(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Das habe ich nirgends geschrieben.

Nein du nicht...ich hab das geschrieben, als Konsequenz.
Wenn eben geistig behinderte Personen die auf dem geistigen Niveau eines Sechsjährigen sind, als schuldfähig angesehen werden sollen und damit auch deliktfähig sind und bestraft werden können, dann sollen gefälligst auch Sechsjährige straffähig sein!
 
Nein du nicht...ich hab das geschrieben, als Konsequenz.
Wenn eben geistig behinderte Personen die auf dem geistigen Niveau eines Sechsjährigen sind, als schuldfähig angesehen werden sollen und damit auch deliktfähig sind und bestraft werden können, dann sollen gefälligst auch Sechsjährige straffähig sein!
Ich halte die Vorstellung, dass ein erwachsener, wenn auch verrückter Straftäter das geistige Niveau eines 6jährigen hat, für reinsten Konstruktivismus.
 
Ich halte die Vorstellung, dass ein erwachsener, wenn auch verrückter Straftäter das geistige Niveau eines 6jährigen hat, für reinsten Konstruktivismus.
Meinst du dass geistig Behinderte keine Straftaten begehen oder bezweifelst du, dass Erwachsene aufgrund einer geistigen Retardierung auf dem Niveau eines (sechsjährigen) Kindes sein können?
 
Meinst du dass geistig Behinderte keine Straftaten begehen oder bezweifelst du, dass Erwachsene aufgrund einer geistigen Retardierung auf dem Niveau eines (sechsjährigen) Kindes sein können?
Die Kombination. Sollte ein Erwachsener wirklich das "geistige Niveau eines Sechsjährigen" haben, ist er wohl so ein schwerer Pflegefall, dass eine Verübung von Verbrechen undenkbar ist. Wer hingegen zu Verbrechen fähig ist, hat nicht das geistige Niveau eines Sechsjährigen.

Mit dem Argument, das Du ins Treffen führst, wurde im Übrigen weder beim Grazer Amokfahrer noch bei der ebenfalls hier im Thread zitierten Autokratzerin argumentiert, ja nicht einmal beim Brunnenmarkt-Mörder.
 
beim Brunnenmarkt-Mörder
in diesem Fall ist seitens der Behörden und der Gerichte ja alles schief gelaufen, was nur schief laufen kann. Überaus bedauerlich natürlich, daß eine unschuldige Person deshalb ihr Leben lassen mußte :mad:

Wäre interessant, ob's für die "Übeltäter" (damit meine ich jene bei den Behörden und den Gerichten) auch nur einen Funken an Folgen gibt.
 
1) die Ingrid Thurnherr hat sich einmal mehr als Moderatorin disqualifiziert, da sie auch in dieser Angelegenheit nicht neutral bleiben konnte, sondern sich eindeutig auf die Seite der Kritiker des Urteils gestellt hat.
Wann wird der ORF diese Person endlich mal zu etwas anderen verdonnern, als sie Diskussionen jeglicher Art leiten zu lassen?
Ich glaube, jemand vom ORF liest Deine Beiträge - vielleicht sogar Ingrid Thurnher selbst? :mrgreen:
ORF-Moderatorin Ingrid Thurnher verlässt "Im Zentrum"
 
Nein du nicht...ich hab das geschrieben, als Konsequenz.
Wenn eben geistig behinderte Personen die auf dem geistigen Niveau eines Sechsjährigen sind, als schuldfähig angesehen werden sollen und damit auch deliktfähig sind und bestraft werden können, dann sollen gefälligst auch Sechsjährige straffähig sein!

Wo bitte ist die Verbindung zwischen psychischen Störungen auf deiner einen Seite und geistigen Behinderungen/dem Kindesalter auf der anderen???
 
Die Kombination. Sollte ein Erwachsener wirklich das "geistige Niveau eines Sechsjährigen" haben, ist er wohl so ein schwerer Pflegefall, dass eine Verübung von Verbrechen undenkbar ist. Wer hingegen zu Verbrechen fähig ist, hat nicht das geistige Niveau eines Sechsjährigen.

Mit dem Argument, das Du ins Treffen führst, wurde im Übrigen weder beim Grazer Amokfahrer noch bei der ebenfalls hier im Thread zitierten Autokratzerin argumentiert, ja nicht einmal beim Brunnenmarkt-Mörder.

Hm, ich denke schon, dass geistige Behinderungen die Verübung von Verbrechen nicht per se ausschließen, obgleich so etwas sehr selten vorkommen wird.

Allerdings dürfte die Einstufung zur Unmündigkeit und damit Strafunfähigkeit in Fällen geistiger Behinderung überhaupt nicht vergleichbar sein mit der Einschätzung von Straf(un)fähigkeit von psychisch Gestörten... Ein typischer Äpfel/Birnenvergleich...
 
Wobei der Ingrid Thurnher in ihren Versprechern sowieso niemand etwas nachmachen kann. Keine 5 Minuten bringt sie ohne einen Versprecher heraus.

