Und das war mE auf Grund der Vorgeschichte ein Fehler. Der Täter hat bereits vor einem Jahr ein Gewaltverbrechen verübt, ist auch schon vorher mit dem Gesetz in Konflikt gekommen (ob jetzt 17 mal oder weniger oft verurteilt, ist jetzt nicht so entscheidend), und war lt. Medienberichten zwischenzeitlich untergetaucht. Wenn man ihn auf Grund des letztjährigen Eisenstangenattentats schon einmal am Krawattl hatte, hätte man ihn auch nach der (offenbar sehr milden) Strafe verwahren können, entweder in Schubhaft oder im Rahmen einer strafrechtlichen "vorbeugenden Maßnahme".