(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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nein, es bedeutet bei "guter führung" die freilassung nach 15 jahren. fein vergewaltiger, kinderschänder und mörder lass ma dan wieder raus...

Das irrst du dich gewaltig. "Gute Führung" gibt es im österreichsichen Strafvollzug nicht.

Jedoch, nach 15 Jahren verbüßter Freiheitsstrafe gibt es die "Möglichkeit" bedingt entlassen zu werden.
Das Recht tatsächlich entlassen zu werden hat allerdings niemand, oder warum denkst du sitzen die Schwechat Terroristen (1985) immer noch?
 
bei meiner definition von schwerverbrechern hab ich nicht an jene gedacht die mal ein paar g shit verkaufen!

Ich zitiere nur deine Aussage.

Dealer = Dealer!
Oder woran machst du den Unterschied fest?
An der Art des Suchtgiftes?
 
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Ich zitiere nur deine Aussage.

Dealer = Dealer!
Oder woran machst du den Unterschied fest?
An der Art des Suchtgiftes?

ich machs daran fest, dass wahrscheinlich die meisten von uns in jungen jahren mal einen ofen geraucht haben, mit dealer mein ich jene die das tiefe verchecken.
 
ich machs daran fest, dass wahrscheinlich die meisten von uns in jungen jahren mal einen ofen geraucht haben

Wunschdenken oder reine Spekulation!

Und Dealer bleibt Dealer, egal was und wieviel er verkauft!

Keine gute Grundlage für deine Rechtssprechung!

Tu uns den Gefallen, bleib bei dem was du kannst unsd versuch nicht die Welt mit deinen Vorstellungen besser zu machen, das geht ins Auge!
 
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ojeh, da erklärt mir der spieler wie ich mein weltbild zu gestalten habe?
ich bin ja noch immer nicht sicher ob du das begriffen hast, mein beispiel sollte nur den unterschied darstellen: einer verkauft ein paar g gras, ein anderer verkauft das tiefe in rauen mengen, kann mir nicht vorstellen, dass die strafe gerechterweise gleich ausfalllen könnte.
ist doch wohl ein unterschied ob jemand drei mal im jahr kifft oder sich täglcih eine nadel reinhaut.
 
ich darf an dieser stelle den ehrenwerten edmund sackbauer, speziell für den spieler zitieren:
"bin i froh das mir net so ins hirn gschissen hom wie dir"

und nein lieber spieler, ich bin seit 20 jahren kein konsument mehr, wenn du das nächste mal aussagen aus dem zusammenhang reisst denk a bissl nach.
 
und nein lieber spieler, ich bin seit 20 jahren kein konsument mehr,

Na dann hab ich MEINE Erklärung für dein Benehmen und Verhalten!

Und eine weitere Bestätigung, auch Kiffen tötet! Zumindest Gehirnzellen!
 
wo is jetzt genau der unterschied zwischen "verboten" und "verboten"?...
 
Was kann besser in diesen Thread passen,als dieses Urteil und dann auch noch die weitere Vorgehensweise der Justiz!!:kopfklatsch:
BANANEREPUBLIK wohl noch untertrieben!

Ein 51- jährige Sexualstraftäter aus Salzburg, der 2005 und 2006 ein damals 15- bzw. 16- jähriges Mädchen mehrfach vergewaltigt und sexuell missbraucht hatte, muss nun fix nicht ins Gefängnis. Der Verwaltungsgerichtshof, kurz VwGH, bewilligte dem Mann den elektronisch überwachten Hausarrest, also die Fußfessel. Der 51- Jährige war zuvor rechtskräftig zu zwei Jahren teilbedingter Haft - acht Monate davon unbedingt - verurteilt worden.Das Gericht hatte festgestellt, dass ein Rechtsanspruch auf elektronische Fußfessel besteht, wenn die zu verbüßende Strafzeit zwölf Monate nicht übersteigt, der Rechtsbrecher im Inland über eine geeignete Unterkunft verfügt und einer geeigneten Beschäftigung nachgeht.

Zudem muss der Fußfessel- Anwärter Einkommen beziehen, mit dem er seinen Lebensunterhalt bestreiten kann, Kranken- und Unfallversicherungsschutz genießen und die schriftliche Einwilligung der mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen vorlegen. Außerdem muss die Prognose, dass der Rechtsbrecher diese Vollzugsform nicht missbrauchen wird, positiv sein.

"Mann ließ sich seit sechs Jahren nichts zuschulden kommen"
All diese Kriterien für die Bewilligung der Fußfessel sah das Höchstgericht im Fall des 51- Jährigen als erfüllt an: "Der Mann hat sich seit sechs Jahren nichts mehr zuschulden kommen lassen, es gibt auch keine Anhaltspunkte, dass er in den nächsten sechs Monaten erneut straffällig wird", erklärte ein Sprecher des VwGH.

