(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Und dem sind 110.000.- zu wenig.

na geh is der immer noch da ...was isn ausm abschiebebescheid gworden ?!

Aber erinnert mich an a gschicht ausm bekanntenkreis ... Polizist beim einsatz .. wird niedergstoßn von einem der freundlichen Drogenverkäufer.. Achillessehnenriss +nasenbeinbruch und noch a paar wehwehs.. knapp 2 monate auf krücken + reha
Bis heute erhaltenes schmerzensgeld von dem freundlichen verursacher = 0,0
Jaja komisches Land dieses Österreich
 
Apropos Rechtssprechnung: Welche Strafe würdet ihr für einen Menschen verlangen, der besoffen Auto fährt? Es sei nebenbei erwähne, dass er Polizist und Politiker (sein Aufgabengebiet: Sicherheit) ist. ;)
 
Kein Prozeß sollte mehr am selben Ort wie der Tatort stattfinden.
Ein Prozeß findet dort statt, in dessen Gerichtssprengel die Tat geschehen ist!
Das in diesem Fall der Tatort und der Standort des Gerichtes der selbe ist, passiert schon mal.
In 98% der Fälle ist der Tatort allerdings nicht Ort einer Gerichtsverhandlung.:D (zumindest im Strafrecht)
 
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Naujo ! Ich will hier den sog. gerichtlich beeideten Sachverständigen, welche solche Gutachten verfassen, nicht deren Qualifikation absprechen. Und wie du sagst, sie sind für zahlreiche Gebiete sicher erforderlich, z.B. Informatik, Chemie, Bauwesen, allg. Kriminologie und vieles mehr ! Da handelt es sich aber um Sachgebiete, die sich für die breite Allgemeinheit (und der soll es ja dienen - Bsp: Geschworene) logisch und sinnerfassend erklären lassen.

Aber das INNERE eines Menschen ?? Nicht bös sein, aber diese Gutachten - beruhen sie auf noch so viel Berufserfahrung des jeweiligen Sachverständigen - sind meiner Meinung nach damit in keinster Weise vergleichbar und unerlässlich. Achtung: Ich sage nicht UNnötig, sondern wird denen für mein Rechtsverständnis speziell im Strafrechtsbereich zuviel Bedeutung angedacht. Wenn ich in solchen Zusammenhängen z.B. immer wieder lese, Sachverständiger X hat den Gefühlszustand des Verdächtigen Y beim Verbrechen vor 2 Jahren eindeutig festgestellt oder kann heute schon voraussagen, wie der Angeklagte in Zukunft handeln und sein wird, dann stellt es mir nicht nur die kümmerlich vorhandenen Nackenhaare auf :roll:. Nicht umsonst kommt es auf diesem Gebiet zu derart vielen Widersprüchen. Und wenn mehrere Sachverständige sich über ein und diesselbe Person, Straftat etc. widersprechen, so dürfen diese Gutachten meiner Ansicht nach für dieses Verfahrfen nicht Verwendung finden. Ähnlich fragwürdig hervorgebrachter Beweismittel.

du hast absolut recht, dass man gutachten aus technischen bereichen nicht mit dem eines psychologen oder psychiaters vergleichen kann. das eine ist eine exakte wissenschaft, das andere beruht auf beobachtungen, erfahrungen, gesprächen mit patienten bzw. klienten - in so einem fall kann es gar keine 100 % sicherheit geben. das wird auch jeder gutachter bestätigen. aber es gibt wahrscheinlichkeiten - und je höher die sind, umso eher kann man sich ein klares urteil bilden.

was ich mir generell denke - in einem klassischen prozess - also wenn's um alles geht - mord oder nicht - zurechnungsfähig oder nicht - da versucht natürlich die täterseite oftmals auch vor gericht ein "spiel" durchzuziehen. vor allem dann, wenn es nichts mehr zu verlieren gibt. der amokfahrer von graz hat es in erster Instanz verloren. nicht falsch verstehen - ich kann es nicht beurteilen, ob er zurechnungsfähig war oder nicht - ich bin auch sehr froh in diesem fall nicht "schöffe" gewesen zu sein. denn ein schöffe hat bei so einem prozess im endeffekt auch nur die möglichkeit, sich auf sein bauchgefühl zu verlassen und zu entscheiden - bei so konträren gutachten, wer hat recht?

Naja, das ist halt schwierig, es hat ja immer jede Seite einen Gutachter, also Anklage und Verteidigung.

