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Neben ihrer Beitragstäterschaft hat sie aber ganz klar eine Pflicht verletzt, die sie als Mutter (nicht nur moralisch) hat. Verletzt eine Mutter (oder ein Vater) ihre (seine) Aufsichtspflicht, dann ist das doch ebenfalls strafbar. Das kann doch nicht vom Tisch gewischt werden. Möglicherweise ist diese Pflichtverletzung als separates Delikt zu behandeln.Leider nein go