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Gast
(Gelöschter Account)
Die Delikte waren, wie hinlänglich bekannt, wohl nicht ausreichend, um ihn dauerhaft einsperren zu können.
Irgndwie hast Du ein eigenartiges Rechtsverständnis, ma kann nicht jeden ohne Verhandlung und Urteil einsperren, wir leben in einem Rechtsstaat, wem das ned gefällt, im Moment würde sich die Türkei anbieten
Die Untersuchungshaft darf vom Gericht nur verhängt werden, wenn gegen den Beschuldigten Ermittlungendurchgeführt werden oder Anklage erhoben worden ist und der Beschuldigte einer bestimmten Tat dringend verdächtig ist.
Zusätzlich muss für die Verhängung der Untersuchungshaft einer der folgenden Haftgründe vorliegen:
- Fluchtgefahr
- Verabredungs- bzw. Verdunkelungsgefahr (z.B. Beeinflussung von Mitbeschuldigten, Beseitigung von Beweisen)
- Gefahr eine neuerlichen Straftat bzw. Weiterführung der bereits begonnenen Straftat (wenn die Straftat mit einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten bedroht ist)
nicht alle drei der genannten Haftgründe, d.h. Fluchtgefahr, Verabredungs- bzw. Verdunkelungsgefahr und Gefahr der Begehung neuerlicher Straftaten, ausgeschlossen werden können.
also die gründe sind fast immer da.