(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Und daß sich die Anwältin des Täters nicht blöd dabei vorkommt, sich mit 1 kg Schminke im Gesicht und mehr als auffälliger Perücke als Schicki-Micki zu präsentieren - da kann man sich nur mehr wundern.
Dieses Aussehen hatte sie ja während den Verhandlungen auch. Die Idee, den Beschuldigten ganz in weiß zu kleiden, ist vermutlich auch von ihr. Aber diese Taktik hatte ohnehin - zumindest bei den Geschworenen - keinen Erfolg.
 
Das habe ich ja auch nicht behauptet, oder?
Es passte grad so schön :undweg:
völlig richtig: der/die Täter/in und der/die Anwalt/Anwältin sind die einzigen im Gerichtsverfahren, die lügen dürfen was das Zeug hält.
DAS habe ich nicht gesagt :nono:
Und daß sich die Anwältin des Täters nicht blöd dabei vorkommt, sich mit 1 kg Schminke im Gesicht und mehr als auffälliger Perücke als Schicki-Micki zu präsentieren - da kann man sich nur mehr wundern.
Also das ist ja nun das unwichtigste von allem.
 
also, hab mir soeben die Aufzeichnung der gestrigen ORF-Sendung "Im Zentrum" angesehen, wo es um das Grazer Urteil ging.

Zwei Dinge, die mir eklatant aufgefallen sind:

1) die Ingrid Thurnherr hat sich einmal mehr als Moderatorin disqualifiziert, da sie auch in dieser Angelegenheit nicht neutral bleiben konnte, sondern sich eindeutig auf die Seite der Kritiker des Urteils gestellt hat.
Wann wird der ORF diese Person endlich mal zu etwas anderen verdonnern, als sie Diskussionen jeglicher Art leiten zu lassen?

2) Die nicht unbekannte Psychiaterin Adelheid Kastner hat sehr viel Fachliches von sich gegeben, aber den Riesen-Fauxpas begangen, jenen Gutachter, der sich für die Zurechnungsfähigkeit des Täters ausgesprochen hat, total abzuqualifzieren bzw. ihm die fachliche Eignung abzusprechen. Und das, obwohl sie - wie ja von ihr auch zugegeben - selbst mit dem Fall nicht befaßt war.
Sowas finde ich eigentlich als ein starkes Stück.

Und daß sich die Anwältin des Täters nicht blöd dabei vorkommt, sich mit 1 kg Schminke im Gesicht und mehr als auffälliger Perücke als Schicki-Micki zu präsentieren - da kann man sich nur mehr wundern.

Adelheid Kastner hat ihn nicht herabqualifiziert und schlecht gemacht, sie hat nur verdeutlicht, dass sein Schwerpunkt in der Neurologie und nicht in der Psychiatrie liegt und das ist kein unwichtiger Punkt. Es ist mir schleierhaft, wie jemand, der schwerpunktmäßig nicht mit psychiatrischen Erkrankungen laufend (!) befasst ist, ein Gutachten in diesem Bereich erstellen darf....es gäbe genügend andere Fachleute, deren tägliche Arbeit in diesem Bereich liegt.

Und deine Meldung über das Aussehen der Verteidigerin finde ich absolut entbehrlich....es kann dir nämlich scheißegal sein wieviel Make-up sie aufträgt und ob sie sich eine Perücke aufsetzt oder nicht...das hat absolut nichts mit dem Fall und der Qualität ihrer Arbeit zu tun.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
es kann dir nämlich scheißegal sein ...
danke für die Belehrung; aber natürlich hast Du recht. Die Anwältin bedenkt nur nicht, in welches Bild sie sich selber setzt, öffentlich, wenn sie bei sowas daherkommt wie bei einem Maskenball.
Aber ja, klar, ist alleine ihre Sache, und kann jedem anderen egal sein. Aber zum Glück darf jeder auch seine Meinung dazu äußern - offenbar sehr zu Deinem Mißfallen.
 
Dieses Aussehen hatte sie ja während den Verhandlungen auch. Die Idee, den Beschuldigten ganz in weiß zu kleiden, ist vermutlich auch von ihr. Aber diese Taktik hatte ohnehin - zumindest bei den Geschworenen - keinen Erfolg.
GSD bestimmen nach wie vor nicht nur Äußerlichkeiten das Geschehen. Auch wenn die Anwältin gehofft hatte, damit durchzukommen.
 
der opferanwalt war zwar ungeschminkt, aber seine augen waren nicht zu sehen, sein blick nach innen gekehrt und wirkte verbohrt. dass es wenig populär ist einen geisteskranken der menschen umgebracht hat zu verteidigen, liegt auch auf der hand. wäre die zarte dame mit perücke die opferanwältin gewesen, würden die reaktionen hier wohl auch anders ausfallen. am liebsten würden die scheinheiligen hier ja gleich das recht auf verteidigung verbieten
 
... am liebsten würden die scheinheiligen hier ja gleich das recht auf verteidigung verbieten
toller Beitrag.
Aber erklär' uns jetzt vielleicht mal, nur damit wir Dich auch richtig verstehen, wen genau Du zum Kreis der Scheinheiligen zählst -
hoffentlich nicht all jene, die mit dem ergangenen Urteil einverstanden sind.
 
Aber erklär' uns jetzt vielleicht mal, nur damit wir Dich auch richtig verstehen, wen genau Du zum Kreis der Scheinheiligen zählst -
hoffentlich nicht all jene, die mit dem ergangenen Urteil einverstanden sind.
Ja wen denn sonst?
na bumm, Du hast ja ein Super-Rechtsverständnis, alle Achtung. All jene, die ein völlig klar und einwandfrei gemäß unserem Recht zustande gekommenes Urteil für in Ordnung befinden, als "scheinheilig" zu beschimpfen - na bumm, da gehört aber schon einiges an Präpotenz dazu.
Dir ist aber hoffentlich schon klar, wie sehr Du Dich damit selber disqualifizierst ?
 
na bumm, Du hast ja ein Super-Rechtsverständnis, alle Achtung. All jene, die ein völlig klar und einwandfrei gemäß unserem Recht zustande gekommenes Urteil für in Ordnung befinden, als "scheinheilig" zu beschimpfen - na bumm, da gehört aber schon einiges an Präpotenz dazu.
Dir ist aber hoffentlich schon klar, wie sehr Du Dich damit selber disqualifizierst ?

Du musst diese klaren und eindeutigen Worte aber an den richtigen Adressaten schicken!
Ich habe nur quasi für Ihn geantwortet;)
Nachdem er den verurteilten Mörder ja als "geisteskranken" bezeichnet hat, obwohl das Gericht ja ganz was anderes festgestellt hat!
Lies halt noch mal genau meinen Beitrag;)
 
Nach 5 Jahren kann er das erstemal um Haftverschonung ansuchen ?:mad:

Traurig, wenn wir so ein Rechtssystem haben, wo ein Mehrfachmörder solche Rechte hat! Vielleicht findet sich ja mal eine Mehrheit, und ändert solch
opferverachtende Gesetze!
Ansonsten weiss ich jetzt nicht genau, was das damit zu tun hat, das das Gericht Ihn als bei der Tat "zurechnungsfähig" einstufte?
 
Ansonsten weiss ich jetzt nicht genau, was das damit zu tun hat, das das Gericht Ihn als bei der Tat "zurechnungsfähig" einstufte?

Für mich ist das alles bissi schwammig, er ist zurechnungsfähig, kommt aber in einen Vollzug für abnorme Rechtsbrecher, wo ja eigentlich nur unzurechnungsfähige Täter hinkommen ?
 
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