(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Die Delikte waren, wie hinlänglich bekannt, wohl nicht ausreichend, um ihn dauerhaft einsperren zu können.

Irgndwie hast Du ein eigenartiges Rechtsverständnis, ma kann nicht jeden ohne Verhandlung und Urteil einsperren, wir leben in einem Rechtsstaat, wem das ned gefällt, im Moment würde sich die Türkei anbieten :cool:

Die Untersuchungshaft darf vom Gericht nur verhängt werden, wenn gegen den Beschuldigten Ermittlungendurchgeführt werden oder Anklage erhoben worden ist und der Beschuldigte einer bestimmten Tat dringend verdächtig ist.

Zusätzlich muss für die Verhängung der Untersuchungshaft einer der folgenden Haftgründe vorliegen:

  • Fluchtgefahr
  • Verabredungs- bzw. Verdunkelungsgefahr (z.B. Beeinflussung von Mitbeschuldigten, Beseitigung von Beweisen)
  • Gefahr eine neuerlichen Straftat bzw. Weiterführung der bereits begonnenen Straftat (wenn die Straftat mit einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten bedroht ist)
Besteht der begründete Verdacht, dass ein Verbrechen, das mit mindestens zehnjähriger Freiheitsstrafe bedroht ist, begangen wurde, muss die Untersuchungshaft verhängt werden, wenn
nicht alle drei der genannten Haftgründe, d.h. Fluchtgefahr, Verabredungs- bzw. Verdunkelungsgefahr und Gefahr der Begehung neuerlicher Straftaten, ausgeschlossen werden können.


also die gründe sind fast immer da.
 
Zusätzlich muss für die Verhängung der Untersuchungshaft einer der folgenden Haftgründe vorliegen:
  • Fluchtgefahr
  • Gefahr eine neuerlichen Straftat
und genau das ist bei ausländischen Straftätern wohl oft genug der Fall. Speziell der zweite Punkt trifft sicher oft genug zu, weil der Täter aus den Folgen bzw. Nicht-Folgen der vorherigen Straftat erkannt bzw. gelernt hat, daß ihm - außer daß halt Personalien aufgenommen werden - eh nix passiert.
Daß so ein Vorgehen seitens der Behörden zu Wiederholungstaten einlädt, ist wohl plausibel, oder?
 
ohne gültiger aufenthaltsgenehmigung wirst du abgeschoben

Abgeschoben kann nur werden, wenn das Herkunftsland sich zur Aufnahme seines Bürgers bereit erklärt. Entgegen der Behauptung der nigerianischen Botschaft gab es für den Mörder vom Brunnenmarkt keine Erklärung, den Mann zurück zu nehmen.
 
Entgegen der Behauptung der nigerianischen Botschaft gab es für den Mörder vom Brunnenmarkt keine Erklärung, den Mann zurück zu nehmen.
ja genau, das war der Punkt, an dem es sich spießte. Nur frag' ich mich dann: wofür gibt's eine Abschiebehaft? Aber soweit ich weiß, ist das eine der Fragen, um die sich nun die extra dafür eingesetzte Sonderkommission kümmern soll. Man darf gespannt sein, was dabei rauskommt. Oder ob's am End' nicht nach dem Motto geht: eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.
 
Nur frag' ich mich dann: wofür gibt's eine Abschiebehaft?
Die gibt es, um das Abtauchen zu verhindern, wenn die Abschiebung bevorsteht. Das war bei dem Nigerianer nicht der Fall. Er ist ja auch nicht abgetaucht, sondern ein jeder wusste, wo er sich herum treibt. Soweit ich mich erinnern kann, gab es auch jede Menge Beschwerden aus dem Umfeld. Die Polizei hat (vermutlich) deswegen nichts unternommen, weil ihr die Mittel nicht zur Verfügung stehen. Angeblich hat er ja alle mögliche angestellt bis zum öffentlichen Stuhlgang. Das ist ein Verwaltungsdelikt. Wie kann die Polizei eine solche Strafe exekutieren?

