(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Na was glaubst wie lange so ein Akt beim Richter liegt?Gebe es Schnellverfahren in klaren Fällen würde es bei einer einmaligen Sache bleiben.einen Strafzettel musst auch innerhalb einer kurzen Zeit zahlen!Wem juckt eine Vorstrafe der sowieso nix zu verlieren hat! Wegen Körperverletzung geht keiner in den Bau, das wissen die meisten. Willst alle einsperren? Ich kenne soviele Polizisten, jeder erzählt das selbe! Heute musst schon aufpassen wennst einen kriminellen nicht nach Lehrbuch behandelst,im Gegenzug musst dich schlagen lassen. Kriminelle und Gewalttäter gab's immer schon,nur die Anzahl hat sich geändert! Die momentane Situation überfordert die Behörden!
Ich würde schon gerne alle einsperren, die eine schwere Körperverletzung begehen - das Gesetz sieht ja nicht zum Spaß Haftstrafen bis zu 5 Jahren vor. Und dass "die meisten wissen", dass sie wegen eines solchen Delikts nicht einsitzen, fällt für mich unter Wahnsinnige Rechtsprechung.
 
Die schwere Körperverletzung liegt ja nicht sofort auf der Hand, sondern erst nach 24 Tagen.
Nicht unbedingt. Ist ein Polizist verletzt, ist es schwere Körperverletzung; darüber hinaus gibt es auch die "an sich schwere Verletzung", die beginnt bereits bei Knochenbrüchen, beim Verlust wichtiger Zähne oder bei schwerer Gehirnerschütterung, auch ein Bauchstich zählt bspw. dazu. In diesen Fällen ist die Länge des Krankenhausaufenthalts oder Berufsunfähigkeit egal.
 
Ich würde schon gerne alle einsperren, die eine schwere Körperverletzung begehen - das Gesetz sieht ja nicht zum Spaß Haftstrafen bis zu 5 Jahren vor. Und dass "die meisten wissen", dass sie wegen eines solchen Delikts nicht einsitzen, fällt für mich unter Wahnsinnige Rechtsprechung.
Ned böse sein,aber wer glaubt das ein § Was ändert träumt! Ein Bekannter von mir hat in Notwehr " er war schneller,weil er die Situation erkannt hat" einen die Nase gebrochen! Der zweite rannte weg! Im Endeffekt war mein Bekannter der dumme, weil seine Reaktion nicht verhältnismäßig war. Der mit der gebrochenen Nase war auch vorbestraft wegen Körperverletzung! Was in so einen Gesetz steht ist zwar nett, aber das Ergebnis sieht meistens anders aus!
 
Ned böse sein,aber wer glaubt das ein § Was ändert träumt! Ein Bekannter von mir hat in Notwehr " er war schneller,weil er die Situation erkannt hat" einen die Nase gebrochen! Der zweite rannte weg! Im Endeffekt war mein Bekannter der dumme, weil seine Reaktion nicht verhältnismäßig war. Der mit der gebrochenen Nase war auch vorbestraft wegen Körperverletzung! Was in so einen Gesetz steht ist zwar nett, aber das Ergebnis sieht meistens anders aus!
Ja, eh! Das, was Du beschreibst, fällt für mich haargenau unter "Wahnsinnige Rechtsprechung".
Und dann wird nach diversen öffentlichen Überfällen (in U-Bahnen, auf offener Straße, etc.) von verschiedenen Seiten mehr Zivilcourage gefordert. Ich bin auch dafür - aber dann sollten die Gerichte diese Zivilcourage auch fördern und nicht bestrafen!
 
