(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Herber Rückschlag für die Polizei in der Bekämpfung der Drogenkriminaltiät: lt. neuesten Medienberichten hat der Oberste Gerichtshof nun der Polizei den Einsatz von verdeckten Ermitterln weitestgehend untersagt.

Super :mad:

Ich frag mich wirklich, welche Ahnung die Damen und Herren im Elfenbeinturm von der realen Welt überhaupt noch haben.
 
Naja, untersagt wurde der Einsatz nicht, aber die Arbeit der VEs deutlich erschwert. Nach den neuen Regeln wird es wohl nahezu unmöglich werden, an die Hintermänner zu kommen, bzw. werden VEs wegen ihres seltsam passiven Verhaltens rascher erkannt werden.

Der OGH erweist sich immer mehr als Verbrecherschutz-Institution (auch wenn das jüngste Urteil eigentlich eine Konsequenz aus einer EGMR-Entscheidung ist).
 
Am OGH Urteil ist nichts wahnsinniges, sondern wenn, dann war das Verhalten der Polizei wahnsinnig, das schließlich dieses Urteil erzwungen hat. Denn vom OGH wird Selbstverständliches festgestellt: "Kein Grund für die Annahme des Verdachts einer Beteiligung am Rauschgifthandel besteht etwa dann, wenn die Person nicht vorbestraft war, kein Ermittlungsverfahren gegen sie eingeleitet worden war und nichts darauf hindeutete, dass sie schon tatgeneigt war, bevor sie von Polizeibeamten kontaktiert wurde. Eine im Wesentlichen passive Haltung geben die Behörden dann auf, wenn die Person wiederholt kontaktiert, das Angebot trotz anfänglicher Weigerung wiederholt, die Person beharrlich aufgefordert, überredet oder unter (psychischen) Druck gesetzt wird." Es geht nicht an, dass die Polizei jemanden zu einer Straftat überredet oder gar erpresst und dann dieses Opfer von Polizeiwillkür dafür noch bestraft wird. Es stellt sich dann eher die Frage, ob der Rechtsschutz funktioniert, wenn derartige Ermittlungen nicht sofort von den zuständigen Richtern, Staatsanwälten, Rechtsschutzbeauftragten gestoppt werden. Warum müssen sich die für diese krass rechtswidrige verdeckte Ermittlung verantwortlichen Polizeibeamten noch immer nicht wegen Verdacht auf Amtsmissbrauch vor Gericht verantworten?
 
Warum müssen sich die für diese krass rechtswidrige verdeckte Ermittlung verantwortlichen Polizeibeamten noch immer nicht wegen Verdacht auf Amtsmissbrauch vor Gericht verantworten?
....vielleicht, weil sie dazu verleitet worden sind........:D


Wie auch immer.....es gibt sicherlich alternative effektive Ermittlungsmethoden, als den Einsatz eines "Agent Provocateur", wo eben die Gefahr besteht dass unbescholtene Bürger zu Straftaten verleitet werden.
 
ja, leider müssen wir Österreicher ja auch jeden Dreck mitmachen, der aus dieser Richtung kommt :mad:
Nur so am Rande, der EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) ist eine Institution des Europarates (nicht zu verwechseln mit dem Europäischen Rat der EU), dem unter anderem auch Russland und die Türkei angehören, sowie alle europäischen Länder mit Ausnahme Weißrusslands und des Vatikans.
 
Ich kann an der Zielsetzung des Europarates nichts schlechtes finden.
Der Europarat ist ein Forum für Debatten über allgemeine europäische Fragen. In seinem Rahmen werden zwischenstaatliche, völkerrechtlich verbindliche Abkommen (Europarats-Konventionen, etwa die Europäische Menschenrechtskonvention) mit dem Ziel abgeschlossen, das gemeinsame Erbe zu bewahren und wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt zu fördern.

Seit 1993 widmet sich der Europarat verstärkt der Wahrung der demokratischen Sicherheit. Dazu zählen insbesondere:
Q: Europarat – Wikipedia
 
Irgendwie fehlen mir unter anderem wegen der Strafmilderung die Worte....die Tat direkt wird das Mädchen wahrscheinlich nicht mitbekommen haben...aber wenn sich ein erwachsener Mann an einem Kind vergeht, wird es auch kein angenehmes "Aufwachen" sein..


