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Gast
(Gelöschter Account)
Vielleicht in Deutschland, sicher nicht in Ö!
Auch in Österreich wisst ihr nicht wohin mit dem Geld, vertrau mir.
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Vielleicht in Deutschland, sicher nicht in Ö!
Wenn bei uns Gefängnisse voll sind, ist das eine Konsequenz der gestiegenen Kriminalität. Die Reaktion darauf muss halt wohl oder übel der Bau neuer Gefängnisse sein, keinesfalls eine. Aufweichung der Strafgesetze oder eine Sparjustiz.
Heißt das jetzt dass diese Rechte keinen Sinn haben?Wie so oft ersetzt Quantität nicht Qualität.
Als Unzurechnungsfähiger kann er nach einem halben Jahr wieder frei sein.Es ist jedoch tatsächlich ein Unterschied ob jemand als zurechechnungsunfähiger oder zurechnungsfähiger geistig abnormer Rechtsbrecher untergebracht wird.
Aber du hast recht, zur Bewährung wird die Strafe (zumindest im Grazer Fall) nicht ausgesprochen werden.
Als Unzurechnungsfähiger kann er nach einem halben Jahr wieder frei sein.
Doch, haben sie, aber diese Rechte zu betonen, das ist so wie wenn man die Eröffnung einer Sardinendose feiert.Heißt das jetzt dass diese Rechte keinen Sinn haben?
Nö, kann er nicht! Warum? Weil es keine Unzurechnungsfähigkeit gibt.Als Unzurechnungsfähiger kann er nach einem halben Jahr wieder frei sein.
Ja eh...in einem Rechtsstaat selbstverständlich....Doch, haben sie, aber diese Rechte zu betonen, das ist so wie wenn man die Eröffnung einer Sardinendose feiert.
Nö, kann er nicht! Warum? Weil es keine Unzurechnungsfähigkeit gibt.
Nein, im Ernst, es heißt einfach nur zurechnungsunfähig und die Prüfungen finden jährlich statt.
Halbjährliche Prüfungen gibt es nur bei entwöhnungsbedürtigen Rechtsbrechern.
jetzt hältst du Psychologen für wichtiger als sie sind.Dazu muss man wissen, dass die Psychologie eine Wissenschaft ist, die in den Kinderschuhen steckt, darauf zu bauen, was Psychologen für eine Beurteilung abgeben... na supi...
jetzt hältst du Psychologen für wichtiger als sie sind.
Wenn ich die Ausführungen in der ZiB 2 richtig verstanden habe, dann wäre Schuldfähigkeit mit entsprechendem Urteil und anschließend Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher die wünschenswerte Variante. Da käme er vermutlich ganz lang nicht mehr unter die Leute.Keinesfalls gibt es eine Aussetzung zur Bewährung, sicher.
Das hat auch niemand bestritten, oder ? Aber es gibt eben keine Chance der Aussetzung auf Bewährung, so wie in Gefängnis, jetzt angekommen ?es besteht sehr wohl die Chance, daß er von dort wieder rauskommt
Das Urteil ist doch längst gesprochen, was verstehst denn daran nicht ?Wo kommen wir denn hin, wenn es vor Gericht eine nennenswerte Rolle spielt, wie sich das Vergewaltigungsopfer betäubungstechnisch während der Tat fühlt?
Widerlegt? Mit keinem einzigen deiner Worte.Doch.
"Der schuldunfähige Täter kann zwar nicht bestraft werden, aber psychisch kranke oder suchtkranke Rechtsbrecher, die im Sinne von § 20 oder § 21 StGB als schuldunfähig oder vermindert schuldfähig gelten und bei denen zugleich unter Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat eine weitere Gefährlichkeit zu erwarten ist, können nach § 63 und § 64 StGB im Maßregelvollzug untergebracht werden. Diese Rechtsfolgen sind auch für Jugendliche ab 14 Jahren anwendbar, wenn § 3 JGG bejaht wird. In diesen Fällen erfolgt die Unterbringung im Jugendmaßregelvollzug, der allerdings noch nicht in allen Bundesländern eingerichtet ist.
Die Unterbringung im Maßregelvollzug ist jedoch für Bagatellstraftaten ausgeschlossen. Vielmehr muss sie als ultima ratio notwendig sein, um die Allgemeinheit zu schützen."
Damit ist deine lapidare Aussage bereits widerlegt.
Das Urteil ist doch längst gesprochen, was verstehst denn daran nicht ?
Widerlegt? Mit keinem einzigen deiner Worte.
Warum? Weil in Österreich österreichisches Recht vollzogen wird und nicht deutsches.
Weil in Österreich österreichisches Recht vollzogen wird und nicht deutsches.
Ist einfach juristische Realität! Dies nachzulesen überlasse ich dir.Dann bin ich aber gespannt auf deinen jetzt nachfolgenden Nachweis, dass von mir Zitiertes in Österreich nicht gilt.
Ist einfach juristische Realität! Dies nachzulesen überlasse ich dir.