Ergo ..... Augen zu!
 
Die Untersuchungshaft darf vom Gericht nur verhängt werden, wenn gegen den Beschuldigten Ermittlungendurchgeführt werden oder Anklage erhoben worden ist und der Beschuldigte einer bestimmten Tat dringend verdächtig ist.

Zusätzlich muss für die Verhängung der Untersuchungshaft einer der folgenden Haftgründe vorliegen:




    • Fluchtgefahr
    • Verabredungs- bzw. Verdunkelungsgefahr (z.B. Beeinflussung von Mitbeschuldigten, Beseitigung von Beweisen)
    • Gefahr eine neuerlichen Straftat bzw. Weiterführung der bereits begonnenen Straftat (wenn die Straftat mit einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten bedroht ist)
Besteht der begründete Verdacht, dass ein Verbrechen, das mit mindestens zehnjähriger Freiheitsstrafe bedroht ist, begangen wurde, muss die Untersuchungshaft verhängt werden, wenn
nicht alle drei der genannten Haftgründe, d.h. Fluchtgefahr, Verabredungs- bzw. Verdunkelungsgefahr und Gefahr der Begehung neuerlicher Straftaten, ausgeschlossen werden können.


also die gründe sind fast immer da.
U-Haft "kann" nur bei vorliegen der 3 Haftgründe verhängt werden.
Wenn es keinen Haftgrund gibt, gibt es auch keine U-Haft.
 
ja eh - es passiert halt so lange nichts, bis was passiert

Nicht ganz beim Thema, aber trotzdem ...........

Drei iranische Flüchtlinge, die von Linz über Wien freiwillig in den Iran zurückreisen wollten, haben auf dem Airport eine wilde Prügelei angefangen. Einer der Beteiligten wurde dabei auch verletzt.

Die Flughafenpolizei musste einschreiten und die gewaltbereiten alkoholisierten Flüchtlinge festnehmen. Der AUA-Flug nach Wien hob ohne die drei Männer ab, die sich nun wieder in Obhut der Caritas befinden.

Und ich hab immer geglaubt, Muslime saufen ned. :ironie:
 
Selten passt die Bezeichnung "Wahnsinnige Rechtsprechung" besser als beim gestrigen Urteil für die beiden blauorangen Strizzis. Das ist reinste Verarschung des Steuerzahlers! Da gab es jahrelange Ermittlungen und einen aufwändigen Prozess, bei dem die Schuld der Angeklagten zweifelsfrei festgestellt wurde, und am Ende kommt praktisch gar keine Strafe raus. Ist das jetzt Sparjustiz oder bewusste Privilegierung politischer Straftäter? Jedenfalls sind diese Urteile eine Einladung zu Korruption, Amtsmissbrauch und Untreue - auf allen politischen Ebenen.

Geradezu grotesk ist die Begründung für die Milde gegenüber Rumpold. Dieser sei wegen eines Privatkonkursverfahrens ohnehin genug gestraft. D.h. für die Tatsache, dass er nicht nur Geld fürs BZÖ auf die Seite geschafft, sondern auch noch seine Gläubiger um 3 Mio. gelegt hat, wird er auch noch belohnt!

Dass die schauspielerische Leistung Hocheggers, der das arme depressive Würschtl wohl perfekt gemimt hat, oscarverdächtig ist, sei noch zusätzlich erwähnt.

In diesem Zusammenhang ist die Einstellung des Verfahrens gegen Grasser in Sachen Dorotheum sigar zu begrüßen. So ersparen wir Steuerzahler uns wenigstens einen Haufen unnötiger Arbeitsstunden der Justiz. Am Ende käme - unabhängig von der Schuldfrage - eh keine Bestrafung raus.

Weit sind wir gekommen ....
 
Ich bin grad deswegen auf Twitter ausgezuckt...
Ein gewaltiger Schlag in die Fresse der anständigen Menschen ist der verfickte Umgang von solchen Gestalten und dann wird das Ganze mit dem Fußfesselscheiß auch noch getoppt!
 
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