(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Aber doch kein unter 14jähriger,oder?
Die sind strafunmündig, da passiert gar nichts! Auch nicht bei Mord! Ausser einem freiwilligen Gespräch beim Jugendamt!
Nur weil strafrechtlich nichts getan wird, heisst es doch nicht, dass die Dinge die im strafunmündigen Alter passieren nicht dokumentiert werden.
 
Nur weil strafrechtlich nichts getan wird, heisst es doch nicht, dass die Dinge die im strafunmündigen Alter passieren nicht dokumentiert werden.
Was heisst dokumentiert?
Dieser 12jährige, der in Deutschland den Eric ins Koma getreten hat, der hatte keine Konsequenzen zu befürchten!
Wenn der weitermacht, was dann? Ab wann wird der gestoppt? Und vor allem WIE, wenn es keine gesetzliche Handhabe gibt?
 
Wenn der weitermacht, was dann? Ab wann wird der gestoppt? Und vor allem WIE, wenn es keine gesetzliche Handhabe gibt?
Das ist die Frage die nicht mal Gutachter beantworten können. Sollte in irgend eine Anstalt oder ein Heim … in jedem Fall wird ihn das sein Leben lange verfolgen. So oder so .
 
Dann wird er, wenn er strafmündig ist (wie es in Deutschland genau damit aussieht vermag ich aber nicht sagen), die Konsequenzen seiner dann begangenen Taten zu tragen haben.
Du tust ja grad so, als wenn solche Taten heute an der Tagesordnung wären.

Stimmt, sind sie nicht! Aber die Zeiten werden nicht besser!
Und scheinbar habe ich wohl Recht damit, das man heutzutage einen 13jährigen der zu massivem Unrecht neigt, warum auch immer, nicht wirklich stoppen kann!
 
Dieser 12jährige, der in Deutschland den Eric ins Koma getreten hat,

Es waren zwei, sie haben Eric lebensgefährlich verletzt wegen eines Spiels, Eric wurde von den Ärzten ins künstliche Koma gelegt, in der Zwischenzeit ist er wieder wach GsD, die zwei Schüler sind momentan nicht in der Schule, das Jugendamt ermittelt den "Hilfebedarf" für deren Eltern.
 
Du willst jetzt aber "Kinder", die untereinanden sexuellen Kontakt haben (geile Einstellung für einen User in einem Erotikforum), rauchen, oder verbotenerweise Alkohol trinken nicht mit Gerichtsstrafen davon abbringen dies weiter zu tun, oder???
nein, will ich absolut nicht - da hast Du was gründlich mißverstanden. Und weil Du extra auf meine Mitgliedschaft im Erotikforum hinweist: ich vergönne auch jeden Jugendlichen seine/ihre sexuellen Freuden, definitiv! (auch ich hatte ja sehr früh damit angefangen).
Was ich mit meinem posting sagen wollte: kaum vorstellbar, daß Jugendliche, die rauchen, trinken und miteinander schnackseln, dann plötzlich für Tierquälerei- und Tötungsdelikte nicht schuldfähig sein sollen, weil der Gesetzgeber offenbar davon ausgeht, daß sie ja gar nicht wissen, was sie tun. Heutzutage kennen sich bereits 10-jährige z.B. mit Android- oder iPhone besser aus als so manche Erwachsene.

Auf den Punkt gebracht: die Altersgrenzen für Schuld- und Strafmündigkeit passen nicht mehr in die heutige Zeit, sie gehören deutlich runtergesetzt.
 
daß Jugendliche, die rauchen, trinken und miteinander schnackseln, dann plötzlich für Tierquälerei- und Tötungsdelikte nicht schuldfähig sein sollen, weil der Gesetzgeber offenbar davon ausgeht, daß sie ja gar nicht wissen, was sie tun. Heutzutage kennen sich bereits 10-jährige z.B. mit Android- oder iPhone besser aus als so manche Erwachsene.
Das mit dem Auskennen auf Smartphones liegt aber an den "Erwachsenen" die zu faul sind um neues zu lernen oder aber auch, das ist meine These (da ich ein Telefon nur zum telefonieren brauche), die angebliche Wichtigkeit von Smartphones nicht sehen und nicht an den Kindern die damit notgedrungen aufwachsen (müssen).

Und du meinst selbstverständlich auch, das die Kinder die Konsequenz begreifen müssen wie Erwachsene, wenn sie rauchen (Krebserkrankungen), Alkohol trinken (Leberschäden) und Sex (Schwangerschaften und/oder Krankheiten) haben.
 
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