(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Für mich ist das alles bissi schwammig, er ist zurechnungsfähig, kommt aber in einen Vollzug für abnorme Rechtsbrecher, wo ja eigentlich nur unzurechnungsfähige Täter hinkommen ?

Er kommt, soweit ich das mitbekommen habe, in eine Sonderanstalt des Maßnahmenvollzuges und nicht in ein Spital mit psychiatrischer, geschlossener Abteilung.
 
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Ich bin so scheinheilig, dass ich die Meinung der Frau Verteidiger nicht teile. Bin ich jetzt automatisch gegen das Recht auf Verteidigung?
Eigentlich unverständlich die Diskussionen, wieviele Prozesse laufen so ab und keiner kräht hier ob Geschworene aus dem Bauch entscheiden oder nicht. Wer eine solche Tat begeht gehört von der Öffentlichkeit ferngehalten, egal ob in einer Anstalt oder oder im Gefängnis und dies ohne Chance auf einer vorzeitigen Entlassung.
 
Eigentlich unverständlich die Diskussionen, wieviele Prozesse laufen so ab und keiner kräht hier ob Geschworene aus dem Bauch entscheiden oder nicht...
das wundert ja auch mich mehr und mehr. Was in diesem Fall für ein Theater draus gemacht wird - soviel Aufmerksamkeit hat sich der Täter ja gar nicht verdient.

Was ich bei der gestrigen TV-Diskussion auch äußerst "interessant" fand, war, daß sich die beiden Vertreter des Rechtsstaates, nämlich der Sektionschef auf dem Justizministerium, Pilnacek, und der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Jarosch, insofern ziemlich heraushielten, als beide mehrmals betonten, den Fall nicht näher zu kennen.
Na sowas aber auch, die kennen den Fall nicht näher. Und kommen dann trotzdem zu dieser Diskussion, zumindest um ein paar Allgemeinplätze von sich zu geben. Naja.
 
Adelheid Kastner hat ihn nicht herabqualifiziert und schlecht gemacht, sie hat nur verdeutlicht, dass sein Schwerpunkt in der Neurologie und nicht in der Psychiatrie liegt und das ist kein unwichtiger Punkt. Es ist mir schleierhaft, wie jemand, der schwerpunktmäßig nicht mit psychiatrischen Erkrankungen laufend (!) befasst ist, ein Gutachten in diesem Bereich erstellen darf....es gäbe genügend andere Fachleute, deren tägliche Arbeit in diesem Bereich liegt.
Tatsache ist, dass der Zurechnungsfähig-Gutachter seine Expertise vor Gericht schlüssig verteidigen konnte, auch gegen kritische Fragen. Der so genannte Obergutachter hat sich hingegen in Widersprüche verstrickt. In diesem speziellen Fall hat der Erstgenannte somit deutlich kompetenter gewirkt.

Und deine Meldung über das Aussehen der Verteidigerin finde ich absolut entbehrlich....es kann dir nämlich scheißegal sein wieviel Make-up sie aufträgt und ob sie sich eine Perücke aufsetzt oder nicht...das hat absolut nichts mit dem Fall und der Qualität ihrer Arbeit zu tun.
Sehe ich auch so. Zum Glück leben wir in einem Land, in dem sich Frauen stylen dürfen wie sie wollen.

Für mich ist das alles bissi schwammig, er ist zurechnungsfähig, kommt aber in einen Vollzug für abnorme Rechtsbrecher, wo ja eigentlich nur unzurechnungsfähige Täter hinkommen ?
Nein, ist nicht schwammig. Er kommt in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Das macht MMN auch Sinn, damit müssen sich die Justizwachebeamten nicht auch noch mit hochgradig Verrückten abgeben; in den Sonderanstalten sind ja speziell geschulte Kräfte am Werk.

Geistig abnorm heißt nicht automatisch unzurechnungsfähig. Die Anstalten nach § 21 Abs. 1 (unzurechnungsfähig+gefährlich) sind angeblich andere als jene für Täter nach § 21 Abs. 2 (verurteilt+gefährlich). Bei ersteren liegt die Behandlung im Vordergrund (sie gelten ja groteskerweise als unschuldig), bei letzteren die Bestrafung.

Naja, da er lt. Urteil zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war, steht der Maßnahmenvollzug im Vordergrund, aber er kann trotzdem als geistig abnorm gelten.
Stimmt so nicht. Der Strafvollzug steht bei solchen Tätern im Vordergrund. In den Maßnahmenvollzug kommen hingegen v.a. Unzurechnungsfähig-Gefährliche.
 
Für mich ist das alles bissi schwammig, er ist zurechnungsfähig, kommt aber in einen Vollzug für abnorme Rechtsbrecher, wo ja eigentlich nur unzurechnungsfähige Täter hinkommen ?

HELP.gv.at: Vorbeugende Maßnahmen
Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher
Wenn jemand eine Tat begeht, die mit einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bedroht ist, und dafür nur deshalb nicht bestraft werden kann, weil er unzurechnungsfähig war, kann er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen werden. Gleiches gilt auch für Täter, die zwar nicht unzurechnungsfähig sind, aber eine mit mehr als einjähriger Strafe bedrohte Tat unter dem Einfluss geistiger und seelischer Abartigkeit begangen haben.
 
Sehe ich auch so. Zum Glück leben wir in einem Land, in dem sich Frauen stylen dürfen wie sie wollen
das ist schon richtig, volle Zustimmung meinerseits. Ob jeder Aufputz zu jeder Situation paßt, ist natürlich eine anderer Sache, die man aber ebenso emotionslos wird diskutieren dürfen. Daß hier der User Silberhauch verbal gleich mal so gegen mich auszuckt, hab ich eigentlich nicht ganz verstanden.
 
ich weiß ja, warum ich generell eine äußerst große Skepsis gegen diese Gutachter hege. Eine mehr als dubiose Truppe.
 
Das Urteil halte ich für gerecht. Die Angeklagten haben sich im Prinzip nicht zu Schulden kommen lassen und sind mit der Tatsache, dass in ihrem Betrieb Mitarbeiter bzw. Kollegen auf tragische Weise umgekommen ist, sicher eh schon ordentlich belastet. V.a. der Staplerfahrer ist MMN bemitleidenswert.

Ich frage mich aber, warum der Staatsanwalt das Verfahren nicht schon vor dem Prozess eingestellt hat, wenn er selbst nicht von einer Schuld der Angeklagten ausging - im Fall von Politikern geschehen solche Einstellungen relativ rasch und geräuschlos.
 
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