(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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...was willst du noch tun?

was ich tun würde, wenn er mein kind ansprechen würde weiss ich ohnehin ... ;)

und der staat muss sich für solche fälle was einfallen lassen. wenn es möglich ist freier mit 500 euro zu bestrafen weil sie im stuwer mit gewerblichen reden, sollte es auch hier einen möglichkeit geben! das mindeste wäre mal zwangsweise vorführung beim psychiater zwecks geisteszustand!
 
...was willst du noch tun?
Das kann es nicht sein. Wenn dann wirklich was passiert, dann kommen im Nachhinein die obergescheiten Meldungen, siehe Brunnenmarkt.

Ich glaub auch nicht, dass man sich was einfallen lassen muss. Solches Verhalten recht fertigt einen Verdacht und zumindest könnte man ihn aufs Kommissariat zu einer aufklärenden Unterhaltung bitten. Eine gesetzliche Bestimmung wär natürlich noch besser.

Mir ist aber auch bekannt, dass es auch im Umfeld von Schulen sehr wohl auch Drogendealer gibt, obwohl das verboten ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
was ich tun würde, wenn er mein kind ansprechen würde weiss ich ohnehin ... ;)

Ich weiß....aber dann gibt es zumindest einen Schuldigen, wenn was passiert......nämlich dich, wenn ich dir kein Alibi gebe.
...und ausserdem! Wenn du ein Kind hättest, würde sich NIEMAND trauen es anzusprechen!:cool:
und der staat muss sich für solche fälle was einfallen lassen. wenn es möglich ist freier mit 500 euro zu bestrafen weil sie im stuwer mit gewerblichen reden, sollte es auch hier einen möglichkeit geben! das mindeste wäre mal zwangsweise vorführung beim psychiater zwecks geisteszustand!
Der Staat sind wir alle , auch die Verhaltensauffälligen.....da kann einem viel einfallen.
Man kann auch Menschen mit einer Geldstrafe belegen, die Kinder ansprechen.....wird auch nicht gefallen. Und auch fraglich, ob das vor Übergriffen schützt.
Am effektivsten ist es , die Kinder auf solche Situationen vorzubereiten. Aber dafür müssen eben die Eltern sorgen und nicht der Staat.
Für eine zwangsweise Vorführung bei einem Psychiater, zwecks Überprüfung des Geisteszustandes, würden mir einige Mitmenschen einfallen.


Das kann es nicht sein. Wenn dann wirklich was passiert, dann kommen im Nachhinein die obergescheiten Meldungen, siehe Brunnenmarkt.
Es ist aber so. Es gibt offensichtlich kaum Menschen, die das kümmert.
 
Aber es spräche sicher nichts dagegen, diese verdächtige Person zwecks Befragung und Aufnahme der Personalien auf das Revier zu bitten. Er könnte auch aufgefordert werden, sein Verhalten glaubhaft zu begründen.
 
Aber es spräche sicher nichts dagegen, diese verdächtige Person zwecks Befragung und Aufnahme der Personalien auf das Revier zu bitten.
Is ja eh passiert. Liest halt genauer, den Artikel.
Selbst, wenn er sein Verhalten nicht begründen kann, können die Kieberer ihm höchstens im Auge behalten....ob, die die Zeit dafür haben?
 
Ich kann darüber eigentlich auch nur den Kopf schütteln. Ich kann mir nur zwei Szenarien vorstellen: Entweder der zuständige Beamte der Jugendgerichtshilfe ist völlig verblödet, oder es gibt irgend ein Gesetz, das diese Institution verpflichtet, bei Verletzungen ihrer Schützlinge Anzeige zu erstatten. Angeblich müssen bspw. Ärzte auch Anzeige erstatten, wenn sie von einem Patienten hören, dass er verprügelt oder von einem Auto angefahren wurde. Weiß aber nicht, ob das nicht eine Legende ist.

Jedenfalls erwarte ich mir von der Staatsanwaltschaft, dass das Verfahren gegen die Beamtin in aller Kürze eingestellt wird - alles andere würde diesen Beruf ad absurdum führen.
 
Warum, das ist eine vollkommen alltägliche Praxis.
Jemand wurde am Körper verletzt, dieses wird angezeigt und fertig.
Ob und was dabei rauskommt, entscheiden erst Staatsanwaltschaft und dann Richter.
Ich halte es nicht für üblich, dass jemand, der eine Rauferei oder Rangelei anfängt (oder dessen Fürsprecher) Anzeige erstattet. Aber egal, ich gehe davon aus, dass das Verfahren gegen die Beamtin rasch eingestellt wird.
 
Ich halte es nicht für üblich, dass jemand, der eine Rauferei oder Rangelei anfängt (oder dessen Fürsprecher) Anzeige erstattet. Aber egal, ich gehe davon aus, dass das Verfahren gegen die Beamtin rasch eingestellt wird.
Angezeigt wurde die Verletzung von einer Behörde (was durchaus üblich ist, wenn auch nicht ganz nachvollziehbar) und nicht vom Angreifer.
 
Ich halte es nicht für üblich, dass jemand, der eine Rauferei oder Rangelei anfängt (oder dessen Fürsprecher) Anzeige erstattet.
Eh nicht.
Aber bei einer Behörde läuft das anders ab. Da gibt's halt mehr Bürokratismus.
Die Haftanstalt ist nun mal auch für das Wohlergehen der Insassen verantwortlich. Wenn einem Insassen durch die Kas eine Verletzung beigebracht wurde, ist dies anzuzeigen und entsprechend zu klären.
Hat auch den Vorteil, dass hinterher eventuelle Vorwürfe, man hat das unter dem Tisch fallen lassen, haltlos sind.
In einem Rechtsstaat läuft dies eben so ab.
 
Und nicht die Medien, die eine Anzeige gleich zu einer Verurteilung aufbauschen.
Wenn man den ganzen Artikel und nicht nur die Überschrift liest:
Gegenüber krone.at konnte die Pressestelle des Bundesministeriums für Justiz nicht bestätigen, ob tatsächlich eine Anzeige vorliegt. Allerdings ließ Pressesprecherin Britta Tichy-Martin im Gespräch durchblicken: "Ich kann Ihnen sagen, es gibt wechselseitige Vorwürfe - wie das in solchen Fällen halt häufig vorkommt."
 
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