(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Jedenfalls sollten MMN die beiden, die dem Burschen auf den Leim gegangen sind, ihre öffentlichen Aufträge fürs erste einmal los sein, auf Grund von Inkompetenz.
Warum?
Weil Geschworene nach eigenem Gutdünken entschieden haben, ohne medzinische Fachkenntnis der Materie?
Wenn ich Geschworener bin der keine psychiatrische Kenntnis hat, mehrere Gutachter widersprüchliche Ergebbnisse vorlegen, wonach soll ich mich dann richten?
Das kann dann nur noch eine 50:50 Partie werden. Und wenn dann auch noch Gruppendynamik unter den Geschworenen entsteht,....
 
also, das Grazer Urteil ist aufs erste mal gefällt, und die Laienrichter haben wohl mehr Verstand bewiesen als so mancher "Gutachter".

Allerdings bleibt zu erwarten, daß die Anwältin des Täters (oder "Betroffenen"?) dagegen berufen wird. Frage nur so nebenbei? Wer bezahlt eigentlich diese Anwältin?
 
Ich verstehe deinen Punkt, es hat ja auch einen Grund, warum es so gehandhabt wird wie es wird.

Die Frage bleibt: Schlüpfen auf diese Weise mehr (intelligente) Zurechnungsfähige als Unzurechnungsfähige durch als uns das lieb sein kann?
Sie schlüpfen MMN nicht wegen der freien Beweiswürdigung des Gerichts durch, sondern wegen der Inkompetenz der Gutachter. In diesem Prozess war es gut, am Ende deren vier zu bestellen, wobei die Psychologin am Ende offenbar ausschlaggebend war, weil sie gut und schlüssig argumentiert hat. Die Frage ist, was passiert in medial weniger verfolgten Prozessen? Wird da nicht viel zu oft dem Urteil eines einzigen Gutachters vertraut, selbst wenn er es nicht ordentlich begründen kann? So kann es durchaus passieren, dass viele durchschlüpfen - und wie erwähnt, dann kommt ja noch der allerletzte Strohhalm der Haftunfähigkeit, über die ja nicht einmal ein Gericht entscheidet, sondern ein Haftrichter ohne öffentliches Verfahren.
 
Weil Geschworene nach eigenem Gutdünken entschieden haben, ohne medzinische Fachkenntnis der Materie?
also müßte die Geschworenengerichtsbarkeit eigentlich abgeschafft werden, oder? Denn selten werden sich unter solchen genau für den entsprechenden Fall geeignete Spezialisten befinden.
 
Sie schlüpfen MMN nicht wegen der freien Beweiswürdigung des Gerichts durch, sondern wegen der Inkompetenz der Gutachter. In diesem Prozess war es gut, am Ende deren vier zu bestellen, wobei die Psychologin am Ende offenbar ausschlaggebend war, weil sie gut und schlüssig argumentiert hat. Die Frage ist, was passiert in medial weniger verfolgten Prozessen? Wird da nicht viel zu oft dem Urteil eines einzigen Gutachters vertraut, selbst wenn er es nicht ordentlich begründen kann? So kann es durchaus passieren, dass viele durchschlüpfen - und wie erwähnt, dann kommt ja noch der allerletzte Strohhalm der Haftunfähigkeit, über die ja nicht einmal ein Gericht entscheidet, sondern ein Haftrichter ohne öffentliches Verfahren.

Ja. Und ich sehe hier nunmal einen übertriebenen Täterschutz, wenngleich ich mir bewusst bin, dass dieser Ansicht eine radikale Sichtweise zugrunde liegt.

Jedoch stelle ich mir die Frage, was für die Gesellschaft wichtig ist:

Ein Täter, der unzurechnungsfähig ist, und fälschlicherweise als zurechnungsfähig erklärt wird, bedeutet sicher eine fehlerhafte Beurteilung für ihn persönlich und seinen Werdegang. Die von ihm verübte Tat bleibt natürlich unstrittig.

Ein Täter, der zurechnungsfähig ist und fälschlicherweise als unzurechnungsfähig erklärt wird, und dadurch möglicherweise wieder die Möglichkeit bekommt, auf die Gesellschaft "losgelassen" zu werden, ist eine Gefahr für eben diese. Was ist uns wichtiger?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
sie arbeitet "umsonst" ... hm, Wohltäterin? Solche Wohltaten wären aber bei den Opfern besser aufgehoben gewesen, denke ich.
 
sie arbeitet "umsonst" ... hm, Wohltäterin? Solche Wohltaten wären aber bei den Opfern besser aufgehoben gewesen, denke ich.

Wie gesagt die reissn sich drum den Deppen verteidigen zu dürfen.. Werbung und so.. und genauso siehts bei den Opfern aus ... Ich trau mich wetten die Leut sind noch im Spital glegn, sind schon die ersten Geier ankommen..

Jaja ... die Todesstraf bräucht ma eben in Österreich
 
Warum?
Weil Geschworene nach eigenem Gutdünken entschieden haben, ohne medzinische Fachkenntnis der Materie?
Wenn ich Geschworener bin der keine psychiatrische Kenntnis hat, mehrere Gutachter widersprüchliche Ergebbnisse vorlegen, wonach soll ich mich dann richten?
Das kann dann nur noch eine 50:50 Partie werden. Und wenn dann auch noch Gruppendynamik unter den Geschworenen entsteht,....
Wie hier schon öfters erwähnt wurde, gilt im Strafverfahren "im Zweifel für den Beklagten". D.h. ein Gutachter, der für den Täter argumentiert, hat eine viel geringere Hürde zu überwinden als einer der gegen ihn argumentiert. Er müsste eigentlich nur begründete Zweifel an dessen Schuldfähigkeit nähren, und schon müsste das Gericht seine Expertise entsprechend würdigen. Wenn einer nicht einmal das schafft, muss er schon ein besonderer Dolm sein, und wie erwähnt, der Richter hat das ja auch in etwa so ausgedrückt bei einem der beiden.

