@Mitglied #171
Moralisch vollkommen richtig.
Juristisch ist es schwer zu beurteilen.
Siehe die folgende Antwort auf den Kater
daß das eine extrem schwache Persönlichkeit ist, die dem Haupttäter wie auch immer verfallen ist und aus der Angst heraus alleine zu sein und den Typen zu verlieren zur Mittäterin wurde,
Gut analysiert. Genau das ist...aus psychologischer Sicht....Zwang!
Ich sehe immer noch nicht den Unterschied zu K.o.Tropfen. Wenn jemand einer Frau K.o.-Tropfen verabreicht, damit ein anderer sie vergewaltigen kann, wird das sicher nicht mildernd gewertet, im Gegenteil.
Wenn dies auf heimtückische Weise gemacht wird, ist das sicherlich nicht mildernd.
K.O Tropfen haben eine andere Wirkung als Baldrian.
K.O. Tropfen betäuben, während Baldrian eine beruhigende und auch schlaffördernde Wirkung haben.
Auch sind die Nebenwirkungen bei K.O. Tropfen höher als bei Baldrian.
Das ist der Unterschied. Keine Ahnung, ob die Richter diesen Umstand auch als mildernd anerkannt haben.
Es geht aus dem Nachrichten.at Artikel hervor WEM die mildernden Umstände, weil das Opfer von der Tat nichts mitbekommen hatte, zusprach. Dem Freund? Der Mutter? Beiden?
Und es geht auch nicht hervor, warum das Gericht dies als strafmildernd beurteilte.
Da verstehe ich schon, dass das in diesem Zusammenhang unverständlich ist....
Deshalb möchte ich ja wissen, ob die Mutter es(die Verabreichung des Baldrians) aus Heimtücke machte, dann ist es natürlich völlig daneben, oder hat es die Mutter ,in ihrer Angst, getan um der Tochter Leid zu ersparen. Dann hat sie ja aktiv mitgewirkt dem Kind kein/weniger physisches Leid zuzufügen, und das ist durchaus ein Milderungsgrund.
Erstens das milde Strafmaß als solches, das in keinem Verhältnis zum Unwert der Tat steht.
Was ist das Höchstmaß, im deutschem Recht bei der Beihilfe zu schweren sexuellen Missbrauch und Vergewaltigung.
Wenn man das weiß, dann kann man auch das Verhältnis beurteilen.
Zweitens die Tatsache, dass die Verabreichung von Baldrian bei Kindesmissbrauch bzw. Vergewaltigung als mildernd angesehen wird.
Siehe oben.
In Hinblick auf Generalprävention ist Letzteres vielleicht noch schlimmer als Ersteres.
Schwer zu sagen.
Jedenfalls sind solche schlecht recherchierte Zeitungsberichte nicht grade hilfreich in Hinblick auf die Generalprävention und auch das Vertrauen und Verständnis in die Justiz.