(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Solche Figuren bekommen bei "Uns" ganz einfach 6 Jahre Strafaufschub! Logo:daumen:
Hat ja nur eine 15-jährige mehrfach vergewaltigt! Warum sollt man denn da auch eingesperrt werden,in einer Bananenrepublik?

Verwechselt bitte Rechtsmittel und die Dauer ihrer Entscheidungen mit der rechtlichen Möglichkeit eines Strafaufschubes der auch mehrere Male beantragt werden kann.

Und wieder einmal: Glaubt der Kronen Zeitung nicht immer vorbehaltlos.
Es gab da auch einmal eine Sportlehrerin die dafür verurteilt wurde, dass sie mit einem minderjährigen Burschen (ihr Schüler) sexuell verkehrte und dafür verurteilt wurde. Da habe ich nichts davon gehört, dass sich jemand darüber "empörte" ob eines leichten Urteils.
Aber egal, jeder versucht sich seine eigen subjektive Rechtssicht zurecht zu schustern. Auch wenn dafür das notwendige Wissen fehlt.
 
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Und wie kann die Vollzugsanstalt in Salzburg die Fussfessel ablehen ? Versteh nur Bahnhof, kann mir das bitte mal jemand erklären ?
 
jeder Insasse kostet eine Menge Geld.

..und wer bekommt die Menge Geld? Die Strafanstalt........damit sie die Insassen betreuen können...und somit eine Existenzberechtigung haben..die Strafanstalten...nicht die Insassen ;)
 
Und wie kann die Vollzugsanstalt in Salzburg die Fussfessel ablehen ? Versteh nur Bahnhof, kann mir das bitte mal jemand erklären ?

Der Leiter jener Justizanstalt, in der der Fußfesselträger sonst seine Strafe absitzen müsste, ist 1. Instanz bei der Bewilligung. Bei Vorliegen entsprechender Grundlagen kann der Leiter den "EüH" (elektronisch überwachter Hausarrest) bewilligen oder ablehnen. Da wir in Österreich ein Rechtsstaat sind (prinzipiell ist das auch gut so) hat jeder das Recht über ein ihn getroffen Entscheidung, hier ablehnender Bescheid über die Gewährung des EüH, in die nächste Instanz zu gehen. Das ist in diesen Fall die dafür zuständige Vollzugskammer. Diese hat die Entscheidung der 1. Instanz (Anstaltsleiter) aufgehoben und die Fußfessel bewilligt.
 
..und wer bekommt die Menge Geld? Die Strafanstalt........damit sie die Insassen betreuen können...und somit eine Existenzberechtigung haben..die Strafanstalten...nicht die Insassen ;)

Lest du auch mal was du schreibst?

Damit sie die Insassen betreuen können.....also wem kommt das Geld zu Gute?

Aber darüber könnte man einige Abende diskutieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
was ist teilbedingte Haft ? Hat der jetzt die ganzen Jahre in Freiheit verbracht oder nicht ?
 
was ist teilbedingte Haft ? Hat der jetzt die ganzen Jahre in Freiheit verbracht oder nicht ?

Da ich, so wie wahrscheinlich allen anderen, die sich zu diesem Thema melden, die genauen Umstände nicht kennt, ist wahrscheinlich folgendes möglich.

Der Täter wurde auf freien Fuß angezeigt oder hat seine Verhandlung auf freiem Fuß erlebt.
Als Strafe wurde eine teilbedingte Freihheitsstrafe ausgesprochen. Bei einer teilbedingten Strafe muss die Strafe nicht sofort angetreten werden. Der Verurteilte wird vom Gericht erst bei Rechtskraft des Urteils zum Strafantritt aufgefordert. Bis zur Rechtskraft des Urteils, der Verurteilte hat sicher ein Rechtsmittel angemeldet, vergeht wieder Zeit. Nach Rechtskraft des Urteil werden sicher Anträge auf Strafaufschub gestellt worden sein, 2010 kam dann auch noch die Möglichkeit des EüH dazu. Es kann also durchaus "normal" gewesen sein, dass der Verurteilte noch keinen Tag in Haft war, obwohl das Urteil auf einen unbedingten Teil lautet.
 
