(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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mit dem urteil kann man leben, wäre er so wie der terrorfahrer in frankreich gleich aus dem auto rausgeschossen worden, so wär's noch besser!
 
Nein muss sie nicht!
okay, dann hatte ich Dich aufgrund Deines Vorpostings offenbar mißverstanden:
Weil Geschworene nach eigenem Gutdünken entschieden haben, ohne medzinische Fachkenntnis der Materie?

Denn was ich sagen will/wollte ist, daß es oft genug Fälle gibt bzw. geben wird, wo den Laienrichtern einfach entsprechende Fachkenntnisse fehlen.
Und wie man sieht, Gutachter-Aussagen sind oftmals auch nicht gerade hilfreich.

Das führt mich ja zu folgendem Punkt: in diesem Fall lagen mehrere völlig divergierende Gutachten vor. Was ist, wie es in vielen anderen Fällen ja vorkommt, daß vom Gericht nur ein einziges Gutachten eingeholt wird. Dann mäßte man eigentlich davon ausgehen, daß dieses genau so richtig wie auch falsch sein kenn. Orientierungshilfe anhand eines zweiten oder mehrerer anderer Gutachten gibt es ja nicht.

Und genau das ist es ja, was mich Gutachtern gegenüber sehr skeptisch sein läßt. Ich bin überzeugt, die liegen oft meilenweit von den wahren Tatsachen entfernt.
 
Dabei ging es, im römischen Recht, und auch später noch, mit Sicherheit auschließlich um die Frage, ob er der Täter ist. Nicht aber, ob er aufgrund von psychischer Krankheit schuldunfähig ist. Das würde mich doch sehr wundern, angesichts der Jugendlichkeit dieser "Wissenschaft".

Es muss meiner Ansicht nach also ein sehr hohes Vertrauen in die Beurteilung dieser Frage zugrunde liegen, um diese beiden Punkte, Täterschaft, und Schuldfähigkeit im psychologischen Sinne, auf eine Ebene zu hiefen.

Welches meiner bescheidenen Meinung nach nicht gerechtfertigt ist.
Ich bin eh auch Deiner Meinung. Und es stellt sich tatsächlich die Frage, wann es die Frage der Zurechnungsfähigkeit historisch gesehen ins Strafrecht geschafft hat. Aber wenn man ihr schon Beachtung schenkt, kann dies eben nur im Rahmen des ehernen Grundsatzes "im Zweifel für den Beklagten" geschehen, sonst hätte unser Rechtssystem einen ziemlichen Bruch.

Nein muss sie nicht!
Es macht Sinn "Laien" an der Gerichtsbarkeit mitwirken zu lassen.
Sinn macht es - nichtsdestotrotz steht die Geschworenengerichtsbarkeit schon seit Jahren zur Disposition. So richtig angreifen hat sich das Thema aber kein Minister getraut, die Bandion-Ortner war angeblich nah dran, hat aber dann die Rückendeckung in der Politik verloren. Ein Reformmodell, das manchen vorschwebt, ist etwa ein "großer Schöffensenat", wo es zwar ähnlich viele Geschworene wie jetzt, aber eben auch Richter in der Jury gibt, die dann gemeinsam ein Urteil fällen. So könnte man gesunden Hausverstand und juristisches Fachwissen kombinieren - in der Theorie. In der Praxis folgen die meisten Schöffen blind der Einschätzung des Richters - das ist das stärkste Gegenargument zur Reform.
 
Durchaus möglich.
Ist das jetzt aber gut oder nicht?
Genauso gibt es aber Verfahren, wo der Angeklagte augenscheinlich schuldig ist, aber man in der Verhandlung aufdeckt, dass es ganz so einfach dann doch nicht ist.
Schließlich gibt es auch nicht nur die Farben weiß und schwarz!
 
Und es stellt sich tatsächlich die Frage, wann es die Frage der Zurechnungsfähigkeit historisch gesehen ins Strafrecht geschafft hat. Aber wenn man ihr schon Beachtung schenkt, kann dies eben nur im Rahmen des ehernen Grundsatzes "im Zweifel für den Beklagten" geschehen, sonst hätte unser Rechtssystem einen ziemlichen Bruch.

