(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Interessanter KURIER-Artikel "Gastwirte finden gnädige Richter" - und ich dachte immer, ein Bundesgesetzt sollte in ganz Österreich in gleicher Form angewendet werden.

Jetzt mal unabhängig davon, wie man zur Regelung der rauchfreien Zonen in Restaurants etc. steht - versteht diese höchst unterschiedliche Gesetzesauslegung durch die Landesverwaltungsgerichtshöfe noch wer?
 
Interessanter KURIER-Artikel
Jetzt mal unabhängig davon, wie man zur Regelung der rauchfreien Zonen in Restaurants etc. steht - versteht diese höchst unterschiedliche Gesetzesauslegung durch die Landesverwaltungsgerichtshöfe noch wer?
Innerhalb eines festgelegten Rahmens hat der Richter immer Spielraum. Und der Erlacher ist sein Trottel, ein krankhafter Vernaderer.

Gilt übrigens auch bei Verkehrsdelikten, dass im Westen die Strafen strenger ausfallen.
 
Richter sind auch Menschen. Jeder hat andere Ansichten.
Gib demselben Richter zweimal den gleichen Fall (mal abgesehen davon, dass er sich erinnern könnte), nicht einmal da bekämest auf Punkt und Beistrich das gleiche Urteil.

Ach, ich finde das deutsche Urteil nicht. Campingtour mit vier Touristen, drei Verfahren (da ist irgendein Unfall passiert), drei verschiedene Urteile (100% schuldig, 50% und 0% (also Gegenseite voll schuldig)), obwohl es ja um dasselbe ging.
 
Richter sind auch Menschen. Jeder hat andere Ansichten.
Gib demselben Richter zweimal den gleichen Fall (mal abgesehen davon, dass er sich erinnern könnte), nicht einmal da bekämest auf Punkt und Beistrich das gleiche Urteil.
Gib heute einem Prüfling bei der Mathe - Zentralmatura drei mal dieselbe Aufgabe ....
 
Innerhalb eines festgelegten Rahmens hat der Richter immer Spielraum. Und der Erlacher ist sein Trottel, ein krankhafter Vernaderer.

Gilt übrigens auch bei Verkehrsdelikten, dass im Westen die Strafen strenger ausfallen.

wie gesagt, jetzt mal unabhängig von der Sache selbst und den daraus entstandenen Auswüchsen wie den Erlacher: wenn der Spielraum bis zum X-fachen gehen kann, dann ist an dem Gesetz etwas faul. Genau so wie bei den Verkehrsdelikten.

Aber das ist ja eh nix Neues, daß wir in Österreich Gesetze haben, die außer den Gesetzesmachern keiner logisch versteht.
 
da geht's jetzt zwar nicht um RechtsSPRECHUNG, aber ums Recht - und man kann dazu nur den Kopf schütteln:

die Staatsanwaltschaft ermittelt nun allen Ernstes wegen "fahrlässiger Tötung" gegen die 4 Beamten von WEGA und COBRA, welche den brutalen Verbrecher vom vergangenen Samstag in Wien-Penzing zu Strecke gebracht. Wie soeben bekannt wurde, ist der eine, in den Kopf geschossene Jungpolizist letzte Nacht verstorben.

Ich frage mich allen Ernstes, wie die WEGA- und KOBRA-Beamten dazu kommen, daß nun gegen sie ermittelt wird, nur deshalb, weil sie ordnungsgemäß ihre Aufgabe erfüllt und durch die Eliminierung des wild um sich schießenden Verbrechers weitere Verletzte oder sogar Tote verhindert haben.

Man versetze sich mal in die Situation dieser Polizeibeamten, denen ja ständig klar sein muß, daß sie sich beim Ausüben ihres Berufes nicht nur ständiger Gefahr für Leib und Leben aussetzen, sondern im Fall des Falles dann noch gegen sie der Staatsanwalt ermittelt. Toll, oder?
 
Die haben sicher auf ihrem Diensthandy die Nummer der Rechtsberatung eingespeichert. Ist doch nicht zuviel verlangt, vor dem Einschreiten ein Rechtsauskunft einzuholen.
 
natürlich haben die WEGA-Beamten unverantwortlich gehandelt. Der Einbrecher war ja gar kein Einbrecher, sondern einer, der Hunger leidet und sich nur um ein Stück Brot umgesehen hat. Zufälligerweise hat sich aus seiner Waffe ein Schuss gelöst. Ein WEGA Beamter darf von seiner Schusswaffe erst Gebrauch machen, wenn er sich überzeugt hat, ob der Angreifer auch tatsächlich eine Waffe und nicht eine Attrappe in der Hand hält. Das geht wie folgt vor sich: Der Angreifer muss ein Sicherheitsorgan anschießen. Sobald dieses zu Boden gegangen ist, hat der Kollege sich zu überzeugen, ob der oder die Angeschossene nicht simuliert. Danach kann er den Angreifer möglichst ohne Gewaltanwendung in Gewahrsam nehmen.
Ich finde die rechtsradikale und fremdenfeindliche Berichterstattung der Medien empörend. Wen interessiert, ob es sich um einen Bosnier handelt?
 