Das Höchstgericht wies damit die Beschwerde der Vollzugsdirektion, dem Mann die Fußfessel zu bewilligen, als unbegründet ab. Zudem betonte der VwGH, dass die erstinstanzliche Ablehnung der Fußfessel auf eine Expertise der Begutachtungs- und Evaluationsstelle für Gewalt- und Sexualstraftäter basiere, die sich ausschließlich auf Aussagen gestützt hatte, die dem lange zurückliegenden Strafverfahren entnommen wurden.

Der Verein Neustart habe hingegen erst heuer im Mai festgestellt, dass keine missbräuchliche Verwendung der Fußfessel zu befürchten sei. Deshalb sei die Fußfessel gerechtfertigt.

Mädchen mehrfach sexuell missbraucht
Der ehemalige Hundeausbildner hatte 2005 und 2006 die damals 15- bzw. 16- jährige Sabine K. mehrfach vergewaltigt und sexuell missbraucht. Nach seiner Verurteilung suchte er um Strafaufschub an, und stellte später, kurz vor dessen Ablauf, einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens, der erst nach über dreieinhalb Jahren im November des Vorjahres abgewiesen wurde. Zur selben Zeit wurde auch der unbedingte Teil der Haft auf sechs Monate reduziert.

Heuer im März beantragte der 51- Jährige, die Freiheitsstrafe im elektronisch überwachten Haushalt verbüßen zu können. Die Vollzugsbehörde in Salzburg lehnte dies ab, doch das Oberlandesgericht Linz bewilligte die elektronische Fußfessel. Nach einem medialen Aufschrei und der Bitte des Opfers, der Täter solle den unbedingten Strafteil im Gefängnis absitzen, kündigte die Justizministerin an, den Fall durch den VwGH prüfen zu lassen. Die Vollzugsdirektion erhob in der Folge Beschwerde gegen den Bescheid des OLG Linz.

Quelle:krone.t
 
... Der Verwaltungsgerichtshof, kurz VwGH, bewilligte dem Mann den elektronisch überwachten Hausarrest, also die Fußfessel. ...

Alles, was in diesem Zusammenhang zu dieser von der Realität völlig abgehobenen Altherren-Partie namens "VwGH" aus meiner Sicht zu sagen ist, würde die Netiquette-Regeln dieses Forums massiv sprengen.
Daher behalte ich meine sehr eindeutige Meinung zu diesem Fehlentscheid lieber für mich :roll:
 
Find mich grad nicht richtig rein, der war jetzt 6 Jahre in Freiheit und wurde dieses Jahr verurteilt für eine Straftat von 2005 oder hat man ihn heuer erst erwischt ?
 
Find mich grad nicht richtig rein, der war jetzt 6 Jahre in Freiheit und wurde dieses Jahr verurteilt für eine Straftat von 2005 oder hat man ihn heuer erst erwischt ?

Laut dem von pourquoi zitierten Kroneartikel:

Mädchen mehrfach sexuell missbraucht
Der ehemalige Hundeausbildner hatte 2005 und 2006 die damals 15- bzw. 16- jährige Sabine K. mehrfach vergewaltigt und sexuell missbraucht. Nach seiner Verurteilung suchte er um Strafaufschub an, und stellte später, kurz vor dessen Ablauf, einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens, der erst nach über dreieinhalb Jahren im November des Vorjahres abgewiesen wurde. Zur selben Zeit wurde auch der unbedingte Teil der Haft auf sechs Monate reduziert.
 
Also war der die ganze Zeit in Freiheit oder wie nun ?
 
Find mich grad nicht richtig rein, der war jetzt 6 Jahre in Freiheit und wurde dieses Jahr verurteilt für eine Straftat von 2005 oder hat man ihn heuer erst erwischt ?

Solche Figuren bekommen bei "Uns" ganz einfach 6 Jahre Strafaufschub! Logo:daumen:
Hat ja nur eine 15-jährige mehrfach vergewaltigt! Warum sollt man denn da auch eingesperrt werden,in einer Bananenrepublik?
 
Was genau hat jetzt die Strafanstalt in Salzburg damit zu tun ? Ich versteh Deinen Groll.
 
Weil er dort einsitzen müsste. Und da jeder Insasse Kohle bringt...........................

Schwachsinn, jeder Insasse einer Justizanstalt bringt Geld.
Im Gegenteil, jeder Insasse kostet eine Menge Geld.
 
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