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Zum Thema Geschworene
unnötige anlassbezogene diskussion von einer anwältin die anscheinend nicht verlieren kann ...
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Zum Thema Geschworene
ganz genau auch mein Gedankeunnötige anlassbezogene diskussion von einer anwältin die anscheinend nicht verlieren kann ...
In Wien hat es auch einmal eine Grüne erwischt, die blau unterwegs war.einen schwarzen hat's auch erwischt
OMG, alleine schon diese Farb-Vertauschung ist ja ein Frevel sondergleicheneine Grüne erwischt, die blau unterwegs war
Ein Prozeß findet dort statt, in dessen Gerichtssprengel die Tat geschehen ist!Kein Prozeß sollte mehr am selben Ort wie der Tatort stattfinden.
Naujo ! Ich will hier den sog. gerichtlich beeideten Sachverständigen, welche solche Gutachten verfassen, nicht deren Qualifikation absprechen. Und wie du sagst, sie sind für zahlreiche Gebiete sicher erforderlich, z.B. Informatik, Chemie, Bauwesen, allg. Kriminologie und vieles mehr ! Da handelt es sich aber um Sachgebiete, die sich für die breite Allgemeinheit (und der soll es ja dienen - Bsp: Geschworene) logisch und sinnerfassend erklären lassen.
Aber das INNERE eines Menschen ?? Nicht bös sein, aber diese Gutachten - beruhen sie auf noch so viel Berufserfahrung des jeweiligen Sachverständigen - sind meiner Meinung nach damit in keinster Weise vergleichbar und unerlässlich. Achtung: Ich sage nicht UNnötig, sondern wird denen für mein Rechtsverständnis speziell im Strafrechtsbereich zuviel Bedeutung angedacht. Wenn ich in solchen Zusammenhängen z.B. immer wieder lese, Sachverständiger X hat den Gefühlszustand des Verdächtigen Y beim Verbrechen vor 2 Jahren eindeutig festgestellt oder kann heute schon voraussagen, wie der Angeklagte in Zukunft handeln und sein wird, dann stellt es mir nicht nur die kümmerlich vorhandenen Nackenhaare auf . Nicht umsonst kommt es auf diesem Gebiet zu derart vielen Widersprüchen. Und wenn mehrere Sachverständige sich über ein und diesselbe Person, Straftat etc. widersprechen, so dürfen diese Gutachten meiner Ansicht nach für dieses Verfahrfen nicht Verwendung finden. Ähnlich fragwürdig hervorgebrachter Beweismittel.
Naja, das ist halt schwierig, es hat ja immer jede Seite einen Gutachter, also Anklage und Verteidigung.
Im vorliegenden Fall haben die Ärzte damals den Zustand des Täters festgestellt, der andere hat ihn das ganze Jahr, was seit damals vergangen ist behandelt, der heutige Täter ist nicht mehr der von damals.
Eine Psychologin z.B. hat noch nie einen schizo. Patienten behandelt, seine Ehefrau hat ihn 1 Jahr nicht gesehen usw.
Wichtig ist eigentlich nur, das er als weiterhin sehr gefährlich eingestuft wurde, er wird lange weggesperrt bleiben.
Schau ma mal?! Die gleiche Anwältin bzw. Gutachter und ein sehr ähnlicher Fall.
Grausamer Mord in Saalfelden: 20 Jahre Haft für Täter
Mord Saalfelden: Höchststrafe bestätigt - salzburg.ORF.at
Apropos Rechtssprechnung: Welche Strafe würdet ihr für einen Menschen verlangen, der besoffen Auto fährt? Es sei nebenbei erwähne, dass er Polizist und Politiker (sein Aufgabengebiet: Sicherheit) ist.
welches Risiko hat man denn ??? will man frei lassen oder worum geht es denn ??denn ein schöffe hat bei so einem prozess im endeffekt auch nur die möglichkeit, sich auf sein bauchgefühl zu verlassen und zu entscheiden
welches Risiko hat man denn ??? will man frei lassen oder worum geht es denn ??
es gibt ein Urteil und das ist zu akzeptieren .
in dem Fall um welches Gewissen geht es denn ? Er ist Täter und nicht Opfer - bitte das zu unterscheiden .man/frau hat das risiko falsch zu entscheiden - ist eine gewissensfrage - dem einen ist's wurst, der anderen nicht.
Geworden ist es quasi beides, und das ist sicher g'scheit, finde ich.es geht halt um häfn oder psychiatrie - wobei ich nicht weiß, was g'scheiter wäre.
in dem Fall um welches Gewissen geht es denn ? Er ist Täter und nicht Opfer - bitte das zu unterscheiden .
Geworden ist es quasi beides, und das ist sicher g'scheit, finde ich.
da er sie getan hat: ja, schon !!!die frage ist eben, ob ihm diese tat zugerechnet werden muss/darf, oder nicht.
da er sie getan hat: ja, schon !!!
er hat eine Tat begangen und nicht der heilige Geist. Da gibt es keinen Freiraum mehr zu verhandeln oder zu diskutieren .
willst du nicht einsehen, dass andere Leute durch seine böswillige Absicht gestorben sind ?
nicht in diesem Fall … auch die Rechtsprechung ist nicht unfehlbar .die realität unserer rechtssprechung ist halt eine andere.