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eh klarim Fall von Politikern geschehen solche Einstellungen relativ rasch und geräuschlos
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eh klarim Fall von Politikern geschehen solche Einstellungen relativ rasch und geräuschlos
die Hirschbrich hat wohl mal als Model gearbeitet, oder?
danke!
Eher NEIN ......Ist die Erststation "Model" plötzlich ein "muß", wennmanfrau was werden will? Wir sind umgeben von lauter Models, OMG
Ich bin Optimist und behaupte, es wird keine First Lady geben.Auch die zukünftige First Lady der USA war Model, zufälligerweise auch in Slowenien.
I man, dass der Donald Duck ned Präsident wird.... du manst da humti trumpti
Das hören die dort tätigen JW-Bediensteten aber sicher gerne!damit müssen sich die Justizwachebeamten nicht auch noch mit hochgradig Verrückten abgeben; in den Sonderanstalten sind ja speziell geschulte Kräfte am Werk.
Sind die jetzt etwa nicht speziell geschult auf die Bewachung geistesgestörter Häftlinge?Das hören die dort tätigen JW-Bediensteten aber sicher gerne!
Was sollte denn bei der Bewachung der von dir genannten "geistesgestörten" Häftlingen anders sein als bei "normalen" Haftinsassen?Sind die jetzt etwa nicht speziell geschult auf die Bewachung geistesgestörter Häftlinge?
Dass sie öfters durchdrehen? Dass sie besonders gefährlich sind? Dass sie einfache Anweisungen nicht verstehen (wollen)?Was sollte den bei der Bewachung der von dir genannten "geistesgestörten" Häftlingen anders sein als bei "normalen" Haftinsassen?
* Gerade im Maßnahmenvollzug wird erster Fall wohl nicht allzu häufg vorkommen (medikamentöse Behandlung)Dass sie öfters durchdrehen? Dass sie besonders gefährlich sind? Dass sie einfache Anweisungen nicht verstehen (wollen)?
Da hast Du wohl in den meisten Fällen Recht* Wie auch, wenn solche Menschen nicht der deutschen Sprache mächtig sind.
Ich kann mir trotzdem nicht vorstellen, dass Justizwachebeamte ohne spezielle Zusatzausbildung die Bewachung von Geistesgestörten übernehmen, bzw. auf Befehl bzw. Dienstanweisung übernehmen müssen. Ebensowenig, dass es in U-Haft für gefährliche Verdächtige nicht spezielle Regeln und spezielles Personal gibt. Der Grazer Amokfahrer war ja auch als U-Häftling bereits in einer Spezialanstalt/-abteilung, weil er eben als potenziell gefährlich eingestuft wurde.* Gerade im Maßnahmenvollzug wird erster Fall wohl nicht allzu häufg vorkommen (medikamentöse Behandlung)
* Vergiss nicht, diese Menschen sitzen auch in U-Haft ( da ist von Therapie im eigentlichen Sinn, noch keine Rede)
* Wie auch, wenn solche Menschen nicht der deutschen Sprache mächtig sind.
Ich könnte mir vorstellen, dass psychisch aufällige Täter eher die Aufmerksamkeit von Psychologen, Psychiatern und anderem medzinischen Betreuern bekommen als "normale" Straftäter.
Tja wenn man nicht kann, kann man eben nicht!Ich kann mir trotzdem nicht vorstellen, dass...
zurechnungsfähige geistig abnorme Rechtsbrecher
Ich kann mir trotzdem nicht vorstellen, dass Justizwachebeamte ohne spezielle Zusatzausbildung die Bewachung von Geistesgestörten übernehmen, bzw. auf Befehl bzw. Dienstanweisung übernehmen müssen. Ebensowenig, dass es in U-Haft für gefährliche Verdächtige nicht spezielle Regeln und spezielles Personal gibt. Der Grazer Amokfahrer war ja auch als U-Häftling bereits in einer Spezialanstalt/-abteilung, weil er eben als potenziell gefährlich eingestuft wurde.
Mein Einwand bzgl. Befolgen von Anweisungen ist in diesem Fall nicht auf die Deutschkenntnisse bezogen.
Du willst also - wenn auch in der für Dich typischen Unverbindlichkeit - behaupten, dass Justizwachebeamte ohne Zusatzausbildung in Sonderanstalten abkommandiert werden können?Tja wenn man nicht kann, kann man eben nicht!
Dagegen sprechen zwei Argumente. Erstens weil im Zeitraum seiner U-Haft nicht erwiesen war, ob er zurechnungsfähig ist. Ich vermute, allein deshalb ist schon eine Unterbringung bei "Zurechnungsfähig-Abnormen" rechtlich ausgeschlossen. Zweitens weil U-Haft und Strafhaft ohnehin zwei Paar Schuhe sind. Daher hat man wohl eine Sonderanstalt gesucht, die zum damaligen Status des Häftlings gepasst hat.Warum der Grazer Amokfahrer nicht in Graz in U-Haft gesessen ist?????
Tut mir leid, aber da halte ich die potenzielle Gefährlichkeit des Täters als vorgeschobene Behauptung. Wen sollte er in U-Haft "niederfahren"? Und einer anderen Gefährlichkeit kann man mit besonderer Aufmerksamkeit dafür überall entgegentreten.
Zumal sich in der selben Stadt (Justizanstalt Graz-Karlau) eine Abteilung für zurechnungsfähige geistig abnorme Rechtsbrecher befindet, also genau jene Unterbringung zu der er nun "verurteilt" wurde. Es wäre ein einfaches gewesen ihn dort bis zur Verhandlung unterzubringen. Wäre aber auch wieder in Graz gewesen, hmmm....!
wenn auch in der für Dich typischen Unverbindlichkeit - behaupten, dass Justizwachebeamte ohne Zusatzausbildung in Sonderanstalten abkommandiert werden können?
Du sagts es ja selber! Aber trotzdem wurde er während der U-Haft in eine andere (nicht zuständige) Justizanstalt gebracht?? Wenn das Eine geht, geht auch das Andere, natürlich nur wenn man auch will. Ein Schelm der böses dabei denkt!Zweitens weil U-Haft und Strafhaft ohnehin zwei Paar Schuhe sind.
Du willst also - wenn auch in der für Dich typischen Unverbindlichkeit - behaupten, dass Justizwachebeamte ohne Zusatzausbildung in Sonderanstalten abkommandiert werden können?
Da ich auf der website des zuständigen Ministeriums bei der Ausbildung zum Justizwachebediensteten keinerlei Unterschiede ausmachen kann die deine Annahme rechtfertigt, behaupte ich, ja die Ausbildung ist für alle Justizwachebediensteten gleich.
Und nein, ich habe nie behauptet, dass irgendwer irgendwann abkommandiert werden kann. Dies Annahme kam allein von dir.