Ok, das bedeutet, ich bin nicht der Einzige, der das kritisch sieht. Und ja, genau um die Frage ihrer "Beachtung" ging es mir...
 
na was glaubst, wie dann die Polizisten durch den Kakao gezogen worden wären. In deren Haut hätte ich nicht stecken wollen.

hat ja in österreich system..
Bei jedem noch so kleinem polizeieinsatz ders in die medien schafft gibts a paar experten die die weisheit mit de löffl gfressn ham und jede noch so kleine bewegung kritisieren..
Dass in einer Extremsituation umzusetzten ist natürlich auch ein kinderspiel...

Aber gut .. wir haben ja zum glück ''Häfn'' wie in leoben wo die ''misshandelten'' straftäter ihre zeit verbringen dürfen...
 
bei der ZIB2 wurde der Gerichtspsychiater Haller interviewt und hat das Urteil scharf kritisiert, ebenso hat der dem Psychiater und der Psycholgin, die der Ansicht waren, daß der Täter sehr wohl zurechnungsfähig war, die fachliche Kompetenz abgesprochen. Und des weiteren hat er die Durchführung des Prozesses in Graz als großen Fehler bezeichnet.
Ob sich da nicht jemand a bissl viel rausnimmt?
 
bei der ZIB2 wurde der Gerichtspsychiater Haller interviewt und hat das Urteil scharf kritisiert, ebenso hat der dem Psychiater und der Psycholgin, die der Ansicht waren, daß der Täter sehr wohl zurechnungsfähig war, die fachliche Kompetenz abgesprochen. Und des weiteren hat er die Durchführung des Prozesses in Graz als großen Fehler bezeichnet.
Ob sich da nicht jemand a bissl viel rausnimmt?

Sehr bezeichnend...
 
bei der ZIB2 wurde der Gerichtspsychiater Haller interviewt und hat das Urteil scharf kritisiert, ebenso hat der dem Psychiater und der Psycholgin, die der Ansicht waren, daß der Täter sehr wohl zurechnungsfähig war, die fachliche Kompetenz abgesprochen. Und des weiteren hat er die Durchführung des Prozesses in Graz als großen Fehler bezeichnet.
Ob sich da nicht jemand a bissl viel rausnimmt?

Eigentlich nichts anderes, als das, was wir hier die ganze Zeit machen ;)
 
bei der ZIB2 wurde der Gerichtspsychiater Haller interviewt und hat das Urteil scharf kritisiert, ebenso hat der dem Psychiater und der Psycholgin, die der Ansicht waren, daß der Täter sehr wohl zurechnungsfähig war, die fachliche Kompetenz abgesprochen. Und des weiteren hat er die Durchführung des Prozesses in Graz als großen Fehler bezeichnet.
Ob sich da nicht jemand a bissl viel rausnimmt?
Haller ist ein ziemlicher Komiker.
 
Dabei ist eigentlich alles so einfach: wer wohl kennt den Täter am besten? Höchstwahrscheinlich seine Frau, oder? Und wenn die klipp und klar sagt, daß er nur schauspielt, dann wird diese Aussage wohl mehr Gewicht haben und authentischer sein als jedes Gutachten irgendwelcher Psychiater.
 
Kundtun, daß dem "armen Täter" Unrecht geschehen ist, oder was? Mitleid für ihn schüren?

Ich geh mal davon aus, Du hast das Schild vergessen ;)
nur ist mir das Motiv des Haller nicht ganz klar; was will er denn?

Er hat ein Interv. gegeben, nichts weiter, irgendwie scheint mir, manchem ist nicht ganz klar, was die Aufgabe eines Gerichtspsychaters ist, aber egal.
Ich persönlich finde, er hat das, was Laien eben nicht wissen, ganz gut erklärt.
 
ich persönlich stehe ja solchen Gerichtsgutachtern seit dem unseligen Fall Heinrich Gross sowieso äußerst skeptisch gegenüber.
Hab da jetzt nachgelesen. Der ist eher ein Symbol für was ganz Anderes, nämlich dass so manch mörderische Altnazis in Österreich jahrzehntelang unbehelligt leben konnten, ja sogar teilweise hofiert wurden. Siehe Bockerer - "Pfalzner, da fliagn da jo die Zähnd ausse".
 
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