akten landeten wegen Verjährung im Müll! Mich wundert nix mehr! Ging übrigens zum Gericht der Fall mit der Angestellten.
 
welcher beamte sollte aus welchem grund, aktiv die abschiebung eines sich illegal im land befindlichen von sich aus betreiben wollen? nur um sich dann - wenn es blöd hergeht - aus gewissen kreisen anpatzen zu lassen, was er nicht für ein unmensch ist weil er geltendes recht durchsetzen möchte?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ignoriert? Ich glaube eher das der Akt auf einen Haufen bei den anderen Akten liegt! Habe jetzt gelesen das eine Angestellte 300 Akten nicht bearbeitet hat, und auch um mehr Personal gebeten hat! Einige der Akten landeten wegen Verjährung im Müll! Mich wundert nix mehr! Ging übrigens zum Gericht der Fall mit der Angestellten.
Wie ich schon mehrmals erwähnt habe, wir haben leider eine Sparjustiz. Bei den Kosten wird gespart ohne Ende, die Gebühren werden erhöht. Wir haben angeblich die einzige Justiz in Europa, die mehr einnimmt als ausgibt (nach meiner Erinnerung betragen die Einnahmen 107% der Ausgaben). Das mag aus Sicht des Finanzministers ganz nett sein, aber ich sehe die Aufgabe der Justiz nicht darin, Geld fürs Staatssäckel zu lukrieren.
 
Dann darf ich den straflos erschiessen ? Bist Dir sicher ?
Zuvor muss ich sagen, dass ich da wegen fehlender Schusswaffe sowieso ein Problem hätte. Aber wenn ich eine hätte und die Drohung wäre ernsthaft, weil mein Gegenüber ein großes Messer in der Hand hat, dann wäre ein Schuss sicher nicht strafbar. Wenn ich allerdings genau zwischen seinen Augen ziele, dann könnte mir die Notwehr möglicherweise nicht abgekauft werden.

Ich glaub aber auch, dass man in einer solchen Extremsituation nicht lange alle Punkte gegeneinander abwägt.
 
Hallo Katerchen....
Nachdem ja jetzt neue Erkenntnisse herrschen, scheint die Sache eine wenig komplizierter geworden sein.

Bzgl. Strafhaft stellt sich für mich die Frage, warum einer wegen eines Gewaltverbrechens nur ein paar Monate einsitzt. Auf Grund der Gefährlichkeit des Täters habe ich zudem für eine Vorbeugende Maßnahme nach abgesessener Haft argumentiert. Und auf Grund der Tatsache, dass er eh illegal in Österreich war und lt. Innenministerium ein Abschiebeverfahren lief, alternativ für Schubhaft.

Er ist ja auch nicht wegen eines Gewaltverbrechens verurteilt worden. Wegen welcher Delikte er Schmalz bekommen hatte, kann ich im Moment nicht feststellen.
Was verstehst du unter vorbeugende Maßnahmen? Ab wann ist ein Mensch gefährlich? Welche Maßstäbe wendet man an? Da müssten schon seeeehr viele Menschen mal vorbeugend weggesperrt werden, mMn.
Ich wollte mit all meinen Ausführungen darstellen, dass es wohl mehrere Möglichkeiten gegeben hätte, ihn anzuhalten, und jede davon wäre besser gewesen als ihn am Brunnenmarkt auszusetzen wie ein Tier.
Natürlich hätte es genug Möglichkeiten gegeben, ihn abzuhalten!
Genauso hat es genug juristische Möglichkeiten gegeben, ihn nicht anzuhalten. Und für die hat sich , wie man jetzt weiß, die Staatsanwaltschaft entschieden......aus welchen Gründen auch immer, was ja jetzt der vom Justizminister eingesetzte Ausschuss klären soll.
Ich meinte, WEGEN eines fehlenden Heimreisezertifikates wird keine Schubhaft verhängt, sondern aus den bereits angesprochenen Gründen.
War möglicherweise von mir unscharf formuliert....sorry.


Im selben Radionachrichtenblock mit der Meldung zum besagten Fall, wurde auch gemeldet, dass die österreichischen Gefängnisse überfüllt sind.
Ist man vielleicht deshalb bei der Staatsanwaltschaft so zurückhaltend mit Haftstrafen?
 
Da müssten schon seeeehr viele Menschen mal vorbeugend weggesperrt werden, mMn.
Soooooo viele Menschen führen sich aber nicht so auf wie dieser Eisenstangenmörder.
Ist man vielleicht deshalb bei der Staatsanwaltschaft so zurückhaltend mit Haftstrafen?
Genau das vermute ich. Und dann ist letzten Endes der Justizminister verantwortlich, denn er hat für ausreichend Platz im Häfen zu sorgen. Aber all das kann den Mörder nicht entlasten und ist auch kein Milderungsgrund.
 