Ich bin auch dafür - aber dann sollten die Gerichte diese Zivilcourage auch fördern und nicht bestrafen!
Wunschdenken! Zivilcourage wird sowieso immer weniger, das liegt wohl an der Zeit in der wir leben! Hätten am Brunnenmarkt die Menschen früher gehandelt ( wenns polizeilich zu wenig war, gibt's auch andere Möglichkeiten) wäre sowas gar nicht passiert! Die Öffentlichkeit lässt solche Brennpunkte zu, früher Karlsplatz,Gumpendorferstrasse U-Bahn etc,heute Praterstern etc. Großteils machen sich die Menschen ihre Probleme selber!
 
tja, über'n guten alten darwin kann man ned meckern, der wusste was sache ist ... :D
 
Zivilcourage wird sowieso immer weniger, das liegt wohl an der Zeit in der wir leben!

ist halt immer ein spagat zwischen helfe ich oder komm ich lieber unversehrt heim? z.b. fall brunnenmarkt: kommst rechtzeitig dazu, so kannst den typen - noch dazu, wenn wie kolportiert ein psycho und dementsprechend unempfindlich gegen schmerzen und gutes zureden - nur mit massiver gewalt möglichst zuverlässig ausknipsen! im fall der eisenstange brauchst zumindest gleichwertiges equipment oder ahnung vom nahkampf, damit du ned selbst auf der strecke bleibst. und damit stellt sich für einem das nächste problem, erklär dann mal einen richter weil du einen schwerverletzten hinterlassen hast. besser die polizei rufen, was zumindest in wien gut funktionert, die sind in der regel in null komma nix da wenn man anruft.
 
besser die polizei rufen, was zumindest in wien gut funktionert, die sind in der regel in null komma nix da wenn man anruft.
Sind sie das?
Unabhängig davon, im Brunnenmarkt-Fall waren sie immerhin so rasch da, um den Täter zu fassen, aber die Frau hätten sie nur retten können, wenn sie zufällig dort gewesen wären.
 
Vielleicht hast Dich auch schlecht ausgedrückt , wenn ich jemandem die Nase breche, weil ich was "geahnt" habe, ist es Notwehr ?
Unmittelbare und drohende Gefahr! Ich muss nicht warten, wenn mir einer droht ( beispielsweise sagt,ich steche dich ab wennst mir dein Geld nicht gibst! Muss ja nicht erst warten ob er es tatsächlich tut). Wäre ja idiotisch. Notwehr ist auch wenn es gegen das Vermögen geht!
 
Und das war mE auf Grund der Vorgeschichte ein Fehler. Der Täter hat bereits vor einem Jahr ein Gewaltverbrechen verübt, ist auch schon vorher mit dem Gesetz in Konflikt gekommen (ob jetzt 17 mal oder weniger oft verurteilt, ist jetzt nicht so entscheidend), und war lt. Medienberichten zwischenzeitlich untergetaucht. Wenn man ihn auf Grund des letztjährigen Eisenstangenattentats schon einmal am Krawattl hatte, hätte man ihn auch nach der (offenbar sehr milden) Strafe verwahren können, entweder in Schubhaft oder im Rahmen einer strafrechtlichen "vorbeugenden Maßnahme".
Laut Medienberichten hatte der Verdächtige ja seine 2 Verurteilungen mit einer Teilbedingten abgesessen.
Es gibt kein Gesetz, dass du für ein und dasselbe Vergehen mehrmals bestraft wirst.
Die anderen Anzeigen waren ja noch nicht verhandelt. Offenbar war keines der Vergehen wegen denen er angezeigt worden ist, mit einem Strafrahmen von mehr als 2 Jahren Haft bedroht. Deshalb gibt's auch keine U-Haft. Du darfst U-Haft, Haft und Schubhaft nicht durcheinander bringen.
Straftaten werden nicht mit Schubhaft bestraft sondern mit Haft NACHDEM man rechtskräftig verurteilt worden ist. U-Haft unter bestimmten Umständen, wie bereits erwähnt, wenn das Delikt mit mehr als zwei Jahren Haft bedroht wird und/oder Fluchtgefahr/Tatbegehungsgefahr besteht.
Wann Schubhaft verhängt wird, habe ich bereits verlinkt.

Jedenfalls wird Deine Behauptung, ohne Heimreisezertifikat sei generell keine Schubhaft möglich, durch den von Dir zitierten Gesetzestext mE nicht gestützt.
Das habe ich nicht behauptet.
Die Schubhaft hängt ja nicht vom Heimreisezertifikat ab.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben