(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Es geht um die WIRKUNG der Substanzen!
Bei K.O. Tropfen hast das Gefühl es ist dir jeder tschechische und polnische LKW auf der B7 drübergerollt und beim Baldrian schlummerst tief und selig.
Würd i jetzt ned wirklich als "marginal" einstufen.

Da platzt mir echt der Arsch. Es geht um die Wirkung der Substanzen? Wie es sich für das Opfer anfühlt? Geht's dir sonst gut? Alles Ok im Stammhirn???

(Edit: Sorry, im Eifer der Emotionen ein relativ sinnloses Wort für Substanzen verwendet)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wie gesagt, man kann gespannt sein, wie das Urteil ausfallen wird. Ich befürchte ja, er wird "nur" in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, und plant ab diesem Moment, wie der den nächsten Gutachter um den Finger wickeln wird.
 
Was Gutachten oft (nicht) wert sind, das hat uns der prominente Kinderpsychiater Max Friedrich deutlich vor Augen geführt.
schon gar nicht zu reden vom Gutachter Heinrich Gross - dem die Sozialisten sogar das Goldene Verdienstkreuz der Republik Österreich umgehängt haben.
Unglaublich, diese Gutachter-Hörigkeit im Österreich :mad:
 
Ich vermute aber, dass besonders die bedingten Strafen, vorzeitigen Entlassungen und Fußfesseln auch damit zu tun haben, dass unsere Gefängnisse hoffnungslos überlastet sind.

Nene. Ich bin ziemlich sicher, das die Gefängnisse in Österreich und in Deutschland nicht annäherend überlastet sind, wenn man das mit anderen Ländern vergleicht. Man schaue sich die USA an, von Nichtwestlichen Staaten ganz zu schweigen.

Das ist ein Scheinargument, das darf man keinesfalls gelten lassen. Wir sind so reich, wir können Gefängnisse auskacken, wenn es sein muss.
 
Darf man Näheres wissen?
Das ist nur EINER der Fälle, wo Unschuldige durch Gutachten ins Häfen gekommen sind.

Der wohl bekannteste Kinderpsychiater Österreichs, der AKH-Arzt Max Friedrich (63), gerät in Turbulenzen: In Kärnten wurde in einem Kindesmissbrauchs-Prozess offenbar ein Schuldloser verurteilt – der Spruch stützte sich auf ein Friedrich-Gutachten. Losgelöst von diesem Einzelfall ziehen Wiener und laut „Austria Presse Agentur“ auch Kärntner Richter schon seit einiger Zeit andere Experten als Gutachter vor.
 
Das "nur" versteh ich ned ganz, besteht doch so wenigstens keine Chance auf Aussetzung zur Bewährung.
es besteht sehr wohl die Chance, daß er von dort wieder rauskommt, wenn er einen Gutachter davon überzeugen kann, daß sich sein Geisteszustand soweit wieder gebessert hat, daß von ihm keine Gefahr mehr ausgeht.
Und wenn er intelligent genug ist, schafft er es irgendwann "mit links", einen Gutachter zu täuschen.
Wäre ja nicht das erste Mal, daß sowas passiert.
 
Ja.


Nein, um das ist es nicht gegangen.

Nicht gut für eine sachliche Diskussion..........


Ich habe mich nur für den Fehler meiner falschen Wortwahl entschuldigt, mein Lieber, nicht für meine Aussage.

Wo kommen wir denn hin, wenn es vor Gericht eine nennenswerte Rolle spielt, wie sich das Vergewaltigungsopfer betäubungstechnisch während der Tat fühlt?

Ich finde diese Art der Denkweise derart abstrus, dass ich da keinerlei tiefergehende Gedanken verschwenden möchte, außer, dass ich sehr starke "Gefühle" gegenüber einem Richter hegen würde, der dies zum Gegenstand einer Relativierung des Strafmaßes auslegen würde...
 
Nene. Ich bin ziemlich sicher, das die Gefängnisse in Österreich und in Deutschland nicht annäherend überlastet sind, wenn man das mit anderen Ländern vergleicht. Man schaue sich die USA an, von Nichtwestlichen Staaten ganz zu schweigen.

Das ist ein Scheinargument, das darf man keinesfalls gelten lassen. Wir sind so reich, wir können Gefängnisse auskacken, wenn es sein muss.
Vielleicht in Deutschland, sicher nicht in Ö!
 
dann bekomm deine emotionen mal in den griff bevor du aus dem thread rausfliegst.

Lieber petseit, wenn ich dir "emotional" zu weit gegangen sein sollte, bitte ich dies natürlich höflichst zu entschuldigen und verspreche dir, aber auch weiterhin hier meine Meinung in respektvoller Weise kund zu tun.
 
Das "nur" versteh ich ned ganz, besteht doch so wenigstens keine Chance auf Aussetzung zur Bewährung.
Es ist jedoch tatsächlich ein Unterschied ob jemand als zurechechnungsunfähiger oder zurechnungsfähiger geistig abnormer Rechtsbrecher untergebracht wird.
Aber du hast recht, zur Bewährung wird die Strafe (zumindest im Grazer Fall) nicht ausgesprochen werden.
 
Vielleicht in Deutschland, sicher nicht in Ö!
Wenn bei uns Gefängnisse voll sind, ist das eine Konsequenz der gestiegenen Kriminalität. Die Reaktion darauf muss halt wohl oder übel der Bau neuer Gefängnisse sein, keinesfalls eine. Aufweichung der Strafgesetze oder eine Sparjustiz.
 
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