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Gast
(Gelöschter Account)
Naja, darum dreht sich aber alles, der ist ja nicht als Angeklagter vor Gericht, sondern als "Betroffener", es gilt zu entscheiden, ob dem Antrag auf Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, stattgegeben wird.
Denk ich persönlich auch, aber wie wir schon hier im Thread lesen können, sind die user verschiedener Meinung, den Geschworenen bei Gericht wird es nicht anders ergehen.
Man kann das Thema natürlich zerreden, bis man selber Tabletten schlucken muss, wenn man über so einen Unmensch genauer nachdenkt!
Für mich und sicher viele andere zählt nur eines, ich habe es schon geschrieben:
DER GESETZGEBER wäre verpflichtet dafür zu sorgen, das so ein Individuum NIE WIEDER in Freiheit kommen KANN. Eigentlich ganz einfach, oder?
Und das tut er ganz einfach nicht!