Ja. Und ich sehe hier nunmal einen übertriebenen Täterschutz, wenngleich ich mir bewusst bin, dass dieser Ansicht eine radikale Sichtweise zugrunde liegt.

Jedoch stelle ich mir die Frage, was für die Gesellschaft wichtig ist:

Ein Täter, der unzurechnungsfähig ist, und fälschlicherweise als zurechnungsfähig erklärt wird, bedeutet sicher eine fehlerhafte Beurteilung für ihn persönlich und seinen Werdegang. Die von ihm verübte Tat bleibt natürlich unstrittig.

Ein Täter, der zurechnungsfähig ist und fälschlicherweise als unzurechnungsfähig erklärt wird, und dadurch möglicherweise wieder die Möglichkeit bekommt, auf die Gesellschaft "losgelassen" zu werden, ist eine Gefahr für eben diese. Was ist uns wichtiger?
Auch hier noch einmal: Unser Rechtssystem funktioniert so nicht, eigentlich seit dem römischen Recht. Man geht davon aus, dass im Zweifel die Freiheit des einzelnen vor dem Schutz der Gesellschaft steht.
Ich muss aber schon einräumen, dass MMN der Frage der Zurechnungsfähigkeit zu große Bedeutung beigemessen wird. Ich bin schon der Meinung, dass "im Zweifel für den Angeklagten" gelten sollte, aber nur wenn an der Tat selbst Zweifel besteehen. Was spielt es eigentlich für eine Rolle, wenn einer zum Tatzeitpunkt unzurechnungsfähig war? Die Tat hat er begangen, es steckt Vorsatz dahinter, es gibt die Opfer und alle Folgen der Tat. Dass jemand nicht ins Gefängnis muss, weil er sozusagen "ausreichend verrückt" war, sehe ich ehrlich gesagt nicht ein. Im Fall von Alkoholisierung wird die Frage der Zurechnungsfähigkeit eh durchbrochen, also warum nicht generell?
 
eher mediengeil und sie will sich halt einen namen machen.... wenn sie es nicht mit leistungen ins rampenlicht schafft, muss sie es halt mit spektakulären fällen tun.
Damit ist sie aber nicht allein.
So begannen selbst bei heutigen Staranwälten die Karrieren.
Schließlich macht sie ihren Job und erfüllt ihren "Eid", ähnlich einem Arzt.
Warum, dass aber jetzt nach dem Urtel zum Thema hier wird?
Suche man jetzt an anderer Stelle um "Druck" abzulassen?
 
Wie hier schon öfters erwähnt wurde, gilt im Strafverfahren "im Zweifel für den Beklagten". D.h. ein Gutachter, der für den Täter argumentiert, hat eine viel geringere Hürde zu überwinden als einer der gegen ihn argumentiert. Er müsste eigentlich nur begründete Zweifel an dessen Schuldfähigkeit nähren, und schon müsste das Gericht seine Expertise entsprechend würdigen. Wenn einer nicht einmal das schafft, muss er schon ein besonderer Dolm sein, und wie erwähnt, der Richter hat das ja auch in etwa so ausgedrückt bei einem der beiden.


Auch hier noch einmal: Unser Rechtssystem funktioniert so nicht, eigentlich seit dem römischen Recht. Man geht davon aus, dass im Zweifel die Freiheit des einzelnen vor dem Schutz der Gesellschaft steht.
Ich muss aber schon einräumen, dass MMN der Frage der Zurechnungsfähigkeit zu große Bedeutung beigemessen wird. Ich bin schon der Meinung, dass "im Zweifel für den Angeklagten" gelten sollte, aber nur wenn an der Tat selbst Zweifel besteehen. Was spielt es eigentlich für eine Rolle, wenn einer zum Tatzeitpunkt unzurechnungsfähig war? Die Tat hat er begangen, es steckt Vorsatz dahinter, es gibt die Opfer und alle Folgen der Tat. Dass jemand nicht ins Gefängnis muss, weil er sozusagen "ausreichend verrückt" war, sehe ich ehrlich gesagt nicht ein. Im Fall von Alkoholisierung wird die Frage der Zurechnungsfähigkeit eh durchbrochen, also warum nicht generell?


Du begehst hier aber einen kleinen Fehler, der dir vermutlich gar nicht bewusst ist:

Unser Rechtssystem funktioniert so nicht, eigentlich seit dem römischen Recht. Man geht davon aus, dass im Zweifel die Freiheit des einzelnen vor dem Schutz der Gesellschaft steht.

Dabei ging es, im römischen Recht, und auch später noch, mit Sicherheit auschließlich um die Frage, ob er der Täter ist. Nicht aber, ob er aufgrund von psychischer Krankheit schuldunfähig ist. Das würde mich doch sehr wundern, angesichts der Jugendlichkeit dieser "Wissenschaft".

Es muss meiner Ansicht nach also ein sehr hohes Vertrauen in die Beurteilung dieser Frage zugrunde liegen, um diese beiden Punkte, Täterschaft, und Schuldfähigkeit im psychologischen Sinne, auf eine Ebene zu hiefen.

Welches meiner bescheidenen Meinung nach nicht gerechtfertigt ist.
 
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