(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Nochmals kurz zurück zum Grazer Urteil:
eigentlich unglaublich, welche Reaktionen dieses bis in höchste Kreise der Politik ausgelöst hat, bzw. wer aller sich da plötzlich als unzufrieden mit dem Urteil präsentiert: heute in den Abendnachrichten der Justizminister höchstpersönlich, der meint, die ganze Laiengerichtsbarkeit gehört grundlegend geändert. Nennt man sowas nicht Anlaßgesetzgebung?
 
Wie schon erwähnt, eine ersatzlose Abschaffung des § 11 StGB, der das Gedankenkonstrukt "ausreichend verrückt = nicht schuldig" in Worte fasst, würde auch solche Fälle in positiver Weise betreffen
Gute Idee...und natürlich auch gleich das Gedankenkonstrukt Strafunmündigkeit," ausreichend jung =nicht schuldig" gleich dazu streichen.
 
Strafunmündigkeit bedeutet ja nicht, dass der junge Mensch unschuldig ist.
das stimmt zwar, jedoch hat der/die Strafunmündige keine Bestrafung für die begangene Tat(en) zu befürchten. Aus meiner Sicht ein unhaltbarer Zustand.

Mir fällt als Beispiel dafür ein, wie vor ca. 2 Jahren eine Horde Jugendlicher, gerade noch "strafunmündig", im Lainzer Tiergarten ein ganzes Rudel junger Wildschweine zuerst grausam gequält und dann getötet hatten.
Diesen Unmenschen ist nichts, aber auch gar nichts passiert. Irgendwas läuft da gewaltig schief in unserer Gesetzgebung.
 
Strafunmündigkeit bedeutet ja nicht, dass der junge Mensch unschuldig ist.
Wenn ein (junger)Mensch nicht weiß, oder (aus welchen Gründen auch immer) nicht wissen kann, dass er schuldhaft handelt, bleibt er in der Tat straflos.
Ein Prinzip des Strafrechts - keine Strafe ohne Schuld!
 
Wenn ein (junger)Mensch nicht weiß, oder (aus welchen Gründen auch immer) nicht wissen kann, dass er schuldhaft handelt, bleibt er in der Tat straflos.
Ein Prinzip des Strafrechts - keine Strafe ohne Schuld!
ja, so steht es offensichtlich im Gesetz, keine Frage.

Um das jetzt auf meinen weiter oben zitierten Fall des Quälens und anschließenden Tötens junger Wildschweine im Lainzer Tiergarten umzusetzen:
lt. diesem Gesetz wird somit davon ausgegangen, daß die 13- bis 14-Jährigen, die diese grausame Tat begangen begingen, keine Ahnung davon hatten, daß sie schuldhaft handeln. Das Gesetz gesteht ihnen zu, sich nur einen blöden bzw. harmlosen Kindheitsspaß erlaubt zu haben, wofür es natürlich keinerlei Konsequenzen gibt.

Warum gefällt mir jetzt irgendwas an diesem Gesetz nicht? Oder versteh' ich irgendwas nicht - bin ich also deppert?
 
wofür es natürlich keinerlei Konsequenzen gibt.
Zumindest strafrechtlich nicht!

Warum gefällt mir jetzt irgendwas an diesem Gesetz nicht? Oder versteh' ich irgendwas nicht - bin ich also deppert?
Dazu steht mir als medizinscher Laie kein Urteil zu!:lalala:
Wenn man deiner Argumentation nun folgen will, heisst das nichts weiter, als dass zB. ein 6-jähriger der beim Spielen mit der Waffe seines Vaters seinen 3-jährigen Bruder erschoßen hat (wahre Begebenheit) strafrechtliche Konsequenzen spüren soll? Oder ein Vierjähriger, der ebenfalls seinen Vater erschoßen hat?

Wo ist bei dir die Grenze, oder ist es für dich einfach altersunabhängig? Sozusagen die Tat selbst und ihre Folgen sind allein entscheidend für eine Strafe?
Tut mir leid, aber mit der/deiner Einstellung fange ich persönlich nichts an.

