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Gast
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Wer hat das im diskutierten Prozess getan?
der staatsanwalt
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Wer hat das im diskutierten Prozess getan?
womit er völlig recht hatte. Jegliche Beeinflussung von Seiten der "Gutachter", deren Meinungen um 180° auseinanderklaffen, wäre in diesem Fall völlig falsch gewesen.der staatsanwalt
Experten ? Naja, zumindest sie selber glauben, daß sie solche wären. Immerhin.bodenlose Frechheit einen Experten quasi zu unterstellen seine Arbeit wäre unnötig.
Gerichtsgutachten sind wichtig und gerade im psychiatrischen Bereich unerlässlich...
ganz meine Meinung.Und wenn mehrere Sachverständige sich über ein und diesselbe Person, Straftat etc. widersprechen, so dürfen diese Gutachten meiner Ansicht nach für dieses Verfahrfen nicht Verwendung finden. Ähnlich fragwürdig hervorgebrachter Beweismittel.
easy ist es nicht und ich empfinde es als bodenlose Frechheit einen Experten quasi zu unterstellen seine Arbeit wäre unnötig.
und - wie gesagt - schon gar nicht zu reden von solchen Verbrechern wie Heinrich Gross. Einer der meist eingesetzten Gerichtspsychiater über viele Jahre; bis er dann auf eines seiner Opfer, welches er als Kind am Spiegelgrund aufs Ärgste malträtiert hatte, traf. Dann wurde diesem grausigen Geschehen endlich ein Ende bereitet.Jaja die Psychiater sind eben ein besonderer Haufn
Der Gert Postel – Wikipedia war auch ein ganz guter
Naja, das ist halt schwierig, es hat ja immer jede Seite einen Gutachter, also Anklage und Verteidigung.sondern wird denen für mein Rechtsverständnis speziell im Strafrechtsbereich zuviel Bedeutung angedacht.
Im vorliegenden Fall haben die Ärzte damals den Zustand des Täters festgestellt, der andere hat ihn das ganze Jahr, was seit damals vergangen ist behandelt, der heutige Täter ist nicht mehr der von damals.Wenn ich in solchen Zusammenhängen z.B. immer wieder lese, Sachverständiger X hat den Gefühlszustand des Verdächtigen Y beim Verbrechen vor 2 Jahren eindeutig festgestellt oder kann heute schon voraussage
sehe ich ebensoWichtig ist eigentlich nur, das er als weiterhin sehr gefährlich eingestuft wurde, er wird lange weggesperrt bleiben.
keineswegs … definiere 'Experte' … ich bin selbst Experte und das auf vielen Gebieten .und ich empfinde es als bodenlose Frechheit einen Experten quasi zu unterstellen seine Arbeit wäre unnötig.
Das ist doch Blödsinn.....es geht darum ein Bild möglichst klar darzustellen und da gehören eben Verhaltensmuster und/oder psychische Beeinträchtigungen/Krankheiten/Störungen/usw dazu...Gutachten sind durchaus wichtige Informationsquellen, auch im Bereich der Psychiatrie, ob ihr es wahrhaben wollt oder nicht.Man könnte es auch so formulieren :
Oh da haben wir einen Experten und der hat mir das gesagt, da muss ich selber nicht mehr denken und das simmt
ah eh sagt ein ExperteDas ist doch Blödsinn.
Das ist doch Blödsinn...
Das ist doch Blödsinn.....es geht darum ein Bild möglichst klar darzustellen und da gehören eben Verhaltensmuster und/oder psychische Beeinträchtigungen/Krankheiten/Störungen/usw dazu...Gutachten sind durchaus wichtige Informationsquellen, auch im Bereich der Psychiatrie, ob ihr es wahrhaben wollt oder nicht.
man kann bei fußbeschwerden eine fußpflegerin aufsuchen oder zum orthopäden gehen. die kompetenz wird in beiden fällen gegeben sein. nur spreche ich der fußpflegerin weniger kompetenz zu. von keiner kompetenz kann ich nichts finden. so richtet man sich seine kleine wirklichkeit zurecht
Das stimmt so sicher nicht. Der Psychologe hat schon alleine aufgrund seines Studiums mehr Ahnung von der Struktur der "Füße" als es ein Psychiater in der Regel haben kann, es sei den der hat ebenfalls Psychologie studiert.
Der Facharzt für Psychatrie ist nicht vergleichbar mit einem Psychologiestudium. Sicher kennt sich der Psychiater dafür im medizinischen Bereich bestens aus, was Prozesse im Körper und medikamentöse Möglichkeiten angeht. Wo hier sein Vorteil beim Erstellen eines Gutachtens liegen soll, würde ich aber gerne wissen wollen.
Das mag schon richtig sein, dass psychologische Gutachten eine wichtige Informationsquelle darstellen, die Frage stellt sich aber, wie damit umgehen, wenn es bei einer Gerichtsverhandlung gegensätzliche Positionen zwischen den Gutachtern gibt. Wie soll ein Laie hier zu einer Entscheidung kommen?
Mir ist schon klar, dass unser Rechtssystem mit diesem System generell gut fährt, nur frage ich mich, ob es richtig war, die psychologische Schuldfrage auf die gleiche Ebene zu hiefen wie die Frage der Täterschaft.
Ziel muss Schutz und gleichzeitig auch adäquate psychologische/psychiatrische/therapeutische Behandlung und Kontrolle sein.
Naja, das ist halt schwierig, es hat ja immer jede Seite einen Gutachter, also Anklage und Verteidigung.