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Ja, ja! Klar das du das nicht kannst!Du redest nur Quatsch. Belege es doch oder sei still.
Und sorry, deine Arbeit mach ich sicher nicht.
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Ja, ja! Klar das du das nicht kannst!Du redest nur Quatsch. Belege es doch oder sei still.
Du redest nur Quatsch. Belege es doch oder sei still.
Was willst du von mir?
Widerlegt? Mit keinem einzigen deiner Worte.
Warum? Weil in Österreich österreichisches Recht vollzogen wird und nicht deutsches.
"Die Unterbringung im Maßregelvollzug ist jedoch für Bagatellstraftaten ausgeschlossen. Vielmehr muss sie als ultima ratio notwendig sein, um die Allgemeinheit zu schützen."
Lass ihn reden, er weiß es halt nicht besser!...was hat das damit zu tun dass man nach einem halben Jahr raus ist?
Lass ihn reden, er weiß es halt nicht besser!
....an der Aussprache happerts noch.......
So ist es, da Strafdrohung mindestens ein Jahr.In Österreich wird österreichisches Recht vollzogen. Ich bin kein Jurist. Aber der Blitz soll mich strafen, wenn der Satz, den ich dir formal logisch auf deine lapidare Antwort zitiert habe, in Österreich nicht gelten sollte:
"Die Unterbringung im Maßregelvollzug ist jedoch für Bagatellstraftaten ausgeschlossen. Vielmehr muss sie als ultima ratio notwendig sein, um die Allgemeinheit zu schützen."
keinen Maßregelvollzug
Dann kann der Mehrfachmörder von Graz somit nach einem Jahr frei sein statt nach einem halben, welch ein beruhigender Unterschied.Nein, im Ernst, es heißt einfach nur zurechnungsunfähig und die Prüfungen finden jährlich statt.
Halbjährliche Prüfungen gibt es nur bei entwöhnungsbedürftigen Rechtsbrechern.
Wenn sich das Gericht der Meinung des zweiten Gutachters anschließt, dann läuft es für ihn wesentlich ungünstiger.Dann kann der Mehrfachmörder von Graz somit nach einem Jahr frei sein statt nach einem halben, welch ein beruhigender Unterschied.
Lass ihn reden, er weiß es halt nicht besser!
Hast recht!Na wennst so gorschtig bist, und ihn nicht aufklärst, dass ma in Österreich keinen Maßregelvollzug haben......
Ich erwarte nicht, dass du die feinen aber dennoch bestehenden Unterschiede und ihre dadurch resultierenden Konsequenzen verstehst.Ist heute Kirtag der I-Tipflreiter? Der eine behauptet, es gebe keine Unzurechnungsfähigkeit, sondern Zurechnungsunfähigkeit, der andere, es gebe in Ö keinen Maßregelvollzug, wohlwissend dass es diesen bei uns sehr wohl gibt, nur dass er halt Maßnahmenvollzug heißt .
Dann kann der Mehrfachmörder von Graz somit nach einem Jahr frei sein statt nach einem halben, welch ein beruhigender Unterschied.
Ich habe mich auf den Fall bezogen, dass seine Unzurechnungsfähigkeits-Tricksereien zum Erfolg führen.Wenn sich das Gericht der Meinung des zweiten Gutachters anschließt, dann läuft es für ihn wesentlich ungünstiger.
Aber gerechter ........
Mir reicht es vorläufig zu erkennen, dass dir die Argumente ausgehen .Ich erwarte nicht, dass du die feinen aber dennoch bestehenden Unterschiede und ihre dadurch resultierenden Konsequenzen verstehst.
das Gericht wird sich aber der Meinung des ersten Gutachters anschließen, denn dieser nennt sich "Obergutachter", der andere NUR "Gutachter".Wenn sich das Gericht der Meinung des zweiten Gutachters anschließt, dann läuft es für ihn wesentlich ungünstiger.
Aber gerechter ........
Im Kaffeehaus ist's einfacher: dort gibt's schlicht und ergreifend den "Herrn Ober", und aus ...