(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Abgesehen davon, dass die Tatausführung juristisch eine andere Qualität hat als die Beihilfe zur Tat, klingt in dem Artikel auch durch, dass sie.... psychisch..... dazu gezwungen wurde.

Davon steht im Artikel, der hier verlinkt wurde, nix.
Die Verteidigung führte an, daß die Frau "aufgrund einer vorangegangenen Scheidung und einer schwierigen wirtschaftlichen Situation empfänglich für die Manipulationen, die schönen Worte und die sexuellen Vorschläge des Angeklagten gewesen sei". Das hat mit Zwang nix zu tun.

Baldrian betäubt auch nicht, im Gegensatz zu K.O Tropfen deren Verabreichung tatsächlich als Körperverletzung angesehen wird.

Siehe dazu @Mitglied #232783's Kommentar.
Da müßte man jetzt nachschauen, ob im deutschen Recht, nicht alles was verabreicht wird um ein Opfer willenlos und verteidigungsunfähig zu machen, nicht auch automatisch eine Körperverletzung darstellt. Logisch wäre es allemal!

Leider wurde in dem Artikel nicht erwähnt WARUM der Kleinen Baldrian verabreicht worden ist: Damit die Taten vertuscht werden oder damit ihr Leid während der Tat erspart wird?

Könnte beides sein, plus, wie gerade geschrieben auch noch, daß das Opfer wehrlos gestellt wird. Das ist besonders niederträchtig.

Diese Umstände (das Warum und Wieso) werden vor Gericht berücksichtigt und wirkt sich auch auf das Strafmaß aus.

Keine Frage! Was aber nicht heißt, daß das Gericht da auch richtig entschieden hat. MMn sollte der Staatsanwalt gegen das Urteil berufen.
 
Abgesehen davon, dass die Tatausführung juristisch eine andere Qualität hat als die Beihilfe zur Tat, klingt in dem Artikel auch durch, dass sie.... psychisch..... dazu gezwungen wurde.
Das ist lächerlich. Wer so argumentiert bei einem Verbrechen an der eigenen Tochter, ist schlichtweg geisteskrank und gehört zumindest für ein paar Jahre in eine geschlossene Anstalt.

Baldrian betäubt auch nicht, im Gegensatz zu K.O Tropfen deren Verabreichung tatsächlich als Körperverletzung angesehen wird.
Ah, eh. Damit ist also gewährleistet, dass das arme Kind doch was mitbekommt bei der Vergewaltigung - ein echter Milderungsgrund :kopfklatsch:.

Die Mutter wurde auch nicht wegen Körperverletzung verurteilt, laut dem Artikel.
Leider wurde in dem Artikel nicht erwähnt WARUM der Kleinen Baldrian verabreicht worden ist: Damit die Taten vertuscht werden oder damit ihr Leid während der Tat erspart wird?
Welch gravierender Unterschied! Wenn einer also von einer Horde verprügelt, ihm aber vorher Baldrian verabreicht wird, damit man ihm "Leid bei der Tat erspart" - Freispruch für alle!
 
Die Verteidigung führte an, daß die Frau "aufgrund einer vorangegangenen Scheidung und einer schwierigen wirtschaftlichen Situation empfänglich für die Manipulationen, die schönen Worte und die sexuellen Vorschläge des Angeklagten gewesen sei". Das hat mit Zwang nix zu tun.
Manipuliert zu werden, ist ja nicht freiwillig.....

Da müßte man jetzt nachschauen, ob im deutschen Recht, nicht alles was verabreicht wird um ein Opfer willenlos und verteidigungsunfähig zu machen, nicht auch automatisch eine Körperverletzung darstellt.
Durchaus möglich.....dennoch ist laut dem Artikel und auch anderen Artikeln, keine Verurteilung wegen Körperverletzung ausgesprochen worden.
Könnte beides sein, plus, wie gerade geschrieben auch noch, daß das Opfer wehrlos gestellt wird. Das ist besonders niederträchtig.
Was ich ja nicht ganz verstehe: Eine Sechsjährige muss mithilfe von Drogen wehrlos gestellt werden.....das ist ...ich weiß nicht...
Niederträchtig wäre es, wenn der Täter durch die Ruhigstellung des Opfers noch einen zusätzlichen Kick hätte.
Wer so argumentiert bei einem Verbrechen an der eigenen Tochter, ist schlichtweg geisteskrank und gehört zumindest für ein paar Jahre in eine geschlossene Anstalt
Ich bin also geisteskrank und gehöre für ein paar Jahre in eine geschlossene Anstalt?...okeee

. Damit ist also gewährleistet, dass das arme Kind doch was mitbekommt bei der Vergewaltigung - ein echter Milderungsgrund :kopfklatsch:.
Das Mädchen hat von ihrem eigenen Missbrauch erst 10 Jahre nach den Taten erfahren.........
Also ist davon auszugehen, dass sie nix mitbekommen hat.
Und das hat das Gericht neben den Geständnissen auch als Milderungsgrund angesehen.

