(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Widerlegt? Mit keinem einzigen deiner Worte.
Warum? Weil in Österreich österreichisches Recht vollzogen wird und nicht deutsches.

In Österreich wird österreichisches Recht vollzogen. Ich bin kein Jurist. Aber der Blitz soll mich strafen, wenn der Satz, den ich dir formal logisch auf deine lapidare Antwort zitiert habe, in Österreich nicht gelten sollte:

"Die Unterbringung im Maßregelvollzug ist jedoch für Bagatellstraftaten ausgeschlossen. Vielmehr muss sie als ultima ratio notwendig sein, um die Allgemeinheit zu schützen."
 
Du erwartest, dass etwas in Österreich gelten sollte ohne Wissen darüber zu verfügen?
Das macht es schwer mit dir eine ernsthafte Diskussion darüber zu führen.

Ich empfehle jedoch bei Gewitter nicht auf einem Ort stehen zu bleiben, so ein Blitz schlägt schneller ein als einem lieb ist. :rofl:
 
In Österreich wird österreichisches Recht vollzogen. Ich bin kein Jurist. Aber der Blitz soll mich strafen, wenn der Satz, den ich dir formal logisch auf deine lapidare Antwort zitiert habe, in Österreich nicht gelten sollte:

"Die Unterbringung im Maßregelvollzug ist jedoch für Bagatellstraftaten ausgeschlossen. Vielmehr muss sie als ultima ratio notwendig sein, um die Allgemeinheit zu schützen."
So ist es, da Strafdrohung mindestens ein Jahr.
§ 21 StGB (Strafgesetzbuch), Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher - JUSLINE Österreich
 
Ist heute Kirtag der I-Tipflreiter? Der eine behauptet, es gebe keine Unzurechnungsfähigkeit, sondern Zurechnungsunfähigkeit, der andere, es gebe in Ö keinen Maßregelvollzug, wohlwissend dass es diesen bei uns sehr wohl gibt, nur dass er halt Maßnahmenvollzug heißt :roll:.

Nein, im Ernst, es heißt einfach nur zurechnungsunfähig und die Prüfungen finden jährlich statt.
Halbjährliche Prüfungen gibt es nur bei entwöhnungsbedürftigen Rechtsbrechern.
Dann kann der Mehrfachmörder von Graz somit nach einem Jahr frei sein statt nach einem halben, welch ein beruhigender Unterschied.
 
Dann kann der Mehrfachmörder von Graz somit nach einem Jahr frei sein statt nach einem halben, welch ein beruhigender Unterschied.
Wenn sich das Gericht der Meinung des zweiten Gutachters anschließt, dann läuft es für ihn wesentlich ungünstiger.
Aber gerechter ........
 
Na wennst so gorschtig bist, und ihn nicht aufklärst, dass ma in Österreich keinen Maßregelvollzug haben......;)
Hast recht!
Obwohl er ja nicht definiert was Bagatellen für ihn sind.
Maßnahmenvollzug (Ö-Ton) ist schließlich nicht nur für geistig abnorme Verbrecher vorgesehen, das checkt er anscheinend nicht von seiner deutschen Eiche aus.
Und wenn er deutsches Recht zitiert und er der Meinung ist, dies sollte/würde/werde wohl auch in Österreich gelten, so ist dies schlichtweg falsch!
 
Ist heute Kirtag der I-Tipflreiter? Der eine behauptet, es gebe keine Unzurechnungsfähigkeit, sondern Zurechnungsunfähigkeit, der andere, es gebe in Ö keinen Maßregelvollzug, wohlwissend dass es diesen bei uns sehr wohl gibt, nur dass er halt Maßnahmenvollzug heißt :roll:.


Dann kann der Mehrfachmörder von Graz somit nach einem Jahr frei sein statt nach einem halben, welch ein beruhigender Unterschied.
Ich erwarte nicht, dass du die feinen aber dennoch bestehenden Unterschiede und ihre dadurch resultierenden Konsequenzen verstehst.
Ich akzeptiere aber, dass es einfacher ist mit Stammtischparolen zu argumentieren.
 
Wenn sich das Gericht der Meinung des zweiten Gutachters anschließt, dann läuft es für ihn wesentlich ungünstiger.
Aber gerechter ........
Ich habe mich auf den Fall bezogen, dass seine Unzurechnungsfähigkeits-Tricksereien zum Erfolg führen.

Ich erwarte nicht, dass du die feinen aber dennoch bestehenden Unterschiede und ihre dadurch resultierenden Konsequenzen verstehst.
Mir reicht es vorläufig zu erkennen, dass dir die Argumente ausgehen :mrgreen:.
 
Wenn sich das Gericht der Meinung des zweiten Gutachters anschließt, dann läuft es für ihn wesentlich ungünstiger.
Aber gerechter ........
das Gericht wird sich aber der Meinung des ersten Gutachters anschließen, denn dieser nennt sich "Obergutachter", der andere NUR "Gutachter".
So wie in einem Spital ein Oberarzt auch mehr zu sagen hat als ein Arzt, und auf einem Amt ein Oberamtsrat mehr als ein Amtsrat, nicht wahr. Und beim Militär ein Oberleutnant mehr als ein Leutnant.
Im Kaffeehaus ist's einfacher: dort gibt's schlicht und ergreifend den "Herrn Ober", und aus ...
 
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