(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Es würde keinen Sinn ergeben, Menschen die unter dem Einfluß einer geistigen oder seelischen Abartigkeit höheren Grades eine Tat begangen haben, im Normalvollzug zu belassen und erst nach "absitzen" der verhängten Freiheitsstrafe im Maßnhamenvollzug zu "behandeln"!
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Das heißt: jeder, der aus einem Land kommt, wo schon einmal scharf geschossen wurde, kann behaupten, an einer geistigen oder seelischen Abartigkeit zu leiden, weshalb seine Mordtaten keine Freiheitsstrafe nach sich ziehen?
 
Richtig...genauso wenig, wie es mich interessiert, ob die Häfenbrüder eine Ausbildung machen oder ob sie Bücher schreiben.....
da interessiert mich aber auch nicht ob es dich interessiert - anscheinend beschäftigst du dich nur mit uninteressanten Sachen :haha: selber schuld.
 
also was lernen wir daraus ? nur weil mein ein Auto und einen Führerschein hat ist man lange noch nicht zurechnungsfähig ?!?

20 jahre ist doch auch viel zu wenig … da ist ja nicht nur einer gestorben .

da passt überhaupt nix mehr zsam .
 
also wenn er noch nicht krank ist, vielleicht wird er im Häfn psychisch krank un wer schützt ihn denn da ????

Immer mehr psychisch kranke Häftlinge

Die Schubladisierung von psychischen Krankheiten ist eh so affig... so gut wie jeder Mensch hat irgendwelche psychischen Besonderheiten, krank ist er deswegen noch nicht und unzurechnungsfähig schon gar nicht. Da wird doch ein mieses Spiel gespielt...
 
Immer mehr psychisch kranke Häftlinge - heisst nur nicht, dass auch alle geistig abnorm sind!

Ich geh mal soweit zu sagen, jeder von uns hat irgendeine eine psychische Auffälligkeit!
 
so gut wie jeder Mensch hat irgendwelche psychischen Besonderheiten, krank ist er deswegen noch nicht und unzurechnungsfähig schon gar nicht.
Das stimmt schon, dass ein jeder von uns seinen persönlichen "Vogel" hat. Aber warten wir erst einmal das Urteil ab. Nach dem letzten Gutachten ist die Wahrscheinlickeit recht hoch, dass ihn das Gericht für zurechnungsfähig erklärt.
 
Das stimmt schon, dass ein jeder von uns seinen persönlichen "Vogel" hat. Aber warten wir erst einmal das Urteil ab. Nach dem letzten Gutachten ist die Wahrscheinlickeit recht hoch, dass ihn das Gericht für zurechnungsfähig erklärt.

Wenn soviel Uneinigkeit bei den Gutachtern vorliegt, warum kann man dann eigentlich nicht "im Zweifel" zurechnungsfähig plädieren? Würde doch Sinn machen oder?
 
Bekomme ich auch eine inhaltliche Begründung?
Das die Geschworenen sich im Zweifel für eine der beiden Linien der Gutachter entscheiden, das dürft wohl nicht so vorgesehen sein. Die Geschworenen werden die vorliegenden Fakten und auch die Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen prüfen und danach entscheiden.

"Im Zweifel" käme wohl in Frage, wenn es nicht sicher ist, dass der (mutmaßliche) Täter die Tat begangen hat. Das steht aber nicht zur Debatte, das er es getan hat, das ist sicher.
 
Die Farce um den Attentäter von Graz, und wie die Justiz dem Mörder die Gelegenheit gibt, unser Rechtssystem und die Opfer zu verhöhnen, zeigt wieder
einmal den Zustand unserer Justizsystems!
Ein offensichtlicher islamischer Attentäter, der plötzlich als Christ "in Weiß" auftritt, bringt scheinbar sogar den Richter auf die Palme!
Was müssen diese armen Opfer da mitmachen, die sich von diesem skrupellosen Menschen jetzt auch noch verhöhnen lassen müssen?

"Richter verlor die Fassung
Schließlich die Eskalation: Der Richter schrie den Angeklagten an, ob er gemerkt habe, dass er sich in einer Fußgängerzone befinde, als "die Menschen über die Motorhaube geflogen sind". Auch der Verteidigerin reichte es: "Nehmen Sie das Mikrofon endlich zum Mund, antworten Sie!". Wie ein Gutachter betonte, verfügt R. über einen IQ von 132. Nicht verständlich sei deswegen, warum der Lenker, der angab, vor einer "Gefahr" geflüchtet zu sein, den Wagen wendete und wieder auf die eingebildete Gefahr zugefahren sei.

Immer weiter verstrickte sich der Amokfahrer in Widersprüche - er habe "nicht aussteigen können", so R zu der Frage. Später stieg er allerdings aus, soll auf Passanten mit einem Messer eingestochen haben - "ich hörte Schüsse", so sein Grund. Sichtlich deprimiert zeigte sich der Richter bei weiteren Nachfragen, wurde laut "ORF" gar spöttisch: "Wissen Sie, was witzig ist? Sie konnten an dem Tag aufstehen, frühstücken, das Auto des Vaters ausborgen, Geld vom Bankomat abheben, nach Graz fahren, um eine Frau zu treffen. Aber, wenn es ums Eingemachte geht, dann können Sie sich nicht erinnern?"
Quelle: heute.at

Das der Angeklagte lügt dass sich die Balken biegen ist ja unstrittig oder? ;)
 
Das die Geschworenen sich im Zweifel für eine der beiden Linien der Gutachter entscheiden, das dürft wohl nicht so vorgesehen sein. Die Geschworenen werden die vorliegenden Fakten und auch die Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen prüfen und danach entscheiden.

"Im Zweifel" käme wohl in Frage, wenn es nicht sicher ist, dass der (mutmaßliche) Täter die Tat begangen hat. Das steht aber nicht zur Debatte, das er es getan hat, das ist sicher.

Danke für die Begründung. Das muss an einer zu hohen "Achtung" für die Psychologie als "Wissenschaft" liegen. Dann verstehe ich es. Sehr traurig.
 
Die Schlagzeile der Salzburger Nachrichten (Printausgabe) von heute lautet:

Sachverständige für Gerichte liefern umstrittene Gutachten .

Online ist der Artikel nur rudimentär lesbar, außer man hat ein Digital - Abo.

Bernd Chistian Funk, Linzer Verfassungsrechtler spricht von einer echten Problemlandschaft. Er ortet mangelnde Qualitätssicherung. Anstelle profunder Untersuchungen würden häufig Vorbegutachtungen ungeprüft übernommen und das Gutachten aus fixen voirgefertigten Textbausteinen zusammengestöpselt. "Manchmal sehen Sachverständige ihre Probanden gar nicht, sondern erledigen den Fall nur aus den Akten", erklärt Funk.

Was soll man dazu noch sagen? :hmm:
 
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