Wenn einer also von einer Horde verprügelt, ihm aber vorher Baldrian verabreicht wird, damit man ihm "Leid bei der Tat erspart" - Freispruch für alle!
Freispruch halte ich nicht als gerechtfertigt.....da ja sicherlich Folgeschäden auftauchen nachdem man von einer Horde verprügelt wird.
 
Manipuliert zu werden, ist ja nicht freiwillig.....

Also erstens ist die "Manipulation" ja nicht beweisen worden, sondern eine Behauptung der Verteidigung und zweitens steht es einem ja auch normalerweise frei einem Manipulationsversuch nicht nachzugeben.

Durchaus möglich.....dennoch ist laut dem Artikel und auch anderen Artikeln, keine Verurteilung wegen Körperverletzung ausgesprochen worden.

Da ist halt meine erste Frage, WARUM?
Aber dazu müßten wir leider mehr Informationen, vor allem abseits von Medienberichten haben.

Was ich ja nicht ganz verstehe: Eine Sechsjährige muss mithilfe von Drogen wehrlos gestellt werden.....das ist ...ich weiß nicht...
Niederträchtig wäre es, wenn der Täter durch die Ruhigstellung des Opfers noch einen zusätzlichen Kick hätte.

Ja, warum macht dich das so sprachlos? Du glaubst 6-jährige können sich nicht wehren, toben, schreien, etc?
Ich vermute, du bist selbst kein Vater? :haha:

Niederträchtig sind solche Verbrechen gegen Kinder so und so. Wenn "dein Extrakick" dann noch dazukäme wäre es halt noch eine weitere grausliche Steigerung.
 
Also erstens ist die "Manipulation" ja nicht beweisen worden, sondern eine Behauptung der Verteidigung
...ist aber anscheinend auch nicht widerlegt worden, die Behauptung der Verteidigung.
zweitens steht es einem ja auch normalerweise frei einem Manipulationsversuch nicht nachzugeben.
DAS wage ich eben zu bezweifeln.
Jeder Mensch ist anfällig für Manipulation. Das Perfide an der Manipulation ist, wenn sie entsprechend ausgeführt wird, dass man ja nicht merkt, dass es sich um eine Manipulation handelt.
Da ist halt meine erste Frage, WARUM?
Aber dazu müßten wir leider mehr Informationen, vor allem abseits von Medienberichten haben.
Bin ich voll bei dir!
Du glaubst 6-jährige können sich nicht wehren, toben, schreien, etc?
Das schon. Keine Frage.
Allerdings kann ich das als Täter, durch körperliche Überlegenheit unterbinden. Was ja noch zusätzliches Leid für das Opfer verursacht.
Jetzt stelle ich mir die Frage: War der Täter "zu faul" seine Körperliche Überlegenheit einzusetzen oder wollten der Täter und (vor allem) die Mutter der Kleinen dieses Leid ersparen (was eben für das Gericht ein Milderungsgrund sein könnte)?
Ich vermute, du bist selbst kein Vater? :haha:
Richtig vermutet. ;)
 
.
Jetzt stelle ich mir die Frage: War der Täter "zu faul" seine Körperliche Überlegenheit einzusetzen oder wollten der Täter und (vor allem) die Mutter der Kleinen dieses Leid ersparen (was eben für das Gericht ein Milderungsgrund sein könnte)?
/QUOTE]


Ja, Milderungsgründe finden sich für jedes noch so verkommene Subjekt:krank:
 
Ja, Milderungsgründe finden sich für jedes noch so verkommene Subjekt:krank:

Das Recht schreibt bei der Beurteilung einer Tat vor, dass erschwerende und auch mildernde Umstände berücksichtig werden müssen.
Von der Verteidigung werden naturgemäß mildernde Umstände hervorgebracht.
Es liegt aber im Ermessen des Richters, oder der Geschworenen, diese Umstände zu berücksichtigen.
 
...ist aber anscheinend auch nicht widerlegt worden, die Behauptung der Verteidigung.

womit aber noch immer keine Zwangsituation belegt ist.

Jetzt stelle ich mir die Frage: War der Täter "zu faul" seine Körperliche Überlegenheit einzusetzen oder wollten der Täter und (vor allem) die Mutter der Kleinen dieses Leid ersparen (was eben für das Gericht ein Milderungsgrund sein könnte)?