Als Zuschauer würde man vielleicht sagen, die Thurnher ist vor der Kamera völlig untalentiert und/oder ungeeignet.
 
Zum Thema wahnsinnige Rechtssprechung sei noch eines angemerkt:

Da sagt ein Höchstrichter in einem ZIB 2-Interview, dass seiner Einschätzung nach die Wahlanfechtung der FPÖ vorausgeplant war.

Daraufhin verklagt ihn die FPÖ wegen unwahrer Behauptungen.

Gehts noch? Hier hat niemand etwas behauptet, sondern in einer Befragung vor einem Millionenpublikum nervös seine persönliche Meinung mit dem deutlich erkennbaren Zusatz "meiner Einschätzung nach" wiedergegeben.

Es handelt sich hierbei um keine Behauptung, sondern um eine subjektive Meinung.

Dass Richter stets objektiv urteilen sollten, steht außer Frage. Dass sie jedoch genauso Individuen wie wir und von äußeren Einflüssen geprägt sind, sollte jedoch genauso anerkannt werden.

Deshalb wird es in der Rechtssprechung auch niemals eine allumfassende Gerechtigkeit geben. Man sehe sich zum Beispiel die jüngste Folge von "Planet Wissen" an. Dort wurde ein Mann wegen Vergewaltigungsvorwürfen von einer 15-jährigen zu Unrecht zu mehreren Jahren Haft verurteilt.

Die junge Dame glaubte selbst an diese Ereignisse, weil sie eine psychische Krankheit hatte und dies als Tatsachen empfand. Ein Richter - der natürlich nicht in allen Lebenslagen Hausherr sein kann - schenkte nach einigen Gutachten dieser Aussage Glauben und sprach danach das verhängnisvolle Urteil.

So gesehen dürfte es eigentlich keine beeinflussbaren und "unwissende" Richter geben, die unser Recht offiziell verkünden, aber irgendeinen Sündenbock braucht man halt, der die oberste Hierarchie darstellt. ;)
 
Gehts noch? Hier hat niemand etwas behauptet, sondern in einer Befragung vor einem Millionenpublikum nervös seine persönliche Meinung mit dem deutlich erkennbaren Zusatz "meiner Einschätzung nach" wiedergegeben.
Trotzdem hat der Herr Schnizer damit sich, dem VfGH und der Sache selbst einen Bärendienst erwiesen.
Manchmal ist es tatsächlich besser zu schweigen anstatt zu reden.
 
Trotzdem hat der Herr Schnizer damit sich, dem VfGH und der Sache selbst einen Bärendienst erwiesen.
Manchmal ist es tatsächlich besser zu schweigen anstatt zu reden.

Abgesehen davon, dass der Schnizer vor der Kamera vor Nervosität regelrecht desorientiert wirkte, stimme ich zu, dass er besser sein Mundwerk zu diesem Thema halten hätte sollten. Er brachte den VfGH und auch das Land damit in Bedrängnis. Und dieses Interview wirft wahrlich kein gutes Licht auf den VfGH.
 
Er brachte den VfGH und auch das Land damit in Bedrängnis
ich fürchte, die Tagweite und die Folgen dieses unglücklichen Interviews, speziell für den VfGH, sind noch gar nicht abzusehen. G'scheit war das wirklich nicht. Weiß der Teufel, was (oder wer?) ihn da geritten hat.
 
ich fürchte, die Tagweite und die Folgen dieses unglücklichen Interviews, speziell für den VfGH, sind noch gar nicht abzusehen. G'scheit war das wirklich nicht. Weiß der Teufel, was (oder wer?) ihn da geritten hat.

Ich sags mal so: Richter sind auch nur Menschen, obwohl sie meiner Erinnerung nach nicht absetzbar und versetzbar sind.

Behandelt ein Richter einen ähnlichen Scheidungsfall wie bei womöglich seinem eigenen, wir er davon vielleicht voreingenommen sein und möglicherweise ein ungerechtes Urteil fällen, da er den Sachverhalt auf sich selbst ummünzt.

Abgesehen davon ist es mir ein Rätsel, warum das Strafausmaß bei Reue des Täters gemildert wird. Der Straftatbestand bleibt schließlich derselbe.

Eine richterliche Entscheidung bleibt daher also stets auch eine menschliche im subjektiven Rahmen.
 
Und noch eine Kleinigkeit zu den ganzen Anwälten:

Es kann mir doch bitte niemand sagen, dass diese Anwälte stets von der Unschuld ihres Klienten voll und ganz überzeugt sind, wie sie es oft vor der Kamera kundtun. Dazu fehlt ihnen in vielen Fällen ganz einfach das Fachwissen.

Hierbei handelt es sich lediglich um hartes Geschäft und der Anwalt tut halt so aus Überzeugung, dass seinen Kunden keine Schuld trifft, meiner Meinung nach. ;)
 
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