(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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und wer macht Gutachten über die Gutachter ?

Hat schon jemand Erfahrung in Zivilprozessen mit solchen Gutachtern ? Denen muss man den Hahn abdrehen, sonst kommt man nie zu einem Ende.

Zivilprozesse sind sowieso scheisse, weil es da u.U. nie zu einem Urteil kommt … außer man hat Glück.
 
Dabei ist eigentlich alles so einfach: wer wohl kennt den Täter am besten? Höchstwahrscheinlich seine Frau, oder? Und wenn die klipp und klar sagt, daß er nur schauspielt, dann wird diese Aussage wohl mehr Gewicht haben und authentischer sein als jedes Gutachten irgendwelcher Psychiater.
Und wenn du einen Partner hast, der dich mit der Aussage in die Pfanne hauen will?
Soll schließlich auch schon vorgekommen sein.
 
Es gibt auch Leute denen es gar nicht um das Recht geht . Lasst euch nicht täuschen
 
Und wenn du einen Partner hast, der dich mit der Aussage in die Pfanne hauen will?
Soll schließlich auch schon vorgekommen sein.
da gebe ich Dir vollkommen recht. Natürlich muß man sich immer den konkreten Fall ansehen. Wenn es z.B. nur Aussage gegen Aussage steht, und der Sachverhalt ist sehr schwer beurteilbar, dann gilt die Devise "einfach nur der Frau oder nur dem Mann glauben" natürlich nicht.

Aber dieser Fall hier hat ja bereits eine sehr lange und traurige amtsbekannte Vorgeschichte der ehelichen Gewaltausübung. Und aus dieser Gewalt innerhalb der Familie wurde dann ganz plötzlich eine Gewalt gegen eine ganze Stadt.

Wofür man da noch ewig herumtut punkto zurechnungsfähig oder nicht - reine Zeit- und Geldverschwendung. Dieser Typ gehört hinter Gitter für den Rest seines Lebens, der ist und bleibt brandgefährlich. Und selbst wenn es jetzt noch weitere Berufungsverfahren mit weiteren "Gutachtern" geben wird - an dieser Tatsache wird sich nichts ändern.
 
bei der ZIB2 wurde der Gerichtspsychiater Haller interviewt und hat das Urteil scharf kritisiert, ebenso hat der dem Psychiater und der Psycholgin, die der Ansicht waren, daß der Täter sehr wohl zurechnungsfähig war, die fachliche Kompetenz abgesprochen. Und des weiteren hat er die Durchführung des Prozesses in Graz als großen Fehler bezeichnet.
Ob sich da nicht jemand a bissl viel rausnimmt?

nachvollziehbar. ein psychologe hat auch nicht die kompetenz eines psychiaters. ich denke diejenigen nehmen sich viel heraus die von der materie keine ahnung haben. der psychiater war nicht auf geisteskrankheiten spezialisiert. diejenigen die ihn für unzurechnungsfähig erklärten sehrwohl. auch die kritik den prozess in graz ausgetragen zu haben, halte ich für legitim.
 
nachvollziehbar. ein psychologe hat auch nicht die kompetenz eines psychiaters. ich denke diejenigen nehmen sich viel heraus die von der materie keine ahnung haben. der psychiater war nicht auf geisteskrankheiten spezialisiert. diejenigen die ihn für unzurechnungsfähig erklärten sehrwohl. auch die kritik den prozess in graz ausgetragen zu haben, halte ich für legitim.
Lies doch einmal die Livestreams nach. Der eine Unzurechnungsfähig-Plädierer hat sich in Widersprüche verstrickt, sein Kollege mit der anderen Meinung hingegen messerscharf argumentiert. Ganz zu schweigen von der Kriminalpsychologin, die überhaupt glasklar ihre Expertise dargelegt hat. Dass die nicht die Kompetenz haben soll, ist eine lächerliche Behauptung. Wenn ein "Experte" seine Einschätzung nicht einigermaßen verständlich und widerspruchsfrei erklären und verteidigen kann, hat er den falschen Beruf.

Und warum hätte der Prozess nicht in Graz stattfinden sollen? In Österreich gilt grundsätzlich das Tatortprinzip bei der gerichtlichen Zuständigkeit.
 
Lies doch einmal die Livestreams nach. Der eine Unzurechnungsfähig-Plädierer hat sich in Widersprüche verstrickt, sein Kollege mit der anderen Meinung hingegen messerscharf argumentiert. Ganz zu schweigen von der Kriminalpsychologin, die überhaupt glasklar ihre Expertise dargelegt hat. Dass die nicht die Kompetenz haben soll, ist eine lächerliche Behauptung. Wenn ein "Experte" seine Einschätzung nicht einigermaßen verständlich und widerspruchsfrei erklären und verteidigen kann, hat er den falschen Beruf.

Und warum hätte der Prozess nicht in Graz stattfinden sollen? In Österreich gilt grundsätzlich das Tatortprinzip bei der gerichtlichen Zuständigkeit.


es geht um eine kritik, nicht was passieren soll. emotionalisierung in rechtsfragen ist nicht unbedingt hilfreich, deshalb ist graz nicht der ideale ort.
wenn du den unterschied zwischen psychologe und psychiater nicht begreifst, ist eine diskussion über dieses thema sinnlos
 
es geht um eine kritik, nicht was passieren soll. emotionalisierung in rechtsfragen ist nicht unbedingt hilfreich, deshalb ist graz nicht der ideale ort.
wenn du den unterschied zwischen psychologe und psychiater nicht begreifst, ist eine diskussion über dieses thema sinnlos
Sinnlos ist eine Diskussion, wenn Du keine Argumente hast. Du konntest Deine Behauptung, die Kriminalpsychologin habe keine Kompetenz in diesem Kriminalfall, nicht begründen. Bzgl. des Standorts würde die Emotions-Behauptung auf jeden Strafprozess zutreffen, dann müsste ja ein umgekehrtes Tatortprinzip gelten - ist aber bewusst nicht so.
 
