(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Nein....das liegt an dem Grundsatz: "Keine Strafe ohne Schuld"
Hat auch weniger mit Psychologie zu tun sondern eher mit Psychiatrie...

Ja sicher. Psychiatrie, Psychologie... spielt keine Rolle: Was man bei diesem Fall exemplarisch feststellen kann: Nichts genaues weiß man nicht. Aus meiner Sicht wäre hier
"im Zweifel zurechnungsfähig" angebracht.
 
Widerspricht aber dem Grundsatz: "Keine Strafe ohne Schuld."

Das er die Tat begangen hat, ist ja unstrittig. Da machst es dir etwas einfach. Es hängt hier ja ganz klar von der Gewichtung der Gutachter ab, die über die Zurechnungsfähigkeit Stellung nehmen. Wenn die hierfür zugrunde liegende Basis dieser Stellungnahme (Psychologie, Psychatrie) anders (in meinen Augen realistischer) gewichtet würde, wäre das aus meiner Sicht sehr wohl möglich.
 
Nochmal anders erklärt : In dieser Verhandlung wird ja nicht über die Tat entschieden, er ist NICHT angeklagt, es wird NUR über seinen Geisteszustand entschieden.
Nein. Im Urteil der Geschworenen wird über die Tat als Ganzes, d.h. über Tatbestand, Rechtswidrigkeit, Schuld und Strafaufhebungs- und -ausschlussgründe entschieden. Somit ist es ein ganz normales Urteil, nur dass bzgl. der Erfüllung des Tatbestandes und der Rechtswidrigkeit kein Zweifel besteht, hingegen der Schuld(fähigkeits-)frage besonderes Augenmerk geschenkt wird.
 
Nochmal anders erklärt : In dieser Verhandlung wird ja nicht über die Tat entschieden, er ist NICHT angeklagt, es wird NUR über seinen Geisteszustand entschieden.

Ja aber trotzdem: Man könnte die Rechtsprechung dahingehend ändern, dass in einem Fall wie diesem, wo viele unterschiedliche und sogar gegensätzliche psychologische/psychatrische Gutachten vorliegen die Zurechnungsfähigkeit "im Zweifel" attestiert wird. Aber gut, ich bin mir bewusst dass dies eine radikale Ansicht ist, die auch ein wenig den Blick über den Tellerrand erfordert.
 
Im Urteil der Geschworenen wird über die Tat als Ganzes, d.h. über Tatbestand, Rechtswidrigkeit, Schuld und Strafaufhebungs- und -ausschlussgründe entschieden.
Sehe ich auch so. Aber in der Presse (auch im ORF Teletext) wird der Punkt "Schuldfähigkeit" so in den Vordergrund gestellt, dass man es so auffassen könnte, wie Manon meint.
 
Da machst es dir etwas einfach
Ich mach mir gar nix einfach........Einfach ist es, zu sagen : "Oje, da sind sich die Gutachter nicht einig, ob der Täter zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war oder nicht. Statt die Plausibilität der Gutachten zu erforschen tun ma lieber im Zweifel eine Schuld aussprechen und ignorieren die Grundlagen unseres Rechtssystems, damit wir nicht überfordert sind. "
Wenn man über den Tellerrand blicken kann, dann würde man auch die Konsequenzen dieser Vorgehensweise erkennen.
 
Ich mach mir gar nix einfach........Einfach ist es, zu sagen : "Oje, da sind sich die Gutachter nicht einig, ob der Täter zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war oder nicht. Statt die Plausibilität der Gutachten zu erforschen tun ma lieber im Zweifel eine Schuld aussprechen und ignorieren die Grundlagen unseres Rechtssystems, damit wir nicht überfordert sind. "
Wenn man über den Tellerrand blicken kann, dann würde man auch die Konsequenzen dieser Vorgehensweise erkennen.

Die geschworenen Laien sollen also darüber befinden. Gut.
 
Polizei stoppt Amokfahrer in Favoriten.

Und die Deppen finden auch noch Nachahmer.

Die Polizei konnte das Auto stoppen, der Mann wurde am Quellenplatz an der Ecke zur Columbusgasse festgenommen. Auch bei der Festnahme habe er „Allahu Akbar“ gerufen, so Keiblinger. Bei dem 21-Jährigen handelt es sich um einen gebürtigen Wiener mit türkischen Wurzeln.
 
Ja aber trotzdem: Man könnte die Rechtsprechung dahingehend ändern, dass in einem Fall wie diesem, wo viele unterschiedliche und sogar gegensätzliche psychologische/psychatrische Gutachten vorliegen die Zurechnungsfähigkeit "im Zweifel" attestiert wird. Aber gut, ich bin mir bewusst dass dies eine radikale Ansicht ist, die auch ein wenig den Blick über den Tellerrand erfordert.
Ich finde nicht, dass das gut wäre. Es können bei vier Gutachtern drei Trotteln sein, während einer gut arbeitet. Die Aufgabe des Gerichts ist es ja, die Gutachten auf Plausibilität zu prüfen, z.B. indem die Gutachter vorgeladen und befragt werden. Im aktuellen Fall hat der Richter ja einem der "Unzurechnungsfähig"-Gutachter gegen Ende seiner Befragung in ziemlich direkter Art und Weise gesagt, dass er einen Schas daherredet. Die Beweiswürdigung - auch von Gutachten - ist eben Sache des Gerichts, in diesem Fall der Geschworenen. Dass in vielen Fällen ein Richter 1:1 der Einschätzung des von ihm bestellten Sachverständigen folgt, ist leider auch Fakt, gerade in Fällen, wo er sich selbst überhaupt nicht auskennt.

Dass vier Psychiater/Psychologen zu so unterschiedlichen Ergebnissen kommen, wirft kein gutes Licht auf diesen Berufsstand. Jedenfalls sollten MMN die beiden, die dem Burschen auf den Leim gegangen sind, ihre öffentlichen Aufträge fürs erste einmal los sein, auf Grund von Inkompetenz.

Zurechnungsfähig.
... und schuldig des dreifachen Mordes (wohl auch der 108fachen schweren Körperverletzung), lebenslange Haftstrafe mit Einweisung in eine Anstalt. Gutes Urteil. Die Verteidigerin macht sich noch ein bissl wichtig mit einer Nichtigkeitsbeschwerde, daher nicht rechtskräftig.
 
Ich finde nicht, dass das gut wäre. Es können bei vier Gutachtern drei Trotteln sein, während einer gut arbeitet. Die Aufgabe des Gerichts ist es ja, die Gutachten auf Plausibilität zu prüfen, z.B. indem die Gutachter vorgeladen und befragt werden. Im aktuellen Fall hat der Richter ja einem der "Unzurechnungsfähig"-Gutachter gegen Ende seiner Befragung in ziemlich direkter Art und Weise gesagt, dass er einen Schas daherredet. Die Beweiswürdigung - auch von Gutachten - ist eben Sache des Gerichts, in diesem Fall der Geschworenen. Dass in vielen Fällen ein Richter 1:1 der Einschätzung des von ihm bestellten Sachverständigen folgt, ist leider auch Fakt, gerade in Fällen, wo er sich selbst überhaupt nicht auskennt.

Dass vier Psychiater/Psychologen zu so unterschiedlichen Ergebnissen kommen, wirft kein gutes Licht auf diesen Berufsstand. Jedenfalls sollten MMN die beiden, die dem Burschen auf den Leim gegangen sind, ihre öffentlichen Aufträge fürs erste einmal los sein, auf Grund von Inkompetenz.


... und schuldig des dreifachen Mordes (wohl auch der 108fachen schweren Körperverletzung), lebenslange Haftstrafe mit Einweisung in eine Anstalt. Gutes Urteil. Die Verteidigerin macht sich noch ein bissl wichtig mit einer Nichtigkeitsbeschwerde, daher nicht rechtskräftig.

Ich verstehe deinen Punkt, es hat ja auch einen Grund, warum es so gehandhabt wird wie es wird.

Die Frage bleibt: Schlüpfen auf diese Weise mehr (intelligente) Zurechnungsfähige als Unzurechnungsfähige durch als uns das lieb sein kann?
 
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