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nein, es bedeutet bei "guter führung" die freilassung nach 15 jahren. fein vergewaltiger, kinderschänder und mörder lass ma dan wieder raus...
Das irrst du dich gewaltig. "Gute Führung" gibt es im österreichsichen Strafvollzug nicht.
Jedoch, nach 15 Jahren verbüßter Freiheitsstrafe gibt es die "Möglichkeit" bedingt entlassen zu werden.
Das Recht tatsächlich entlassen zu werden hat allerdings niemand, oder warum denkst du sitzen die Schwechat Terroristen (1985) immer noch?