Und nun muss er, weil alles so in die Länge gezogen wurde, überhaupt nicht in Haft, obwohl er dazu verurteilt wurde? Klingt blöde. Wächst mir grad ein Horn .
 
Und nun muss er, weil alles so in die Länge gezogen wurde, überhaupt nicht in Haft, obwohl er dazu verurteilt wurde? Klingt blöde. Wächst mir grad ein Horn .

Nun, wenn es die rechtlichen Möglichkeiten dafür gibt, gefällt es mir zwar auch nicht, muss es aber trotzdem akzeptieren. Wenn gilt mein Zorn, dass es diese Möglichkeit überhaupt gibt. Wobei ich überzeugt bin, dass hier unglückliche Umstände zusammen getroffen sind, die dies ermöglichten. Wäre der Verurteilte aus der U-Haft zur Verhandlung geführt worden, wäre der unbedingte Teil der Strafe vollzogen worden bzw. wäre auch die U-Haft vollzogen worden. D.h. ein Aufenthalt in der Justizanstalt hätte stattgefunden.
 
natürlich, ich auch, darum sollte es ja auch nicht gehen, wir können ehh nichts daran ändern.
Danke für Deine Erklärungen :winke:

Gern geschehen!

Und das mit dem ehh nicht ändern, stimmt so nicht, da es künftig für solche Straftäter nicht mehr möglich sein soll, eine Fußfessel zu bekommen, ohne einen Teil der Strafe "abzusitzen".
Es ist also möglich Dinge zu ändern! Wenn es auch nicht immer leicht ist!
 
also wem kommt das Geld zu Gute?

Das Geld ist ja nicht weg. Es hat nur wer Anderer. :lol:

Ein grosser Teil der Kosten sind ja die Personalkosten.....
Ein Gefängnissdirektor wäre ja arbeitslos, würden alle Straftäter zuhause mit der Fussfessel herumsitzen.

Ich finde es eben bemerkenswert, dass der Leiter der Strafanstalt erstinstanzlich darüber entscheidet, ob er sein Kapital(den Straftäter) mit einer Fussfessel wegschickt oder nicht......wenn man jetzt auch noch das Budegtierungssystem des Bundes und der Länder im Hintergrund hat, ist es wohl evident, wie er entscheiden wird.
 
... Auch wenn dafür das notwendige Wissen fehlt.

ich glaube aber weniger, daß es sehr viel Wissen bedarf, um hier ein riesengroßes Unrecht zu empfinden. Fakt ist: der Täter ist dafür, daß er ein damals 15-jähriges Mädchen mehrmals vergewaltigt hatte, bis heute keinen einzigen Tag eingesessen, und wird nach der heutigen Entscheidung des Altherrenvereins genannt VwGH auch nie mehr dafür einsitzen.
Irgendwas ist an unserer Rechtsordnung ziemlich faul. Und zwar so faul, daß dies sogar schon erkannt wurde, und derartige Zustände ab 1.1.2013 nicht mehr möglich sein werden.
Was im gegenständlichen Fall nichts mehr hilft; der Täter ist für seine Greueltaten nahezu ungeschoren davongekommen. Unglaublich :mad:
 
doch Enrico, man soll nicht immer nur mit dem Wind heulen ohne was genaueres zu wissen.

:daumen:

Meine Aussage hinsichtlich "Wissen" hatte ich anders gemeint.
Was alle, die diesen Fall genauer verfolgt haben, mit Sicherheit wissen, ist, daß der Täter die Straftat im Sinne der Anklage begangen hatte. Daran gab's ja keinen Zweifel.
Und wie sich der Täter durch offenbar sämtlich verfügbaren juristischen Winkelzüge die Haft erspart hat, ist fast schon unglaublich. Klar scheint, daß er einen äußerst klugen Anwalt hat; und offenbar einiges Geld, um sich diesen leisten zu können.
 
mit Sicherheit wissen,
ehh klar, sonst wäre er ja nicht verurteilt worden, also ich gehe mal davon aus. Ich persöhnlich finde zwei Jahre, egal welche Art der Haft, so oder so zu wenig.