Im vorliegenden Fall haben die Ärzte damals den Zustand des Täters festgestellt, der andere hat ihn das ganze Jahr, was seit damals vergangen ist behandelt, der heutige Täter ist nicht mehr der von damals.
Eine Psychologin z.B. hat noch nie einen schizo. Patienten behandelt, seine Ehefrau hat ihn 1 Jahr nicht gesehen usw.

Wichtig ist eigentlich nur, das er als weiterhin sehr gefährlich eingestuft wurde, er wird lange weggesperrt bleiben.

den letzten satz unterschreibe ich - das kann und muss für die gesellschaft die wichtigste maßnahme sein.

dass eine verteidigung kein gutachten auf den tisch legen wird, das den beschuldigten belastet, ist auch klar. ich frag mich aber, gibt es tatsächlich gutachter, die gefälligkeiten erweisen? leider wohl schon. bitte das nicht falsch verstehen, diese erkenntnis bezieht sich nicht auf diesen fall - es ist ein generelles thema.


so gesehen wirkt das schon sehr ähnlich - dass man als außenstehende person die ansicht bekommt, dass die frau anwalt vielleicht dem mandanten ein bestimmtes verteidigungsmuster aufbaut, um eine bessere situation im strafvollzug zu erreichen, scheint hier plausibel

Apropos Rechtssprechnung: Welche Strafe würdet ihr für einen Menschen verlangen, der besoffen Auto fährt? Es sei nebenbei erwähne, dass er Polizist und Politiker (sein Aufgabengebiet: Sicherheit) ist. ;)

ich würde generell die strafen im verkehrsbereich überdenken - rasen, besoffen fahren, illegale rennen veranstalten, bei rot über die kreuzung zu glühen, sperrlinien und überholverbote zu ignorieren, die strafen dafür sind bei uns sehr niedrig angesiedelt - das sollte man generell überdenken.
 
denn ein schöffe hat bei so einem prozess im endeffekt auch nur die möglichkeit, sich auf sein bauchgefühl zu verlassen und zu entscheiden
welches Risiko hat man denn ??? will man frei lassen oder worum geht es denn ??

es gibt ein Urteil und das ist zu akzeptieren .
 
Ich wäre generell dafür zu überdenken, dass Unzurechnungsfähigkeit zu "nicht schuldig" führt.
 
welches Risiko hat man denn ??? will man frei lassen oder worum geht es denn ??

es gibt ein Urteil und das ist zu akzeptieren .

man/frau hat das risiko falsch zu entscheiden - ist eine gewissensfrage - dem einen ist's wurst, der anderen nicht. um's freilassen geht's in so einem fall sicher nicht. es geht halt um häfn oder psychiatrie - wobei ich nicht weiß, was g'scheiter wäre.

ein urteil ist zu akzeptieren, wenn es rechtskräftig ist und wenn die letzte instanz entschieden hat. in einem rechtsstaat sollte es so sein.
 
in dem Fall um welches Gewissen geht es denn ? Er ist Täter und nicht Opfer - bitte das zu unterscheiden .

keine angst, ich kann das sehr gut unterscheiden. dass er täter ist, ist klar - die frage ist eben, ob ihm diese tat zugerechnet werden muss/darf, oder nicht. ich will auch nicht, dass er als täter wieder auf die menschheit losgelassen wird - egal ob zurechnungsfähig oder nicht.

Geworden ist es quasi beides, und das ist sicher g'scheit, finde ich.

hast recht. dann warten wir mal ab, ob das hält oder ob es in ein, zwei jahren ein anderes gericht gibt, das etwas anderes entscheidet.
 
die frage ist eben, ob ihm diese tat zugerechnet werden muss/darf, oder nicht.
da er sie getan hat: ja, schon !!!

er hat eine Tat begangen und nicht der heilige Geist. Da gibt es keinen Freiraum mehr zu verhandeln oder zu diskutieren .


wenn ich will, dann erstelle ich 100000 Gutachten und eines suche ich mir aus - es genügt, niemand ist ihm etwas schuldig geblieben.
 
willst du nicht einsehen, dass andere Leute durch seine böswillige Absicht gestorben sind ?
 
da er sie getan hat: ja, schon !!!

er hat eine Tat begangen und nicht der heilige Geist. Da gibt es keinen Freiraum mehr zu verhandeln oder zu diskutieren .

ist deine meinung, und das ist ok so. gäbe es die unzurechnungsfähigkeit nicht, würde man sich viele gerichtstage sparen und urteile wären sehr viel eindeutiger. die realität unserer rechtssprechung ist halt eine andere. es gibt diese fragen zu klären, so sieht es der gesetzgeber vor.
 
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