(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
womit er völlig recht hatte. Jegliche Beeinflussung von Seiten der "Gutachter", deren Meinungen um 180° auseinanderklaffen, wäre in diesem Fall völlig falsch gewesen.
Ich denke schon, daß man den Geschwornen genügend Hausverstand zutrauen konnte/kann, um ein korrektes Urteil zu fällen. Genau dafür ist die Laiengerichtsbarkeit da.
Sollte diese nicht mehr gewünscht sein, müßte man sie halt abschaffen.
 
Gerichtsgutachten sind wichtig und gerade im psychiatrischen Bereich unerlässlich...

Naujo ! Ich will hier den sog. gerichtlich beeideten Sachverständigen, welche solche Gutachten verfassen, nicht deren Qualifikation absprechen. Und wie du sagst, sie sind für zahlreiche Gebiete sicher erforderlich, z.B. Informatik, Chemie, Bauwesen, allg. Kriminologie und vieles mehr ! Da handelt es sich aber um Sachgebiete, die sich für die breite Allgemeinheit (und der soll es ja dienen - Bsp: Geschworene) logisch und sinnerfassend erklären lassen.

Aber das INNERE eines Menschen ?? Nicht bös sein, aber diese Gutachten - beruhen sie auf noch so viel Berufserfahrung des jeweiligen Sachverständigen - sind meiner Meinung nach damit in keinster Weise vergleichbar und unerlässlich. Achtung: Ich sage nicht UNnötig, sondern wird denen für mein Rechtsverständnis speziell im Strafrechtsbereich zuviel Bedeutung angedacht. Wenn ich in solchen Zusammenhängen z.B. immer wieder lese, Sachverständiger X hat den Gefühlszustand des Verdächtigen Y beim Verbrechen vor 2 Jahren eindeutig festgestellt oder kann heute schon voraussagen, wie der Angeklagte in Zukunft handeln und sein wird, dann stellt es mir nicht nur die kümmerlich vorhandenen Nackenhaare auf :roll:. Nicht umsonst kommt es auf diesem Gebiet zu derart vielen Widersprüchen. Und wenn mehrere Sachverständige sich über ein und diesselbe Person, Straftat etc. widersprechen, so dürfen diese Gutachten meiner Ansicht nach für dieses Verfahrfen nicht Verwendung finden. Ähnlich fragwürdig hervorgebrachter Beweismittel.
 
Und wenn mehrere Sachverständige sich über ein und diesselbe Person, Straftat etc. widersprechen, so dürfen diese Gutachten meiner Ansicht nach für dieses Verfahrfen nicht Verwendung finden. Ähnlich fragwürdig hervorgebrachter Beweismittel.
ganz meine Meinung.
Die Wichtigkeit und Notwendigkeit solcher "Expertengutachten" wird völlig überschätzt.
 
Jaja die Psychiater sind eben ein besonderer Haufn :)
Der Gert Postel – Wikipedia war auch ein ganz guter :)
und - wie gesagt - schon gar nicht zu reden von solchen Verbrechern wie Heinrich Gross. Einer der meist eingesetzten Gerichtspsychiater über viele Jahre; bis er dann auf eines seiner Opfer, welches er als Kind am Spiegelgrund aufs Ärgste malträtiert hatte, traf. Dann wurde diesem grausigen Geschehen endlich ein Ende bereitet.

Und später dann, beim Prozeß, hat der - natürlich dank seiner "Fähigkeiten" - auf prozeßuntauglich gespielt, dafür aber kurz danach in einem Kaffeehnaus frisch und munter Hof gehalten.
Daß sich das Gericht von diesem Mann derart an der Nase herumführen ließ, verstehe ich ja bis heute nicht.
Paßt gut zum Thread-Thema "wahnsinnige Rechtssprechung".
 
sondern wird denen für mein Rechtsverständnis speziell im Strafrechtsbereich zuviel Bedeutung angedacht.
Naja, das ist halt schwierig, es hat ja immer jede Seite einen Gutachter, also Anklage und Verteidigung.
Wenn ich in solchen Zusammenhängen z.B. immer wieder lese, Sachverständiger X hat den Gefühlszustand des Verdächtigen Y beim Verbrechen vor 2 Jahren eindeutig festgestellt oder kann heute schon voraussage
Im vorliegenden Fall haben die Ärzte damals den Zustand des Täters festgestellt, der andere hat ihn das ganze Jahr, was seit damals vergangen ist behandelt, der heutige Täter ist nicht mehr der von damals.
Eine Psychologin z.B. hat noch nie einen schizo. Patienten behandelt, seine Ehefrau hat ihn 1 Jahr nicht gesehen usw.

Wichtig ist eigentlich nur, das er als weiterhin sehr gefährlich eingestuft wurde, er wird lange weggesperrt bleiben.
 
Man könnte es auch so formulieren :


Oh da haben wir einen Experten und der hat mir das gesagt, da muss ich selber nicht mehr denken und das simmt :)
 
Man könnte es auch so formulieren :


Oh da haben wir einen Experten und der hat mir das gesagt, da muss ich selber nicht mehr denken und das simmt :)
Das ist doch Blödsinn.....es geht darum ein Bild möglichst klar darzustellen und da gehören eben Verhaltensmuster und/oder psychische Beeinträchtigungen/Krankheiten/Störungen/usw dazu...Gutachten sind durchaus wichtige Informationsquellen, auch im Bereich der Psychiatrie, ob ihr es wahrhaben wollt oder nicht.
 
