(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Irgendwie klingt das durch, dass sich hier ein paar User die Scharia wünschen........
 
Ständige Wortklauberei!

Ich bin Deutsche, da wird alles hinterfragt, aber wie gesagt, wir leben in einem Rechtstaat, eine Regierung kann daran nix ändern, was da grad vor Gericht abläuft, man kann geteilter Meinung sein über den Fall, wichtig ist nur, das er weggesperrt wird, im Rahmen der gestzl. Möglichkeiten, die Chancen dafür stehen nicht schlecht. ;)
 
Eigentlich doch ;) Du wünscht Dir eine Regierung..........usw, die Regierung macht aber keine Gesetze.

Keine Berechtigung Bilder zu betrachten - Bild entfernt. Regierung und Gesetzgebung
Die meisten Gesetze gehen auf Initiativen der Regierung zurück
Der Großteil der vom Nationalrat beschlossenen Gesetze geht auf Vorlagen der Bundesregierung zurück. Die Regierung will einerseits ihr Programm umsetzen.

Andererseits ist sie verpflichtet, auch für andere Maßnahmen Gesetzesvorschläge zu erarbeiten, weil sich Österreich verpflichtet hat, europäische oder internationale Vorgaben umzusetzen (EU-Recht) – oder weil der Verfassungsgerichtshof ein Gesetz aufgehoben hat und eine Neuregelung notwendig wird.

Aufgrund der engen Verflechtung von Regierung und Parlamentsmehrheit kann die Bundesregierung davon ausgehen, dass ihre Vorlagen mit großer Wahrscheinlichkeit im Nationalrat eine Mehrheit finden. Allerdings behält sich der Nationalrat oft Abänderungen vor.
Das Wechselspiel: Parlament und Regierung
Das Wechselspiel: Parlament und Regierung
 
wichtig ist nur, das er weggesperrt wird, im Rahmen der gestzl. Möglichkeiten, die Chancen dafür stehen nicht schlecht. ;)
Zustimmung meinerseits!
Wobei die Chancen, daß er länger weggesperrt bleibt, bei einer Verurteilung wegen Mordes (was eben Zurechnungsfähigkeit voraussetzt) höher sind, als wenn "nur" Unzurechnungsfähigkeit festgestellt wird, und der Täter bereits nach relativ kurzer Zeit einen Gerichtspsychiater von seiner Ungefährlichkeit überzeugen kann.
 
Zustimmung meinerseits!
Wobei die Chancen, daß er länger weggesperrt bleibt, bei einer Verurteilung wegen Mordes (was eben Zurechnungsfähigkeit voraussetzt) höher sind, als wenn "nur" Unzurechnungsfähigkeit festgestellt wird, und der Täter bereits nach relativ kurzer Zeit einen Gerichtspsychiater von seiner Ungefährlichkeit überzeugen kann.

die gutachter waren sich einig dass der angeklagte als höchst gefährlich einzustufen ist. unzurechnungsfähig hin oder her
 
momentan sieht es so aus, dass man dort im Knast eine Ausbildung machen kann, dort kann man Bücher schreiben … also mach mich nicht wütend .

Warum sollte einer, der 100e Menschen ermorden wollte ,denn keine Blücher schreiben dürfen?:)
Hat doch viel zu erzählen, so ein Mensch, der in Windeseile zum Christen konvertiert ist! Und die 3 Toten , das kleine Kind, das er durch die Luft geschleudert hat,
all das muss so ein armer Täter ja auch erst mal verarbeiten, wenns sein muss, dann halt mit einem Büchlein!
 
daß er länger weggesperrt bleibt, bei einer Verurteilung wegen Mordes (was eben Zurechnungsfähigkeit voraussetzt) höher sind, als wenn "nur" Unzurechnungsfähigkeit festgestellt wird

Davon bin ich nicht überzeugt, die Strafen für Mord (dafür müsste er aber erstmal angeklagt werden) sind nicht so hoch, ausserdem besteht immer die Möglichkeit, auf Bewährung, die ist be der anderen Variante ausgeschlossen.
 
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