(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Wobei ich in diesem Fall eher Todschlag als Mord vermute.
Ich würde eher von Mord ausgehen. Ich bin zwar kein Jurist, gehe aber doch mit dem konform, was kater001 einige Postings zuvor geschrieben hat. Es fehlen die typischen Elemente des Totschlages. Es besteht allerdings eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass es auf Unzurechnungsfähigkeit hinaus laufen wird.

Oder hältst Du inzwischen auch schon nichts mehr von Rechtsstaatlichkeit, und nimmst Dir einfach das Recht, über Mord/Totschlag selbst zu befinden? :roll:
Da ich kein Zeitungsherausgeber bin, nehme ich mir das Recht heraus, eine vor Zeugen vorgenommene Tötung einer dem Täter unbekannten Person als das zu bezeichnen, was sie ist. Und zwar ungeachtet der Tatsache, dass diese Frau offenbar oder angeblich Mitglied der FPÖ war. Das hat mit der Tat zwar nichts zu tun, erklärt aber die Mahnwache durch politische Gesinnungsfreunde. Und eine Gegendemo linker Rabauken ist für mich ein weiterer Beweis dafür, dass das unbeschränkte Demonstrationsrecht, welches angeblich für den Fortbestand unserer Demokratie essentiell ist, in Wahrheit von den Antidemokraten (beider Richtungen!!) immer wieder missbraucht wird. Und nur zur Erinnerung für alle, die mich jetzt ins rechte Eck stellen werden: Ich bin kein FPÖ - Wähler und habe hier bereits kundgetan, zähneknirschend das für mich kleinere Übel (VdB) zu wählen.

In dieser Beurteilung der Tat stehe ich sicher nicht völlig alleine da. Aber wenn es dich beruhigt, dann füge ich noch das Wörtchen "mutmaßlich" dazu.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ruhig brauner, ganz ruhig ;) das war eine einfache Frage, ich persönlich hab noch nie davon gehört, egal in welchem Fall, das die Polizei U-Haft beantragt, ok ? Da sieht ma übrigens wiedermal, wie differenziert ma Zeitungsartikel für bare Münze nehmen sollte. ;)
du weißt ganz gut was kater gemeint hat.....nur du drehst es dir gerade so zu recht wie du es haben möchtest. das fällt mir in dem thread scho sehr auf.

fakt ist einfach..warum läuft er frei herum?? jetzt schiebt ja gerade jeder die schuld auf den anderen.
 
Ruhig brauner, ganz ruhig ;) das war eine einfache Frage, ich persönlich hab noch nie davon gehört, egal in welchem Fall, das die Polizei U-Haft beantragt, ok ? Da sieht ma übrigens wiedermal, wie differenziert ma Zeitungsartikel für bare Münze nehmen sollte. ;)
Es war auch von meiner Seite eine ganz einfache Antwort bzw. Gegenfrage ;).
Du meinst also, die Initiative für U-Haft kommt immer originär von der StA, ohne dass die Polizei darauf Einfluss nimmt? Das halte ich für unrealistisch. Der von mir verlinkte ORF-Artikel gibt mE die gelebte Praxis wieder. Idealerweise sollten Polizei und StA gut zusammenarbeiten, das ist in der Vorgeschichte des aktuellen Falles leider nicht geschehen :roll:
 
die Initiative für U-Haft kommt immer originär von der StA, ohne dass die Polizei darauf Einfluss nimmt?
Klar hat die Polizei Einfluss darauf! Wer schreibt denn den Bericht wenn einer festgenommen wird!? Das Problem wird sein, das manche Straftaten für zu "gering" erachtet werden. Die Polizei würde sicher viel früher handeln und einen wegsperren, nur das geht ohne die Juristen nicht. Ich bin schon gespannt, wer diesmal für das versagen des Systems herhalten muss.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn dies, wie von Dir vermutet, wegen Platzmangel in den Gefängnissen geschah, ist es besonders skandalös.
Ist es, weil armselig.

Hauptkriterium ist die Wiederholungsgefahr; insbesondere bei psychisch kranken Straftätern wrd diese zuweilen angenommen.

HELP.gv.at: Vorbeugende Maßnahmen
Das meinst du! Einen Maßnahmenvollzug!
Er wurde ja lt. Artikel in deinem Link auch zur ärztlichen Begutachtung vorgeführt und es wurde gegen eine Maßnahme entschieden. Warum, gilt es jetzt zu klären!
Wo siehst Du im Brunnenmarkt-Fall eine "allgemein begreifliche heftige Gemütsregung", die Voraussetzung für Totschlag ist?
Ich würde eher von Mord ausgehen. Ich bin zwar kein Jurist, gehe aber doch mit dem konform, was kater001 einige Postings zuvor geschrieben hat. Es fehlen die typischen Elemente des Totschlages. Es besteht allerdings eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass es auf Unzurechnungsfähigkeit hinaus laufen wird.
Leute! Wir kennen das Motiv (noch) nicht! Dies ist auch ausschlaggebend ob Mord oder Totschlag.
Im österreichischen Strafrecht ist Mord das Grunddelikt der vorsätzlichen Tötung. Der Todschlag stellt gegenüber dem Grunddelikt Mord eine Privilegierung, welche sich in einen niedrigeren Strafrahmen niederschlägt, dar.
Ob eine Psychose juristisch auch "eine allgemein begreifliche heftige Gemütsregung" darstellt, weiß ich ja auch nicht. Ich würde es so sehen. Ich vermute auch wie Gogo, dass es auch auf Unzurechnungsfähig hinauslaufen wird.
 
die Initiative für U-Haft kommt immer originär von der StA, ohne dass die Polizei darauf Einfluss nimmt?
Neeee, so hab ich das nicht geschrieben Mietzekatze, die Polizei informiert ja die Staatsanwaltschaft, der trabbelt ja nicht von alleine los, der braucht dann die Absegnung der U-Haft vom Richter, erst dann kann U-Haft verhängt werden, nicht zu verwechseln mit einer Festnahme, Polizisten schreiben nachher ihren Bericht und der Kreis schließt sich.
 