Ich stell mir eher die Frage, warum jede Handlung, die nicht dazu diente, daß der Triebtäter ans seiner abscheulichen Tat gehindert wird, nicht als erschwerend gewertet wurde.
 
womit aber noch immer keine Zwangsituation belegt ist.
Wenn die Mutter manipuliert worden ist, handelte sie entweder unter (psychischen) Zwang oder/und durch Täuschung.
Wir kennen die tatsächliche Motivation der Mutter nicht. Hat es ihr selbst einen Kick gegeben, hat sie einen Nachteil für sich und/oder ihre Tochter befürchtet (Zwang), wenn sie nicht auf die Wünsche des Täters eingeht.......?

Ich stell mir eher die Frage, warum jede Handlung, die nicht dazu diente, daß der Triebtäter ans seiner abscheulichen Tat gehindert wird, nicht als erschwerend gewertet wurde.
siehe oben...auch die Motivation wird berücksichtigt. Hätte sie unter Zwang, die Taten verhindern können? Oder war sie mit Hurra dabei?

Ich möchte noch bemerken, dass es mir keineswegs darum geht, die Taten zu verharmlosen oder gar gut zu heißen.
Jedoch möchte ich herausfinden, WIE und WARUM dieses Urteil so ausgefallen ist.
Das Geplärre vom "Täterschutz" ist mir zu wenig, als Begründung.
 
Wenn die Mutter manipuliert worden ist, handelte sie entweder unter (psychischen) Zwang oder/und durch Täuschung.

Nein, ned wirklich - selbst die Verteidigung sagte ja nur, daß sie empfänglich dafür war!
Die Eigenverantwortung nimmst ihr dadurch nicht und ich wüßte auch nicht wieso!

Hätte sie unter Zwang, die Taten verhindern können? Oder war sie mit Hurra dabei?

Die Frage ist doch vielmehr, warum hat sie nichts getan um die Taten zu verhindern, obwohl es ihre Pflicht gewesen wäre!
 
Die Eigenverantwortung nimmst ihr dadurch nicht und ich wüßte auch nicht wieso!
Stimmt, solange sie zurechnungsfähig während den Taten war, bleibt die Eigenverantwortung!
Ein Milderungsgrund ist ja auch kein Entzug der Eigenverantwortung, sondern eben eine Milderung der Tat, was sich auf das Strafausmaß auswirken kann.


Die Frage ist doch vielmehr, warum hat sie nichts getan um die Taten zu verhindern, obwohl es ihre Pflicht gewesen wäre!
Genau DAS war ja meine Frage: Wenn sie unter Zwang gehandelt hätte, hätte sie ja nicht wirklich was dagegen tun können, da sie ja auf irrationale Weise mehr Nachteile befürchtete, wenn sie die Tat verhindert, als dass sie die Tat zulässt und sie ihr Kind durch die Ruhigstellung durch Baldrian schützen wollte, damit es die grausliche Tat nicht mitbekommt und die Mutter dem Kind Leid ersparen wollte. Ist doch ein Milderungsgrund.
War sie aber mit Hurra dabei und verabreichte dem Kind Baldrian, damit die Tat leichter ausgeführt werden kann, dann ist das ein Erschwernisgrund.
 
Wenn sie unter Zwang gehandelt hätte, hätte sie ja nicht wirklich was dagegen tun können, da sie ja auf irrationale Weise mehr Nachteile befürchtete, wenn sie die Tat verhindert,

Sorry, aber Zwang - in welcher Weise auch immer - und eventuell damit verbundene Nachteile ist für mich als Mutter kein Grund mein eigenes Kind so einem perversen Kerl auszuliefern...Vor allem mit was kann ich eine Mutter zwingen, dass sie so etwas macht? Dass sie dann kein Dach mehr über dem Kopf hat usw. sicher nicht. Denn es gibt z.b. Frauenhäuser, wo solche Frauen mit ihren Kindern unterkommen können.
 
Ich bin also geisteskrank und gehöre für ein paar Jahre in eine geschlossene Anstalt?...okeee
Der Satz war eigentlich nicht an Dich adressiert, es war ja nicht Deine Tochter, oder?
Wenn ich mir Deine krampfhaften Versuche, Verständnis für rücksichtslose Straftäter aufzubringen, durchlese, bin ich mir aber eh nicht mehr so sicher :roll::mrgreen:

Das Mädchen hat von ihrem eigenen Missbrauch erst 10 Jahre nach den Taten erfahren.........
Also ist davon auszugehen, dass sie nix mitbekommen hat.
Und das hat das Gericht neben den Geständnissen auch als Milderungsgrund angesehen.
Ich bezweifle, dass sie nix mitbekommen hat. Es gibt ja noch das Unterbewusstsein.