So ungewöhnlich ist das nicht, bei Schusswaffeneinsatz mit tödlichem Ausgang wird doch immer Ermittelt es steht halt nur nicht immer in der Zeitung.
 
da geht's jetzt zwar nicht um RechtsSPRECHUNG, aber ums Recht - und man kann dazu nur den Kopf schütteln:

die Staatsanwaltschaft ermittelt nun allen Ernstes wegen "fahrlässiger Tötung" gegen die 4 Beamten von WEGA und COBRA, welche den brutalen Verbrecher vom vergangenen Samstag in Wien-Penzing zu Strecke gebracht. Wie soeben bekannt wurde, ist der eine, in den Kopf geschossene Jungpolizist letzte Nacht verstorben.

Ich frage mich allen Ernstes, wie die WEGA- und KOBRA-Beamten dazu kommen, daß nun gegen sie ermittelt wird, nur deshalb, weil sie ordnungsgemäß ihre Aufgabe erfüllt und durch die Eliminierung des wild um sich schießenden Verbrechers weitere Verletzte oder sogar Tote verhindert haben.

Man versetze sich mal in die Situation dieser Polizeibeamten, denen ja ständig klar sein muß, daß sie sich beim Ausüben ihres Berufes nicht nur ständiger Gefahr für Leib und Leben aussetzen, sondern im Fall des Falles dann noch gegen sie der Staatsanwalt ermittelt. Toll, oder?

Ist es nicht die normale Vorgangsweise, wenn jemand zu Tode gekommen ist?
Ermittlungen bzgl. fahrlässiger Körperverletzung mit Todesfolge hast ja zb auch bei Verkehrsunfällen, auch wenn quasi der andere Schuld am Unfall hatte.
 
weil sie ordnungsgemäß
Genau das, ob sie ordnungsgemäß gehandelt haben, wird überprüft und das wird immer gemacht, routinemäßig.
Ja, ich weiß schon, manche wünschen sich einen Staat, in dem ein tödlicher Schusswaffengebrauch von Polizisten nicht weiter untersucht wird, weil von vorne herein davon ausgegangen werden kann, dass die Polizei sowieso immer recht hat, aber in so einem Staat leben leben wir zum Glück nicht.
Von der Staatsanwaltschaft wurde auch betont, dass es keine Hinweise auf ein Fehlverhalten der Polizisten gibt.
 
Zuletzt bearbeitet:
wenn jemand zu Tode gekommen ist?

..dieser Jemand... :shock: hat einen Einbruch getan, hat auf einen Diensthabenden Polizisten geschossen und erschossen :( ... owa vielleicht hätt der Polizist nur Dudu sogn braucht und der war vua Aungst davau grennt :lalala: ... und JA man muss Waffengebrauch überprüfen owa wenn einer eine Straftat begeht hot er mit Konsequenzen zu rechnen und des kaun im schlimmsten Fall der Tod sein :shock::winke:
 
Man versetze sich mal in die Situation dieser Polizeibeamten, denen ja ständig klar sein muß, daß sie sich beim Ausüben ihres Berufes nicht nur ständiger Gefahr für Leib und Leben aussetzen, sondern im Fall des Falles dann noch gegen sie der Staatsanwalt ermittelt. Toll, oder?
ich bin zwar kein polizist, aber mir ist trotzdem klar... sobald ein polizist einen schuss abgibt, wird's ermittlungen geben.
und ich denke, dass weiss auch jeder polizist....
und gsd wissen sie das.
 
..dieser Jemand... :shock: hat einen Einbruch getan, hat auf einen Diensthabenden Polizisten geschossen und erschossen :( ... owa vielleicht hätt der Polizist nur Dudu sogn braucht und der war vua Aungst davau grennt :lalala: ... und JA man muss Waffengebrauch überprüfen owa wenn einer eine Straftat begeht hot er mit Konsequenzen zu rechnen und des kaun im schlimmsten Fall der Tod sein :shock::winke:
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Ich erachte es als zwingend erforderlich solche Situationen zu überprüfen - nicht, weil ich per se Fehlverhalten unterstelle, sondern weil es Sinn macht.
 
die Staatsanwaltschaft ermittelt nun allen Ernstes wegen "fahrlässiger Tötung" gegen die 4 Beamten von WEGA un
Klare Rechtssituation in Austria, der Täter wurde mehrfach in den Kopf getroffen, ob das notwendig war, wird jetzt überprüft

Die Aufarbeitung der Schießerei in der Hütteldorfer Straße am Samstag Abend dürfte noch Wochen dauern. Am Montag lag noch nicht einmal das Obduktionsergebnis des Täters vor. Unklar ist noch immer, wer genau geschossen hat und wie oft.

Offiziell wird derzeit von der Staatsanwaltschaft Wien zwar wegen fahrlässiger Tötung gegen vier beteiligte Beamte ermittelt, das ist aber eine Routinemaßnahme. „Die Polizisten werden als Verdächtige und nicht als Beschuldigte geführt“, wird betont. Denn bisher gibt es nicht den geringsten Hinweis auf Fehlverhalten von Polizisten, wie auch Wiens Vizepolizeipräsident Karl Mahrer dem KURIER bestätigte.
 
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Ich erachte es als zwingend erforderlich solche Situationen zu überprüfen - nicht, weil ich per se Fehlverhalten unterstelle, sondern weil es Sinn macht.
Aber dann würde es genügen, ohne viel öffentliches Trara diesen Fall intern abzuhandeln. Auf Verlangen von Menschenrechtsorganisationen kann diesen nach Abschluß der Untersuchungen Einblick in das Protokoll gewährt werden.

Eines muss klar sein: dieses Subjekt, das zuvor bereits Menschen erschossen hat und mit der Waffe immer noch Menschen bedroht, muss damit rechnen, erschossen zu werden.
 
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