Sinnlos ist eine Diskussion, wenn Du keine Argumente hast. Du konntest Deine Behauptung, die Kriminalpsychologin habe keine Kompetenz in diesem Kriminalfall, nicht begründen. .

man kann bei fußbeschwerden eine fußpflegerin aufsuchen oder zum orthopäden gehen. die kompetenz wird in beiden fällen gegeben sein. nur spreche ich der fußpflegerin weniger kompetenz zu. von keiner kompetenz kann ich nichts finden. so richtet man sich seine kleine wirklichkeit zurecht
 
man kann bei fußbeschwerden eine fußpflegerin aufsuchen oder zum orthopäden gehen. die kompetenz wird in beiden fällen gegeben sein. nur spreche ich der fußpflegerin weniger kompetenz zu. von keiner kompetenz kann ich nichts finden. so richtet man sich seine kleine wirklichkeit zurecht
O.k., in Deiner kleinen Wirklichkeit ist eine Psychologin also Fußpflegerin, ein Psychiater Orthopäde. Wennst meinst? ;)
Das Gericht hat's halt anders gesehen, und die werden schon wissen warum. Auch Ärzte stellen zuweilen Fehldiagnosen, und sind nicht so von der Mitwirkung des Patienten abhängig wie Psychiater. Vor Gericht kommt's eben auf die besseren Argumente an, und hatten die Zurechnungsfähig-Gutachter offensichtlich die weit besseren.
 
O.k., in Deiner kleinen Wirklichkeit ist eine Psychologin also Fußpflegerin, ein Psychiater Orthopäde. Wennst meinst? ;)
Das Gericht hat's halt anders gesehen, und die werden schon wissen warum. Auch Ärzte stellen zuweilen Fehldiagnosen, und sind nicht so von der Mitwirkung des Patienten abhängig wie Psychiater. Vor Gericht kommt's eben auf die besseren Argumente an, und hatten die Zurechnungsfähig-Gutachter offensichtlich die weit besseren.

ja, es ist bedauerlich wenn an das bauchgefühl appelliert wird. in der politik sieht mans und in der rechtssprechung sind wir dann bald im mittelater und das volk schreit: hängt ihn hängt ihn.
:fies: ich wollte die fußpfleger nicht in ein schlechtes licht rücken
 
auch die kritik den prozess in graz ausgetragen zu haben, halte ich für legitim
nun, das würde aber heißen, daß man das bislang geltende Tatort=Gerichtsort-Prinzip um 180° umdrehen müßte, oder? Sprich: Kein Prozeß sollte mehr am selben Ort wie der Tatort stattfinden.
Ich nehme an, dazu bedarf es vermutlich einer Gesetzesänderung durch das Parlament. Okay, wenn genügend Abgeordneten sich dafür finden, könnte es ja passieren.
 
es ist bedauerlich wenn an das bauchgefühl appelliert wird
glaub mir, in genügend Fällen ist das Bauchgefühl immer noch das weit bessere und treffendere als irgendwelche Spitzfindigkeiten einer unexakten Wissenschaft.
Alleine die Tatsache, daß die Meinung der "Gutachter" um 180° auseinanderklafft, zeigt ja schon, was man davon zu halten hat. Nämlich gar nichts.
 
nun, das würde aber heißen, daß man das bislang geltende Tatort=Gerichtsort-Prinzip um 180° umdrehen müßte, oder? Sprich: Kein Prozeß sollte mehr am selben Ort wie der Tatort stattfinden.
Ich nehme an, dazu bedarf es vermutlich einer Gesetzesänderung durch das Parlament. Okay, wenn genügend Abgeordneten sich dafür finden, könnte es ja passieren.

Diese ungeheuerliche Täterkuschelei muss doch irgendwann mal aufhören!
Was hat man davon, wenn man diese Schwerverbrecher auch noch hofiert?
Ein faires Verfahren ist natürlich Pflicht, aber dann mit aller Härte und Konsequenz gegen solche Subjekte vorgehen!
 
glaub mir, in genügend Fällen ist das Bauchgefühl immer noch das weit bessere und treffendere als irgendwelche Spitzfindigkeiten einer unexakten Wissenschaft.
Alleine die Tatsache, daß die Meinung der "Gutachter" um 180° auseinanderklafft, zeigt ja schon, was man davon zu halten hat. Nämlich gar nichts.

Das Bauchgefühl ist ein absolut ungeeigneter Weg eine Tat zu beurteilen, weil wir selbst zwar ein (für uns) breites Erfahrungsspektrum haben, aber Ängste in uns tragen, die uns täuschen (können).
Gerichtsgutachten sind wichtig und gerade im psychiatrischen Bereich unerlässlich...Natürlich gibt es da auch wirklich schlampige Abläufe, aber gerade ein Haller macht sich wirklich große Mühe alle möglichen Perspektiven einzunehmen und alles durchzudenken....easy ist es nicht und ich empfinde es als bodenlose Frechheit einen Experten quasi zu unterstellen seine Arbeit wäre unnötig.
 
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