Ob eine Psychose juristisch auch "eine allgemein begreifliche heftige Gemütsregung" darstellt
Für eine allgemein begreifliche Gemütserregung fällt mir eher dieses Beispiel ein, das eigentlich ganz gut in ein Erotikforum passt:

Ehemann betritt die Wohnung (5. Stock) und findet seine Frau mit dem Briefträger im Bett. In seiner begreiflichen Gemütserregung wirft er beide aus dem Fenster und ruft ihnen nach:

"Wer vögeln kann, der muss fliegen auch können"

Im vorliegenden "Brunnenmarkt - Fall" wird es wesentlich vom Gutachten des Sachverständigen abhängen. Wenn der eine Psychose bescheinigt, dann wird es wohl auf Unzurechnungsfähigkeit hinaus laufen. Und er wird in einer entsprechenden Anstalt landen.

Hinter einer allgemein begreiflichen und heftigen Gemütserregung (dem Affekt) muss ein sittlicher Wert stehen, dem die Rechtsgemeinschaft sittliches Verständnis entgegenbringt. Das ist bei einer Psychose sicher nicht der Fall.
 
Wenn die Polizei einen Täter festnimmt, wird dieser mitgenommen und einmal eingesperrt. In dieser Zeit wird überprüft ob ein Haftgrund vorliegt. Entweder er wird nach Ablauf der gesetzlichen Zeit auf freien Fuß angezeigt und die Dinge nehmen ihren Lauf, wenn nicht, wird der Staatsanwalt informiert (nur wenn ein Haftgrund vorliegt z.B. Fluchtgefahr, Verdunklungsgefahr etc..) und dieser entscheidet ob es an das Gericht weitergeht oder nicht. Der Richter kann dann die U-Haft verhängen. Das ganze ist wohl ein Zusammenspiel der Behörden, wenn da einer Mist baut kommt sowas wie am Brunnenmarkt heraus.Die Polizei ist eine meldende Behörde und hat sehr wohl Einfluss auf den Verlauf.
 
Zuletzt bearbeitet:
dass diese Frau offenbar oder angeblich Mitglied der FPÖ war. Das hat mit der Tat zwar nichts zu tun, erklärt aber die Mahnwache durch politische Gesinnungsfreunde.
Also gut, das sie sowas nimmer lesen muss, auch wenn sie aktives FPÖ-Mitglied war, hatte sie noch lange nichts mit den Identitären am Hut :cool:
 
Das meinst du! Einen Maßnahmenvollzug!
Er wurde ja lt. Artikel in deinem Link auch zur ärztlichen Begutachtung vorgeführt und es wurde gegen eine Maßnahme entschieden. Warum, gilt es jetzt zu klären!
Ja, wobei die genannte Einlieferung in eine psychiatrische Abteilung noch keine strafrechtliche Vorbeugende Maßnahme ist, denn diese darf nur ein Strafrichter verfügen. Das, was die Polizei lt. ORF-Bericht gemacht hat, hat nicht wirklich mit Strafrecht zu tun. Das Spital bzw. die Anstalt hätte entscheiden können, dass der Mann einfach aus medizinisch/psycholgischen Gründen drinbleiben muss; das kann grundsätzlich auch Dir oder mir passieren, ohne dass wir ein Verbrechen begehen ;).

Ob eine Psychose juristisch auch "eine allgemein begreifliche heftige Gemütsregung" darstellt, weiß ich ja auch nicht.
Ganz sicher nicht. Eine Psychose ist eine dauernde geistige Beeinträchtigung, eine "heftige Gemütsbewegung" tritt hingegen nur im Zeitpunkt der Tat auf. Zu diesen Gemütsbewegungen zählen Angst, Verzweiflung, Wut oder Rachsucht. Im vorliegenden Fall scheitert die Privilegierung v.a. an der allgemeinen Begreiflichkeit der Gemütsbewegung (sofern überhaupt eine vorliegt). Totschlag kommt somit sicher nicht in Frage.

Plädieren könnte man evtl. auf Absichtliche schwere Körperverletzung mit Todesfolge. Dazu kennen wir derzeit aber zuwenig Details, außerdem ...
Ich würde es so sehen. Ich vermute auch wie Gogo, dass es auch auf Unzurechnungsfähig hinauslaufen wird.
... worin ich Euch beiden auf Basis der Meldungen zustimme. Der Täter würde dann auf unbestimmte Zeit in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher kommen, mit jährlicher Prüfung der Einweisungsgründe.

Polizisten schreiben nachher ihren Bericht und der Kreis schließt sich.
Nicht ganz ;). Ein Bericht muss dem StA schon vorliegen, bevor er über Anträge beim U-Richter entscheidet. Er braucht jedenfalls was Schriftliches, damit seine Anträge immer nachvollziehbar sind. Und natürlich kann die Polizei dem StA dabei empfehlen, U-Haft zu beantragen. Weitere Berichte können natürlich folgen, je nach Fortgang der Ermittlungen.
 
Ein Bericht muss dem StA schon vorliegen, bevor er über Anträge beim U-Richter entscheidet. Er braucht jedenfalls was Schriftliches, damit seine Anträge immer nachvollziehbar sind. Und natürlich kann die Polizei dem StA dabei empfehlen, U-Haft zu beantragen. Weitere Berichte können natürlich folgen, je nach Fortgang der Ermittlungen.
entschuldige :hahaha:
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben