Ich finde nicht, dass das gut wäre. Es können bei vier Gutachtern drei Trotteln sein, während einer gut arbeitet. Die Aufgabe des Gerichts ist es ja, die Gutachten auf Plausibilität zu prüfen, z.B. indem die Gutachter vorgeladen und befragt werden. Im aktuellen Fall hat der Richter ja einem der "Unzurechnungsfähig"-Gutachter gegen Ende seiner Befragung in ziemlich direkter Art und Weise gesagt, dass er einen Schas daherredet. Die Beweiswürdigung - auch von Gutachten - ist eben Sache des Gerichts, in diesem Fall der Geschworenen. Dass in vielen Fällen ein Richter 1:1 der Einschätzung des von ihm bestellten Sachverständigen folgt, ist leider auch Fakt, gerade in Fällen, wo er sich selbst überhaupt nicht auskennt.
Dass vier Psychiater/Psychologen zu so unterschiedlichen Ergebnissen kommen, wirft kein gutes Licht auf diesen Berufsstand. Jedenfalls sollten MMN die beiden, die dem Burschen auf den Leim gegangen sind, ihre öffentlichen Aufträge fürs erste einmal los sein, auf Grund von Inkompetenz.
... und schuldig des dreifachen Mordes (wohl auch der 108fachen schweren Körperverletzung), lebenslange Haftstrafe mit Einweisung in eine Anstalt. Gutes Urteil. Die Verteidigerin macht sich noch ein bissl wichtig mit einer Nichtigkeitsbeschwerde, daher nicht rechtskräftig.