Mir ist aber verständlich, dass der Mensch am liebsten IMMER einen Schuldigen hätte, auf den man "böse" sein kann. Nur spielt es das im realen Leben nicht immer.
 
Tut mir leid, aber mit der/deiner Einstellung fange ich persönlich nichts an.
nochmals zurück zu meinem Beispiel: wenn 13-14jährigen Jugendlichen, welche ein ganzes Rudel Jungtiere zuerst quälen und dann töten, keinerlei Schuldfähigkeit und daher Straffähigkeit zugesprochen werden kann, dann stimmt da irgendwas gröber nicht. Das ist meine Einstellung, unbestritten. (Jugendliche in diesem Alter trinken Alkohol, rauchen, haben Geschlechtsverkehr, zumindest nicht wenige).

Tut mir leid, daß Du mit meiner Einstellung nichts anfangen kannst (und diese Gesetzeslage und deren verrückte Folgen offenbar als in Ordnung befindest).
 
nochmals zurück zu meinem Beispiel: wenn 13-14jährigen Jugendlichen, welche ein ganzes Rudel Jungtiere zuerst quälen und dann töten, keinerlei Schuldfähigkeit und daher Straffähigkeit zugesprochen werden kann, dann stimmt da irgendwas gröber nicht. Das ist meine Einstellung, unbestritten. (Jugendliche in diesem Alter trinken Alkohol, rauchen, haben Geschlechtsverkehr, zumindest nicht wenige).

Tut mir leid, daß Du mit meiner Einstellung nichts anfangen kannst (und diese Gesetzeslage und deren verrückte Folgen offenbar als in Ordnung befindest).

Es gibt auch 12-13jährige, die rauben Handys! Vor kurzem hätte es in Deutschland fast einen toten Buben gegeben(Eric), der aus nichtigem Grund von einem 12jährigen ins Koma geprügelt wurde! Und die Justiz sollte da machtlos sein? Vom IS wurden einige Kinder zum Töten ausgebildet, was machen wir hier im rosaroten Westen, wenn
mal ein solcher Jugendlicher bei uns die Waffen sprechen lässt? So wie die Autokratzerin ,immer wieder nach Hause schicken? Ist lächerlich!
 
nochmals zurück zu meinem Beispiel: wenn 13-14jährigen Jugendlichen, welche ein ganzes Rudel Jungtiere zuerst quälen und dann töten, keinerlei Schuldfähigkeit
sagen wir es so … sie sind in dem alter noch zu dumm - so oder so . die kann man auch nicht ernst nehmen - einige davon, denn die nehmen sich alles heraus und dann meinen sie, sie sind so super stark, weil niemand etwas unternimmt. So sieht es doch aus.

aber !!! menschen fressen nun mal andere Tiere auch, von daher ist es kein Verbrechen - wenn man das mal so sieht .

Und ehrlich, schau mal was sich in der Massentierhaltung, in den Schlachthöfen und bei den Transporten (Jungtiere werden sofort von den Eltern getrennt) abspielt.

Das ist organisiert und jedem ist es egal weil jeder billig Fleisch haben will, soviel wie möglich .

Also etwas Heuchelei ist da auch dabei.
 
Jugendliche in diesem Alter trinken Alkohol, rauchen, haben Geschlechtsverkehr, zumindest nicht wenige
Du willst jetzt aber "Kinder", die untereinanden sexuellen Kontakt haben (geile Einstellung für einen User in einem Erotikforum), rauchen, oder verbotenerweise Alkohol trinken nicht mit Gerichtsstrafen davon abbringen dies weiter zu tun, oder???
Ich bin aber insofern auf deiner Seite, als das ich nicht verstehe, warum man mit 16 Jahren das Wahlrecht ausüben und somit die Entscheidung über die Zukunft dieses Landes mitbestimmen kann, aber als Teenager bzw. Jugendlicher nicht in der Lage ist, seine persönliche Zukunft zu benennen.
 
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