LANDSHUT. Sie betäubte ihre eigene Tochter, damit sich ihr Lebensgefährte an der Kleinen sexuell vergehen konnte.
Eine Mutter aus Oberbayern ist am Mittwoch vom Landgericht Landshut wegen Beihilfe zum sexuellen Missbrauch sowie Mittäterschaft zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden.


Strafmildernd wertete das Gericht neben den Geständnissen auch die Tatsache, dass das Opfer aufgrund der Betäubung durch Baldrian von den Übergriffen nichts mitbekommen hatte
 
Erschütternd. Auch die Strafe des Haupttäters ist angesichts des Ausmaßes des Verbrechens nicht wirklich hoch. Dass die Mutter aber mit einer Bewährungsstrafe davonkommt, fällt tatsächlich unter den Titel dieses Threads. Die gehört MMN in eine Anstalt, das arme Kind zu (hoffentlich verlässlichen) Pflegeeltern.

Die Urteilsbegründung ist ein schlechter Scherz. Da müssten ja Vergewaltiger, die ihre Opfer mit K.o.-Tropfen gefügig machen, auch eine Belobigung bekommen.
 
Bin ja auch gespannt was beim amokfahrer aus graz rauskommt...
 
Die Urteilsbegründung ist ein schlechter Scherz. Da müssten ja Vergewaltiger, die ihre Opfer mit K.o.-Tropfen gefügig machen, auch eine Belobigung bekommen

und dann heißt es in etwa - sie hat ja eh nix von der Vergewaltigung mitbekommen!!!

vor allem in dem von mir geposteten Fall - Betäubung durch Baldrian!!! Ich bin ja keine Expertin, aber Baldrian kann man mMn höchstens zur Beruhigung verabreichen und nicht zur Betäubung. Sprich, das Kind hat womöglich doch alles mitbekommen...und die Mutter bekommt nur Bewährung.
 
aber Baldrian kann man mMn höchstens zur Beruhigung verabreichen und nicht zur Betäubung.

Stimmt leider ned ganz, die Valerensäure, einem aus Baldrianextrakten isolierten Wirkstoff, greift nicht am Rezeptor von Valium an (GABAA-Rezeptor ), sondern an einem Punkt, an dem Arzneimittel, die zur Gruppe der Injektionsanästhetika gehören, wirken.
Für mich gehört die "Mutter" in ein Frauengefängnis, aber nicht in Einzelhaft zu ihrem Schutz :mad:
 
Die Mutter hat das Mädchen ja nicht vergewaltigt.....

Wenn das so stimmt, wie in dem Artikel geschrieben, kenne den Fall nicht, dann hat die Mutter aber zumindest Beihilfe zur sexuellen Nötigung/Vergewaltigung geleistet und an ihrem Kind eine (schwere) Körperverletzung begangen.
Denke auch, daß da eine Bewährungsstrafe zu milde ist.
 
Wenn das so stimmt, wie in dem Artikel geschrieben, kenne den Fall nicht, dann hat die Mutter aber zumindest Beihilfe zur sexuellen Nötigung/Vergewaltigung geleistet und an ihrem Kind eine (schwere) Körperverletzung begangen.
Abgesehen davon, dass die Tatausführung juristisch eine andere Qualität hat als die Beihilfe zur Tat, klingt in dem Artikel auch durch, dass sie.... psychisch..... dazu gezwungen wurde.
Baldrian betäubt auch nicht, im Gegensatz zu K.O Tropfen deren Verabreichung tatsächlich als Körperverletzung angesehen wird.
Die Mutter wurde auch nicht wegen Körperverletzung verurteilt, laut dem Artikel.
Leider wurde in dem Artikel nicht erwähnt WARUM der Kleinen Baldrian verabreicht worden ist: Damit die Taten vertuscht werden oder damit ihr Leid während der Tat erspart wird?
Diese Umstände (das Warum und Wieso) werden vor Gericht berücksichtigt und wirkt sich auch auf das Strafmaß aus.
 
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