(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Jedenfalls sind diese Urteile eine Einladung zu Korruption, Amtsmissbrauch und Untreue - auf allen politischen Ebenen ...
Geradezu grotesk ist die Begründung für die Milde gegenüber Rumpold. Dieser sei wegen eines Privatkonkursverfahrens ohnehin genug gestraft. D.h. für die Tatsache, dass er nicht nur Geld fürs BZÖ auf die Seite geschafft, sondern auch noch seine Gläubiger um 3 Mio. gelegt hat, wird er auch noch belohnt!
Das versteht wohl wirklich kein "normaler" Mensch mehr.
Ein Schlag ins Gesicht all jener Menschen, die sich ihr Geld ehrlich und ohne jegliche Gaunereien verdienen, und dies meist wirklich hart arbeitend, ein ganzes (Berufs-)Leben lang :mad:

Und man fragt sich wirklich: können in diesem Land die Richter schalten und walten wie sie g'rad lustig sind?
 
Welche Strafe wäre den angemessen?

Lebenslanger Kerker bei Wasser und Brot?
 
Welche Strafe wäre den angemessen? Lebenslanger Kerker bei Wasser und Brot?
Dazwischen gibt es sicherlich auch noch ein angemessenes Strafmaß, aber manche Richter hierzulande scheinen ein wenig blauäugig zu sein.
Wie auch der VfGH Entscheid deutlich zeigte. Da spielen sichtlich 12 Millionen wenig Rolle.
 
Und man fragt sich wirklich: können in diesem Land die Richter schalten und walten wie sie g'rad lustig sind?
Ja, sie dürfen, das ist der Kern der unabhängigen Justiz, und im Prinzip nicht schlecht. Ein großes Problem in Ö ist der OGH, der in den letzten Jahren JEDES Urteil gegen Politiker aufgehoben oder abgemildert hat. Ich nehme an, das hängt damit zusammen, dass die OGH-Richter ihre hohen Posten allesamt der Politik zu verdanken haben, und da gewisse Dankbarkeiten und Schuldigkeiten bestehen.

Welche Strafe wäre den angemessen?

Lebenslanger Kerker bei Wasser und Brot?
Zumindest sollte es überhaupt eine Bestrafung geben - im vorliegenden Urteil wurde davon ja praktisch komplett abgesehen. Das Strafmaß im Ersturteil (3 Jahre für Rumpold, 2,5 für Hochegger, jeweils unbedingt) fand ich im Übrigen angemessen.
 
Welche Strafe wäre den angemessen?
nun, über die grundsätzliche Höhe einer Strafe läßt sich natürlich (trefflich) diskutieren. Aber um das geht's mir gar nicht so sehr, sondern vielmehr darum, daß die nunmehr erfolgte deutliche Herabsetzung des Strafmaßes ein völlig falsches Signal darstellt!
 
Was willst? Sie Dir den Fall Elsner an - der Typ verlagert einfach seinen Wohnsitz ein paar Meter hinter die deutsche Grenze, taucht aber trotzdem alle Pfiff' lang in irgendwelchen österreichischen Nobelrestaurants zum Dinieren mit seinen Freunderln auf, und die österr. Justiz sieht mit beiden Augen weg.
Prominent müßt' man halt sein, und gute (und teure) Anwälte haben :cool:
 
Helmut Elsner diesmal freigesprochen

Montag Vormittag: Wie schon 2007 und 2008 gibt ein Internist auf den herzkranken Elsner acht. Aber diesmal benötigt der von seiner Frau Ruth begleitete Elsner keinen Sauerstoff, niemand muss ihm eine Decke gegen das Frösteln bringen und seine Beine brauchen nicht hochgelagert zu werden. Der Aufenthalt im bayrischen Kurort Bad Reichenhall, mit dem er sich bisher dem Verfahren entzogen hatte, dürfte Elsner gut getan haben. Einzig eine kleine Mineralwasserflasche hat er zur Stärkung mitgebracht.
 
Auch hier wieder eine groteske Urteilsbegründung:
Richter Böhm ließ mit der Begründung
aufhorchen, dass es damals wie heute üblich
sei, selbst bei groben Verfehlungen
Vorstände in allen Ehren zu verabschieden,
um medialen Wirbel zu vermeiden.
D.h. für Vorstände gibt es lt. Richter offenbar eine Art Gewohnheitsrecht auf volle Abfindung, egal welche Verfehlungen sie sich geleistet haben.
Aber eine Supermarktkassierin, die eine Flaschenzettel unterschlagen hat, wurde fristlos entlassen.
 
D.h. für Vorstände gibt es lt. Richter offenbar eine Art Gewohnheitsrecht auf volle Abfindung
reg Dich net auf - auch in unserem "sogenannten" Rechtsstaat haben sich's die Reichen noch immer richten können.
Und Du wirst sehen, auch dem Grasser wird nix oder nicht viel passieren.
 
Auch hier wieder eine groteske Urteilsbegründung:

D.h. für Vorstände gibt es lt. Richter offenbar eine Art Gewohnheitsrecht auf volle Abfindung, egal welche Verfehlungen sie sich geleistet haben.
Aber eine Supermarktkassierin, die eine Flaschenzettel unterschlagen hat, wurde fristlos entlassen.
Beim Anrichten einer Käseplatte hat sich mal eine EINE Weintraube gegönnt, bevor der Rest eh in den Mistkübel wanderte. -> Diebstahl->Entlassung. Nach 20 Jahren bei der Firma (in D).
 
da sieht man wieder mal: auf die Kleinen läßt es sich leicht hintrampeln - die können sich halt keine Spitzenanwälte leisten. Und vor denen braucht sich auch kein Richter fürchten.
Mich hat's grad selber interessiert, was dann danach noch kam. Hab grad gegoogelt. Viele Berichte sind nicht mehr zu finden, aber hier einer:
Rechtsanwalt Halbe zur Entlassung einer Weintrauben naschenden Supermarktangestellten
(falls du es selbst nachlesen magst).
Ich hab's damals in irgendeiner TV-Sendung gesehen, wo sie interviewt wurde.
 
Finde es schon sehr gut, dass das Korruptionsstrafrecht nun ausreichend zur Anwendung kommt.
Aber das Strafausmaß ist mMn nicht entsprechend gestaffelt.
bis 3000 Euro bis zu 2 Jahre
bis 50000 Euro bis zu 3 Jahre
darüber bis zu 5 Jahre, egal ob es Millionen waren.
 
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