(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Dass sie öfters durchdrehen? Dass sie besonders gefährlich sind? Dass sie einfache Anweisungen nicht verstehen (wollen)?
* Gerade im Maßnahmenvollzug wird erster Fall wohl nicht allzu häufg vorkommen (medikamentöse Behandlung)
* Vergiss nicht, diese Menschen sitzen auch in U-Haft ( da ist von Therapie im eigentlichen Sinn, noch keine Rede)
* Wie auch, wenn solche Menschen nicht der deutschen Sprache mächtig sind.
Ich könnte mir vorstellen, dass psychisch aufällige Täter eher die Aufmerksamkeit von Psychologen, Psychiatern und anderem medzinischen Betreuern bekommen als "normale" Straftäter.

Ich würde empfehlen sich aus div. Medien mit dem aktuellen Zustand des Strafvollzuges auseinanderzusetzen, so du es überhaupt möchtest.

Justizwache schlägt Alarm: Massive Übergriffe auf Beamte | Tiroler Tageszeitung Online - Nachrichten von jetzt!
Justizbeamte schlagen Alarm: "Wir sind Freiwild"
 
* Gerade im Maßnahmenvollzug wird erster Fall wohl nicht allzu häufg vorkommen (medikamentöse Behandlung)
* Vergiss nicht, diese Menschen sitzen auch in U-Haft ( da ist von Therapie im eigentlichen Sinn, noch keine Rede)
* Wie auch, wenn solche Menschen nicht der deutschen Sprache mächtig sind.
Ich könnte mir vorstellen, dass psychisch aufällige Täter eher die Aufmerksamkeit von Psychologen, Psychiatern und anderem medzinischen Betreuern bekommen als "normale" Straftäter.
Ich kann mir trotzdem nicht vorstellen, dass Justizwachebeamte ohne spezielle Zusatzausbildung die Bewachung von Geistesgestörten übernehmen, bzw. auf Befehl bzw. Dienstanweisung übernehmen müssen. Ebensowenig, dass es in U-Haft für gefährliche Verdächtige nicht spezielle Regeln und spezielles Personal gibt. Der Grazer Amokfahrer war ja auch als U-Häftling bereits in einer Spezialanstalt/-abteilung, weil er eben als potenziell gefährlich eingestuft wurde.
Mein Einwand bzgl. Befolgen von Anweisungen ist in diesem Fall nicht auf die Deutschkenntnisse bezogen.
 
Ich kann mir trotzdem nicht vorstellen, dass...
Tja wenn man nicht kann, kann man eben nicht!

Warum der Grazer Amokfahrer nicht in Graz in U-Haft gesessen ist?????
Tut mir leid, aber da halte ich die potenzielle Gefährlichkeit des Täters als vorgeschobene Behauptung. Wen sollte er in U-Haft "niederfahren"? Und einer anderen Gefährlichkeit kann man mit besonderer Aufmerksamkeit dafür überall entgegentreten.

Zumal sich in der selben Stadt (Justizanstalt Graz-Karlau) eine Abteilung für zurechnungsfähige geistig abnorme Rechtsbrecher befindet, also genau jene Unterbringung zu der er nun "verurteilt" wurde. Es wäre ein einfaches gewesen ihn dort bis zur Verhandlung unterzubringen. Wäre aber auch wieder in Graz gewesen, hmmm....!
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich kann mir trotzdem nicht vorstellen, dass Justizwachebeamte ohne spezielle Zusatzausbildung die Bewachung von Geistesgestörten übernehmen, bzw. auf Befehl bzw. Dienstanweisung übernehmen müssen. Ebensowenig, dass es in U-Haft für gefährliche Verdächtige nicht spezielle Regeln und spezielles Personal gibt. Der Grazer Amokfahrer war ja auch als U-Häftling bereits in einer Spezialanstalt/-abteilung, weil er eben als potenziell gefährlich eingestuft wurde.
Mein Einwand bzgl. Befolgen von Anweisungen ist in diesem Fall nicht auf die Deutschkenntnisse bezogen.

Ein guter Freund von mir hat paranoide Schizophrenie (nicht fremdgefährdend) und war schon öfter in psychiatrischen Kliniken, auch in geschlossenen Abteilungen. Daher hab ich relativ viele Erfahrungsberichte darüber, was möglich ist.