Das ist doch Blödsinn.....es geht darum ein Bild möglichst klar darzustellen und da gehören eben Verhaltensmuster und/oder psychische Beeinträchtigungen/Krankheiten/Störungen/usw dazu...Gutachten sind durchaus wichtige Informationsquellen, auch im Bereich der Psychiatrie, ob ihr es wahrhaben wollt oder nicht.

Das mag schon richtig sein, dass psychologische Gutachten eine wichtige Informationsquelle darstellen, die Frage stellt sich aber, wie damit umgehen, wenn es bei einer Gerichtsverhandlung gegensätzliche Positionen zwischen den Gutachtern gibt. Wie soll ein Laie hier zu einer Entscheidung kommen?

Mir ist schon klar, dass unser Rechtssystem mit diesem System generell gut fährt, nur frage ich mich, ob es richtig war, die psychologische Schuldfrage auf die gleiche Ebene zu hiefen wie die Frage der Täterschaft.
 
man kann bei fußbeschwerden eine fußpflegerin aufsuchen oder zum orthopäden gehen. die kompetenz wird in beiden fällen gegeben sein. nur spreche ich der fußpflegerin weniger kompetenz zu. von keiner kompetenz kann ich nichts finden. so richtet man sich seine kleine wirklichkeit zurecht

Das stimmt so sicher nicht. Der Psychologe hat schon alleine aufgrund seines Studiums mehr Ahnung von der Struktur der "Füße" als es ein Psychiater in der Regel haben kann, es sei den der hat ebenfalls Psychologie studiert.

Der Facharzt für Psychatrie ist nicht vergleichbar mit einem Psychologiestudium. Sicher kennt sich der Psychiater dafür im medizinischen Bereich bestens aus, was Prozesse im Körper und medikamentöse Möglichkeiten angeht. Wo hier sein Vorteil beim Erstellen eines Gutachtens liegen soll, würde ich aber gerne wissen wollen.
 
Das stimmt so sicher nicht. Der Psychologe hat schon alleine aufgrund seines Studiums mehr Ahnung von der Struktur der "Füße" als es ein Psychiater in der Regel haben kann, es sei den der hat ebenfalls Psychologie studiert.

Der Facharzt für Psychatrie ist nicht vergleichbar mit einem Psychologiestudium. Sicher kennt sich der Psychiater dafür im medizinischen Bereich bestens aus, was Prozesse im Körper und medikamentöse Möglichkeiten angeht. Wo hier sein Vorteil beim Erstellen eines Gutachtens liegen soll, würde ich aber gerne wissen wollen.

ganz ein lustiger
 
Das mag schon richtig sein, dass psychologische Gutachten eine wichtige Informationsquelle darstellen, die Frage stellt sich aber, wie damit umgehen, wenn es bei einer Gerichtsverhandlung gegensätzliche Positionen zwischen den Gutachtern gibt. Wie soll ein Laie hier zu einer Entscheidung kommen?

Mir ist schon klar, dass unser Rechtssystem mit diesem System generell gut fährt, nur frage ich mich, ob es richtig war, die psychologische Schuldfrage auf die gleiche Ebene zu hiefen wie die Frage der Täterschaft.

Im Grunde geht es einzig und allein darum, ob ein Täter eine Gefahr für die Bevölkerung darstellt oder nicht und je nachdem muss es Maßnahmen geben, die ein Entgleiten verhindern sollen.
Im Fall Breivik gab es zB absolut unterschiedliche Beurteilungen über die Zurechnungsfähigkeit, aber den gemeinsamen Nenner - Gefahr für die Bevölkerung.
Den Nenner eruieren und die Differenzen aufarbeiten muss im Fokus liegen...ich halte nichts davon Tätern per se, weil wir uns gern von unserem Zorn leiten lassen, automatisch Zurechnungsfähigkeit zu unterstellen, denn das hat ja durchaus Auswirkungen und diese werden vll dann schlagend, wenn die Haftstrafe verbüßt und der Täter auf freiem Fuß ist.
Ziel muss Schutz und gleichzeitig auch adäquate psychologische/psychiatrische/therapeutische Behandlung und Kontrolle sein.
 
Ziel muss Schutz und gleichzeitig auch adäquate psychologische/psychiatrische/therapeutische Behandlung und Kontrolle sein.

Ziel muss es sein, solche Individuen für immer aus dem Verkehr zu ziehen! Was sonst?
Es muss doch ganz klar die Bevölkerung vor solchen Mördern geschützt werden , ausschliessen kann kein Psychologe oder Psychiater oder wer auch immer, das es einen
Rückfall geben wird! Aussserdem müsste ganz klar sein, wer solche Taten begeht, der kommt NIE WIEDER frei!
Aber es wird wohl noch einiges passieren müssen, bis sich diese Erkenntnis durchsetzt!
 
Naja, das ist halt schwierig, es hat ja immer jede Seite einen Gutachter, also Anklage und Verteidigung.

Aja immer ? Im Ermittlungs- oder dann doch im Hauptverfahren ............ :)

Aber egal. Darum ging's nämlich nicht. Es ging darum, das zwei auf dem gleichen Sachgebiet ausgewiesene Gutachter zu ein und demselben Vorfall und zu ein und derselben Person als Täter völlig konträre Darstellungen in Forum eines Gutachtens erstellen. Welches stimmt nun ? Etwa das, wo der Verfasser den Geschworenen sympathischer ist ? Oder ? Aber du hast recht: das ist halt schwierig ... ;)
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben