(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Es ging darum, das zwei auf dem gleichen Sachgebiet ausgewiesene Gutachter zu ein und demselben Vorfall und zu ein und derselben Person als Täter völlig konträre Darstellungen in Forum eines Gutachtens erstellen. Welches stimmt nun ? Etwa das, wo der Verfasser den Geschworenen sympathischer ist ?

Und das bedeutet letztlich, hier werden subjektive Meinungen kundgetan, auf Basis eines gleichen "Fachwissens", ja, aber wenn dieses gegensätzliche Interpretationen zulässt, schließe ich persönlich daraus: Dieses Fachgebiet ist (noch) nicht so weit, vor Gericht eine so wichtige Stellung einnehmen zu dürfen.
 
Es ging darum, das zwei auf dem gleichen Sachgebiet ausgewiesene Gutachter zu ein und demselben Vorfall und zu ein und derselben Person als Täter völlig konträre Darstellungen in Forum eines Gutachtens erstellen.

Nochmal ein naja, keiner der "Gutachter" im angesprochenen Fall hat die gleiche Ausbildung, jeder der 4 hat den Täter zu einem anderen Zeitpunkt begutachtet, also nur mal die Psychologin als Bsp. sie hat ihn im "nüchternen" Zustand angesehen, also vor der Behandlung mit Medikamenten, vor 1 Jahr hat er sich, zu seinen Ungunsten, ganz anders geäußert, sie hat das sehr gut rübergebracht.
 
Nochmal ein naja, keiner der "Gutachter" im angesprochenen Fall hat die gleiche Ausbildung, jeder der 4 hat den Täter zu einem anderen Zeitpunkt begutachtet, also nur mal die Psychologin als Bsp. sie hat ihn im "nüchternen" Zustand angesehen, also vor der Behandlung mit Medikamenten, vor 1 Jahr hat er sich, zu seinen Ungunsten, ganz anders geäußert, sie hat das sehr gut rübergebracht.

Und was soll das ganze Theater dann für einen Sinn haben? Wenn eh nie die gleichen Voraussetzungen sind, und dadurch wahrscheinlich auch unterschiedliche Befundungen?
Man glaubt kaum, das man es hier mit Realität zu tun haben könnte!
:(
 
Nochmal ein naja, keiner der "Gutachter" im angesprochenen Fall hat die gleiche Ausbildung, jeder der 4 hat den Täter zu einem anderen Zeitpunkt begutachtet, also nur mal die Psychologin als Bsp. sie hat ihn im "nüchternen" Zustand angesehen, also vor der Behandlung mit Medikamenten, vor 1 Jahr hat er sich, zu seinen Ungunsten, ganz anders geäußert, sie hat das sehr gut rübergebracht.

Danke, damit hast du das Ganze eigentlich eh ad absurdum geführt ! Für mich halt, gell .................. :klatsch:
 
Wer Psychologie immer noch für eine Wissenschaft hält, sollte spätestens jetzt seine Meinung überdenken...:rolleyes:
 
natürlich haben Täter auch Rechte aber es geht im Verfahren NICHT um die Rechte der Täter .

Die sollten gar nicht zur Diskussion gestellt werden, denn man muss doch davon ausgehen, die werden eingehalten und schließlich ist der Täter dafür verantwortlich, dass sich das alles überhaupt erst zugetragen hat

Also Ruhe mal im Saal :haha:

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wollen die den wieder frei-sprechen ?

Amokfahrerprozess: Debatte über Urteile "aus dem Bauch" - news.ORF.at


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So wie die Tat aus dem Bauch war ? Es gibt kein absolute Wahrheit, Menschen können die nicht erkennen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Haftstrafe für brutalen Schläger stark reduziert

Grundlos geschlägert, das Opfer als Folge auf einem Auge blind.
Bisheriges (Teil)Schmerzensgeld 5000.- Euro, das ist doch ein schlechter Witz.


Ich finds geil:

"Das OLG begründete die Reduktion unter anderem damit, dass der Angeklagte vor seinem Haftantritt im Juli 2015 noch nie im Gefängnis gewesen sei."

Also begründen sie ihre Art der Täterschonung mit der bereits in der Vergangenheit verübten selbigen. Er ist ja bereits 9 mal vorbestraft. Darauf muss man erstmal kommen!
 
Zum Thema Geschworene ......

Debatte über Geschworenen-Gerichtsbarkeit

Das Urteil in dem Grazer Amokfahrer-Prozess wirft noch Fragen auf – auch ob Geschworene und damit juristische Laien damit überfordert sind, aufgrund völlig unterschiedlicher Gutachten entscheiden zu müssen. Im konkreten Fall wäre es auch für Berufsrichter schwer gewesen angesichts der unterschiedlichen psychiatrischen Gutachten, sagt Christian Pilnacek, dem Leiter der Sektion Strafrecht im Justizministerium im Ö1-Mittagsjournal.
 
ich entscheide das wenn die das nicht zusammen bringen .
 
Bis jetzt sind wir bei Schwerverbrechen mit Geschworenen Gerichten ganz gut ausgekommen.
Auch unsere Gesetze sehen nichts anderes vor. Man muss das ganze einmal von der Seite der
Betroffenen sehen. Wie viel Leid und Unglück dieser Mensch, der sich jetzt in die Unzurechnungsfähigkeit
flüchtet über sie gebracht hat. Bei uns wird mir Hilfe der unbelehrbaren Gutmenschen der Täter mehr
geschützt als die Opfer. Für mich ist das ein ganz gewöhnlicher Verbrecher, der lebenslang weggesperrt
gehört. Auch die Gutachter gehen nämlich von Wiederholungsgefahr aus.
 
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