Jemand, der sich in einer akuten Psychose befindet, kann, je nachdem welcher Art die Psychose ist, zwar nicht "übermenschliche" Kräfte entwickeln (so etwas geht nicht), er kann aber unter Umständen auf 100% seiner Ressourcen zurückgreifen, in etwa vergleichbar mit extremen Lebensgefahr-Situationen, in denen Menschen ebenfalls aufgrund des massiven Adrenalineinschubs kurzfristig das ganze Potential abrufen können.

Für Aussenstehende sieht dass dann manchmal aus als wäre es "übermenschlich", so hat dieses Phänomen vermutlich auch Einzug in diverse Hollywoodfilme gefunden. In Kombination mit nicht rational vorhersagbarem Verhalten kann das eine ziemliche Gefahr darstellen.
 
Tja wenn man nicht kann, kann man eben nicht!
Du willst also - wenn auch in der für Dich typischen Unverbindlichkeit - behaupten, dass Justizwachebeamte ohne Zusatzausbildung in Sonderanstalten abkommandiert werden können?

Warum der Grazer Amokfahrer nicht in Graz in U-Haft gesessen ist?????
Tut mir leid, aber da halte ich die potenzielle Gefährlichkeit des Täters als vorgeschobene Behauptung. Wen sollte er in U-Haft "niederfahren"? Und einer anderen Gefährlichkeit kann man mit besonderer Aufmerksamkeit dafür überall entgegentreten.

Zumal sich in der selben Stadt (Justizanstalt Graz-Karlau) eine Abteilung für zurechnungsfähige geistig abnorme Rechtsbrecher befindet, also genau jene Unterbringung zu der er nun "verurteilt" wurde. Es wäre ein einfaches gewesen ihn dort bis zur Verhandlung unterzubringen. Wäre aber auch wieder in Graz gewesen, hmmm....!
Dagegen sprechen zwei Argumente. Erstens weil im Zeitraum seiner U-Haft nicht erwiesen war, ob er zurechnungsfähig ist. Ich vermute, allein deshalb ist schon eine Unterbringung bei "Zurechnungsfähig-Abnormen" rechtlich ausgeschlossen. Zweitens weil U-Haft und Strafhaft ohnehin zwei Paar Schuhe sind. Daher hat man wohl eine Sonderanstalt gesucht, die zum damaligen Status des Häftlings gepasst hat.
Und zur Frage "Wen sollte er niederfahren?" rate ich Dir schon, Dir zumindest die wesentlichen Punkte des Sachverhalts zu Gemüte zu führen: Er hat ja auch zwei Menschen brutal erstochen - ist also auch mit anderen Waffen als dem Auto zum Morden fähig.
 
Zweitens weil U-Haft und Strafhaft ohnehin zwei Paar Schuhe sind.
Du sagts es ja selber! Aber trotzdem wurde er während der U-Haft in eine andere (nicht zuständige) Justizanstalt gebracht?? Wenn das Eine geht, geht auch das Andere, natürlich nur wenn man auch will. Ein Schelm der böses dabei denkt!:lalala:
 
Du willst also - wenn auch in der für Dich typischen Unverbindlichkeit - behaupten, dass Justizwachebeamte ohne Zusatzausbildung in Sonderanstalten abkommandiert werden können?

Da ich auf der website des zuständigen Ministeriums bei der Ausbildung zum Justizwachebediensteten keinerlei Unterschiede ausmachen kann die deine Annahme rechtfertigt, behaupte ich, ja die Ausbildung ist für alle Justizwachebediensteten gleich. Behaupte aber nicht, das sich jemand nicht zusatzqualifizieren kann.
Und nein, ich habe nie behauptet, dass irgendwer irgendwann abkommandiert werden kann. Dies Annahme kam allein von dir.
 
Da ich auf der website des zuständigen Ministeriums bei der Ausbildung zum Justizwachebediensteten keinerlei Unterschiede ausmachen kann die deine Annahme rechtfertigt, behaupte ich, ja die Ausbildung ist für alle Justizwachebediensteten gleich.
Und nein, ich habe nie behauptet, dass irgendwer irgendwann abkommandiert werden kann. Dies Annahme kam allein von dir.

Also reine Mutmaßung. Anders ausgedrückt: Du weißt es nicht.
 
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