Am OGH Urteil ist nichts wahnsinniges, sondern wenn, dann war das Verhalten der Polizei wahnsinnig, das schließlich dieses Urteil erzwungen hat. Denn vom OGH wird Selbstverständliches festgestellt: "Kein Grund für die Annahme des Verdachts einer Beteiligung am Rauschgifthandel besteht etwa dann, wenn die Person nicht vorbestraft war, kein Ermittlungsverfahren gegen sie eingeleitet worden war und nichts darauf hindeutete, dass sie schon tatgeneigt war, bevor sie von Polizeibeamten kontaktiert wurde. Eine im Wesentlichen passive Haltung geben die Behörden dann auf, wenn die Person wiederholt kontaktiert, das Angebot trotz anfänglicher Weigerung wiederholt, die Person beharrlich aufgefordert, überredet oder unter (psychischen) Druck gesetzt wird." Es geht nicht an, dass die Polizei jemanden zu einer Straftat überredet oder gar erpresst und dann dieses Opfer von Polizeiwillkür dafür noch bestraft wird. Es stellt sich dann eher die Frage, ob der Rechtsschutz funktioniert, wenn derartige Ermittlungen nicht sofort von den zuständigen Richtern, Staatsanwälten, Rechtsschutzbeauftragten gestoppt werden. Warum müssen sich die für diese krass rechtswidrige verdeckte Ermittlung verantwortlichen Polizeibeamten noch immer nicht wegen Verdacht auf Amtsmissbrauch vor Gericht verantworten?