äußerst klugen Anwalt hat;
der zählt zu den normalen Anwälten im Strafrecht, hab ich mir gerade angesehen.

offenbar einiges Geld,
naja, das kann ma ihm ja nun nicht zum Vorwurf machen, schmunzel.
 
Das Geld ist ja nicht weg. Es hat nur wer Anderer. :lol:

Ein grosser Teil der Kosten sind ja die Personalkosten.....
Ein Gefängnissdirektor wäre ja arbeitslos, würden alle Straftäter zuhause mit der Fussfessel herumsitzen.

Ich finde es eben bemerkenswert, dass der Leiter der Strafanstalt erstinstanzlich darüber entscheidet, ob er sein Kapital(den Straftäter) mit einer Fussfessel wegschickt oder nicht......wenn man jetzt auch noch das Budegtierungssystem des Bundes und der Länder im Hintergrund hat, ist es wohl evident, wie er entscheiden wird.

Sorry, aber welche Paranoia reitet dich?
Warum ein Anstaltsleiter in 1. Instanz entscheidet solltest du den Gesetzgeber fragen, wenn du weißt wer das ist.
Und was ein Landesbudget mit dem Strafvollzug zu tun hat, ist zumindest erklärungsbedürftig.
Aber das du Menschen in Haft "nur" als angebliches "Kapital" siehst, statt dem was sie wirklich sind, nämlich trotzdem noch Menschen, zeichnet dich besonders aus. Du wärest sicher der erste der sich dann über eine entsprechende Behandlung im Vollzug beschweren würde.
 
Nun, wenn es die rechtlichen Möglichkeiten dafür gibt, gefällt es mir zwar auch nicht, muss es aber trotzdem akzeptieren. Wenn gilt mein Zorn, dass es diese Möglichkeit überhaupt gibt. Wobei ich überzeugt bin, dass hier unglückliche Umstände zusammen getroffen sind, die dies ermöglichten. Wäre der Verurteilte aus der U-Haft zur Verhandlung geführt worden, wäre der unbedingte Teil der Strafe vollzogen worden bzw. wäre auch die U-Haft vollzogen worden. D.h. ein Aufenthalt in der Justizanstalt hätte stattgefunden.

Gehört halt einmal hinterfragt,warum es diese Möglichkeiten gibt! Und wer genau dafür verantwortlich ist!
:kopfklatsch:
Wieder mal wird hier seitenlang an einer TATSACHE herumgeschwafelr,die eigentlich durch nichts zu rechtfertigen ist!
Ein mehrfacher Vergewaltiger musste NICHT ins Gefängnis,weil er alle Rechtsmittel ausschöpfte. Von Ihm,dem Vergewaltiiger nicht verwerflich! Wann aber werden endlich mal die Verursacher dieser Täterschutzgesetze zur Verantwotung gezogen?? Es ist ganz einfach unglaublich was sich da bei "uns" im Täterschutzparadies abspielt!:kopfklatsch:
 
Ein mehrfacher Vergewaltiger musste NICHT ins Gefängnis,weil er alle Rechtsmittel ausschöpfte.

Tjo.. so isses halt in einem Rechtstaat.. Nimms zur Kenntnis oder :winke:

Im Übrigen isses in einem Rechtstaat auch so, dass man Gesetze und Bestimmungen ändern kann, wenn man draufkommt, dass sie in manchen Bereichen ned passen.. und das wird derzeit (vorraussichtliche Gültigkeit der neuen Regelung ab 1.1.2013) gemacht.. so what?
 
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