DAS wage ich eben zu bezweifeln.
Jeder Mensch ist anfällig für Manipulation. Das Perfide an der Manipulation ist, wenn sie entsprechend ausgeführt wird, dass man ja nicht merkt, dass es sich um eine Manipulation handelt.
Ja eh, wenn eine Mutter ihre 6jährige Tochter betäubt, damit der Freund sie ficken kann, merkt frau sicher nicht, dass sie manipuliert wurde.
 
Sorry, aber Zwang - in welcher Weise auch immer - und eventuell damit verbundene Nachteile ist für mich als Mutter kein Grund mein eigenes Kind so einem perversen Kerl auszuliefern...Vor allem mit was kann ich eine Mutter zwingen, dass sie so etwas macht? Dass sie dann kein Dach mehr über dem Kopf hat usw. sicher nicht. Denn es gibt z.b. Frauenhäuser, wo solche Frauen mit ihren Kindern unterkommen können.
Möglich, dass diese Art von Zwang für DICH kein Grund ist.......für Andere aber sehr wohl.
Klar, der Mensch möchte jeder Situation im Griff haben. Das haut aber nicht immer hin.

Die meisten Mütter möchten ihr Kind so gut wie möglich schützen.
Und es gibt Situationen, wo man auf das Wertvolle verzichten muss, um das noch Wertvollere zu retten.
 
Gericht verhängt Bewährungsstrafe: Mutter betäubte Tochter für Missbrauch

Ich versteh überhaupt nicht, wie das gelaufen ist, das arme kleine Ding muss doch Verletzungen gehabt haben, der hat das ja nicht nur einmal gemacht :cry:
In dem Artikel steht zumindest nicht, dass das Kind erst 10 Jahr nach der Tat davon erfahren hat. Die haben ihr wahrscheinlich irgend einen Blödsinn eingeredet, wenn sie über Schmerzen geklagt hat.
Zudem ist in dem Artikel keine Rede von irgendwelchem Zwang. Im Gegenteil war der Mutter schon beim ersten Treffen mit dem Typen klar, dass er ihre kleine Tochter ficken möchte.
 
und eventuell damit verbundene Nachteile ist für mich als Mutter kein Grund mein eigenes Kind so einem perversen Kerl auszuliefern

Dir und mir sicher nicht ;)
Vor allem mit was kann ich eine Mutter zwingen, dass sie so etwas macht? Dass s
Mit psychischen Zwang, Hörigkeit ihm gegenüber, wobei ich das nicht wirklich glaube, da die "Mutter" schon seit dem 1. Treffen mit ihm, von seinen perversen Neigungen wusste.
Um ihn zu besitzen, hat sie ihr Kind geopfert, für einen normal empfindenden Menschen nicht vorstellbar.
 
Wenn ich mir Deine krampfhaften Versuche, Verständnis für rücksichtslose Straftäter aufzubringen, durchlese, bin ich mir aber eh nicht mehr so sicher :roll::D
Wie bereits erwähnt: Es geht mir nicht darum, dass ich Verständnis für rücksichtslose Straftäter aufbringen möchte, sondern schlicht um eine Analyse des Urteils.
Wenn es für dich ein Krampf ist, dann tuts mir leid...........;)...mir ist bewusst, dass ich ein wenig nervig rüberkomme.
Liegt an meiner Faszination, Dingen auf den Grund zu gehen......
Ich bezweifle, dass sie nix mitbekommen hat. Es gibt ja noch das Unterbewusstsein.
BEWUSST hat sie nichts mitbekommen.
Aber es ist durchaus möglich, dass diese Taten im Unterbewusstsein manifestiert worden sind und es negative Auswirkungen auf das weitere Leben gibt. Um das festzustellen bedarf es einer gründlichen psychologischen Untersuchung des Opfers, da jeder Mensch mit solchen Vorfällen anders umgeht.
Ja eh, wenn eine Mutter ihre 6jährige Tochter betäubt, damit der Freund sie ficken kann, merkt frau sicher nicht, dass sie manipuliert wurde.
Schwer zu sagen, ob sie es nicht bemerkt oder ob sie es schlichtweg verdrängt.
 
@Mitglied #52454
Wie bereits erwähnt: Es geht mir nicht darum, dass ich Verständnis für rücksichtslose Straftäter aufbringen möchte, sondern schlicht um eine Analyse des Urteils.
Wenn es für dich ein Krampf ist, dann tuts mir leid...........;)...mir ist bewusst, dass ich ein wenig nervig rüberkomme.
Liegt an meiner Faszination, Dingen auf den Grund zu gehen

Dafür muss ma Dich aber wie ich, persönlich kennen, hier kommt es ein bissi komisch rüber lieber Freund ;)
 
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