Soooooo viele Menschen führen sich aber nicht so auf wie dieser Eisenstangenmörder.
Ansichtssache.
Psychopath bleibt Psychopath.
Ob er physisch oder psychisch gegen seine Mitmenschen vorgeht, beides ist gefährlich!

Und manchmal bin ich schon versucht zu denken, dass es vielleicht gnädiger ist, wenn dich der Psychopath daschlogt als dass er dir das Leben zur Hölle macht.
Wenn der Tod nur nicht diese finale Qualität hätte.
(Gibt´s ka Schüdl "Bittere Ironie"?)

Aber all das kann den Mörder nicht entlasten und ist auch kein Milderungsgrund.
Auf keinen Fall!
Wobei ich in diesem Fall eher Todschlag als Mord vermute. Macht das Geschehene natürlich nicht weniger tragisch.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Er ist ja auch nicht wegen eines Gewaltverbrechens verurteilt worden. Wegen welcher Delikte er Schmalz bekommen hatte, kann ich im Moment nicht feststellen.
Ich auch nicht. Aber die Polizei hat lt. ORF-Bericht U-Haft beantragt, was von der Staatsanwaltschaft ignoriert wurde. Wenn dies, wie von Dir vermutet, wegen Platzmangel in den Gefängnissen geschah, ist es besonders skandalös.

Was verstehst du unter vorbeugende Maßnahmen? Ab wann ist ein Mensch gefährlich? Welche Maßstäbe wendet man an? Da müssten schon seeeehr viele Menschen mal vorbeugend weggesperrt werden, mMn.
Hauptkriterium ist die Wiederholungsgefahr; insbesondere bei psychisch kranken Straftätern wrd diese zuweilen angenommen.

HELP.gv.at: Vorbeugende Maßnahmen

Auf keinen Fall!
Wobei ich in diesem Fall eher Todschlag als Mord vermute. Macht das Geschehene natürlich nicht weniger tragisch.
Wo siehst Du im Brunnenmarkt-Fall eine "allgemein begreifliche heftige Gemütsregung", die Voraussetzung für Totschlag ist?
 
Aber die Polizei hat lt. ORF-Bericht U-Haft beantragt, was von der Staatsanwaltschaft ign
Ist das jetzt ganz neu in Österreich, das U-Haft von der Polizei beantragt wird ? :verwirrt: Bis jetzt wurde U-Haft immer von der Staatsanwaltschaft beantragt und ein Richter musste darüber entscheiden, seit wann gibt es denn diese neue Reglung ?
 
Ist das jetzt ganz neu in Österreich, das U-Haft von der Polizei beantragt wird ? :verwirrt: Bis jetzt wurde U-Haft immer von der Staatsanwaltschaft beantragt und ein Richter musste darüber entscheiden, seit wann gibt es denn diese neue Reglung ?
Das Wort "beantragt" mag in meinem Beitrag juristisch nicht ganz korrekt sein, aber dass die Initiative für U-Haft - sogar ziemlich oft - ursprünglich von Seiten der Polizei kommt, wirst Du doch kaum abstreiten, oder? Die Polizei beantragt somit bei der StA, U-Haft zu beantragen; so falsch ist das wohl nicht.
 
aber dass die Initiative für U-Haft - sogar ziemlich oft - ursprünglich von Seiten der Polizei kommt, wirst Du doch kaum abstreiten, oder?
Ruhig brauner, ganz ruhig ;) das war eine einfache Frage, ich persönlich hab noch nie davon gehört, egal in welchem Fall, das die Polizei U-Haft beantragt, ok ? Da sieht ma übrigens wiedermal, wie differenziert ma Zeitungsartikel für bare Münze nehmen sollte. ;)
 
Ruhig brauner, ganz ruhig ;) das war eine einfache Frage, ich persönlich hab noch nie davon gehört, egal in welchem Fall, das die Polizei U-Haft beantragt, ok ? Da sieht ma übrigens wiedermal, wie differenziert ma Zeitungsartikel für bare Münze nehmen sollte. ;)

du hast gesetzlich völlig recht. laut einer aussage meines Nachbarn, der Polizeioffizier ist, möchten sie haben, dass viel öfters U-haft verhängt wird, weil sie sich mit den Ermittlungen viel leichter tun, aber angeblich spielt die Richterschaft nicht mit
 
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