(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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das Gericht wird sich aber der Meinung des ersten Gutachters anschließen, denn dieser nennt sich "Obergutachter", der andere NUR "Gutachter".
Wirklich? :haha: Fällt wohl unter typisch österreichische Titelsucht.

Naja, warten wir einmal ab. Zumindest im TV wurden einige logisch klingende Argumente des zweiten Gutachters dargelegt, hingegen keine des ersten. Zudem gibt's die Aussage der Ex unter Wahrheitspflicht, die den Angeklagten als Schmähtandler entlarvt.

Andererseits war im Vorfeld des Prozesses von einem dritten Gutachter die Rede, der dem Angeklagten auch auf den Leim gegangen ist (daher offensichtlich die Bestellung des "Obergutachters"). Ich hoffe, die Geschworenen behalten einen klaren Kopf.
 
Hast recht!
Obwohl er ja nicht definiert was Bagatellen für ihn sind.
Maßnahmenvollzug (Ö-Ton) ist schließlich nicht nur für geistig abnorme Verbrecher vorgesehen, das checkt er anscheinend nicht von seiner deutschen Eiche aus.
Und wenn er deutsches Recht zitiert und er der Meinung ist, dies sollte/würde/werde wohl auch in Österreich gelten, so ist dies schlichtweg falsch!

"Geistig abnorme Verbrecher". Schön, dass du hinterher versuchst dir andere Worte in den Mund zu legen, nur ging es halt um die Unzurechnungsfähigkeit, und wegen der kommt man halt per se weder in Österreich noch in Deutschland ins Gefängnis, nicht mal für einen Tag, es hängt natürlich von Delikt ab.
Gar nichts, aber wenn Du schreibst "wo kämen wir denn hin", wenn ein Richter........................das Urteil in diesem Fall ist gesprochen nach geltendem Recht in D, also nix wo kommen wir hin ;)

Danke für die Erläuterung. Das bedeutet, wir sind bereits da, wo wir nicht hinwollen. Dann bin ich ja erleichtert und kann meine Aussage ja zurücknehmen... :mauer:
 
das Gericht wird sich aber der Meinung des ersten Gutachters anschließen, denn dieser nennt sich "Obergutachter", der andere NUR "Gutachter".
Das ist vorläufig eine Prognose. Denn im Grunde ist das Gericht frei in der Bewertung der Gutachten. Mit diesem Hinweis hatte auch Max Friedrich die Schuld an Fehlurteilen dem Gericht zugeschoben.

Den Fall des Kärntner Familienvaters kommentierte er mit einem Verweis auf das „schwebende Verfahren“. Ob ein Angeklagter verurteilt werde, sei immer noch Sache des Richters und der Schöffen.

Daher wäre es auch in diesem Fall wünschenswert, dass sich die Mitglieder des Gerichtes mehr auf ihren Menschenverstand und weniger auf einen Gutachter verlassen, dessen Expertise nicht unwidersprochen ist.
Zumindest im TV wurden einige logisch klingende Argumente des zweiten Gutachters dargelegt

Wirklich? :haha: Fällt wohl unter typisch österreichische Titelsucht.
Gemach, gemach ......... diese Titelsucht wird uns von Nachbarn nachgesagt, die ebenfalls den Ober in ihren Reihen haben. In Deutschland gibt es meines Wissens Oberbürgermeister und auch den Oberingenieur. :D
 
Zuletzt bearbeitet:
das Gericht wird sich aber der Meinung des ersten Gutachters anschließen, denn dieser nennt sich "Obergutachter", der andere NUR "Gutachter".

Irgend etwas stimmt an Deinen Innfo s nicht, drei Psychiater haben die Zurechnungsfähigkeit von Alen R. bewertet. Peter Hofmann, er hat bereits am Montag vor Gericht ausgesagt entschied auf unzurechnungsfähig. Manfred Walzl war gegenteiliger Meinung, er hält Alen R. für zurechnungsfähig. Daraufhin bestellte das Gericht den Deutschen Jürgen Müller als Obergutachter, dieser ist ebenso der Meinung: unzurechnungsfähig.
Im übrigen entscheiden die 8 Geschworenen über die Zurechnungsfähigkeit, nicht der Richter ;)
 
Der Prozess dauert viel zu lange. Was gibt es da viel zu begreifen oder nicht zu verstehen ?!?
 
Reine Zeitverschwendung … die sollen sich lieber um die Opfer kümmern, der denkt sonst noch er ist wichtig.
 
Irgend etwas stimmt an Deinen Innfo s nicht, drei Psychiater haben die Zurechnungsfähigkeit von Alen R. bewertet. Peter Hofmann, er hat bereits am Montag vor Gericht ausgesagt entschied auf unzurechnungsfähig. Manfred Walzl war gegenteiliger Meinung, er hält Alen R. für zurechnungsfähig. Daraufhin bestellte das Gericht den Deutschen Jürgen Müller als Obergutachter, dieser ist ebenso der Meinung: unzurechnungsfähig.
Im übrigen entscheiden die 8 Geschworenen über die Zurechnungsfähigkeit, nicht der Richter ;)


Was braucht man da viel zu entscheiden, ob ein Subjekt, dass 3 Menschen getötet hat, und noch 100 weitere töten wollte, ganz dicht in der Schüssel ist????
Natürlich macht so etwas kein normaler Mensch!
DER GESETZGEBER wäre verpflichtet dafür zu sorgen, das so ein Individuum NIE WIEDER in Freiheit kommen KANN. Eigentlich ganz einfach, oder?
 
Was braucht man da viel zu entscheiden, ob ein Subjekt, dass 3 Menschen getötet hat, und noch 100 weitere töten wollte, ganz dicht in der Schüssel ist????

vorallem was wollen denn diese Theoretiker wissen davon was andere nicht wissen ??

Das ist doch so offensichtlich, dass es schon peinlich ist.
 
der hatte Frust und hat ein paar Leute umgeführt … sowas muss ruck-zuck gehen und fertig .​
 
Was braucht man da viel zu entscheiden, ob ein Subjekt, dass 3 Menschen getötet hat, und noch 100 weitere töten wollte, ganz dicht in der Schüssel ist????

Naja, darum dreht sich aber alles, der ist ja nicht als Angeklagter vor Gericht, sondern als "Betroffener", es gilt zu entscheiden, ob dem Antrag auf Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, stattgegeben wird.
Natürlich macht so etwas kein normaler Mensch!
Denk ich persönlich auch, aber wie wir schon hier im Thread lesen können, sind die user verschiedener Meinung, den Geschworenen bei Gericht wird es nicht anders ergehen.
 
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