(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Es kann mir doch bitte niemand sagen, dass diese Anwälte stets von der Unschuld ihres Klienten voll und ganz überzeugt sind
Du kannst sogar davon ausgehen, daß in vielen Fällen der Klient seinem Anwalt sowieso die tatsächliche Wahrheit sagt - je nach Intensität des Vertrauensverhältnisses halt; bzw. weil der Anwalt ihm sagt (was auch stimmt), daß er ihn nur dann bestmöglich verteidigen kann, wenn zumindest ER die ganze Wahrheit kennt.
 
Das hieße aber dann zugleich, dass vor Gericht gelogen wird.

Die Rechtssprechung existiert in erster Linie nur auf dem Papier. In der Praxis sieht es anders aus.

Ich würde einmal gerne ein Gespräch mit der Rechtsanwaltskammer führen. Das würde wahrscheinlich so ähnlich wie mit der Ärztekammer verlaufen - dauernd trotzig wie ein Kindergartenkind sein. :mrgreen:

Wobei ich den Jarosch allerdings in höchsten Tönen loben möchte. Keiner wie er kann dem einfachen Bürger so gut die Komplexität der Rechtswissenschaften auf den Punkt gebracht erklären.
 
was sonst glaubst Du?
Angeklagte und deren Rechtsverdrehertreter sind ausdrücklich von der Wahrheitspflicht ausgenommen.

Soweit ich noch weiß, gibt es so was wie einen Meineid vor Gericht.

Vor Gericht darf also unter Strafe nicht gelogen werden. Lüge = bewusstes Sagen der Unwahrheit zum eigenen Vorteil, wenn mich jemand fragen sollte, was man unter "lügen" versteht.
 
Gerichtsentscheidungen können so unterschiedlich sein, dass man sich damit fast nicht mehr auskennt. Ich möchte hierbei nur an die Krätzn von Herrn Ingenieur verweisen, der die Leute absichtlich in die Falle tappen lässt. Kluge Richter fällen ihr Urteil hierbei im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu Ungunsten des Anklägers.

Externe Inhalte von YouTube
Dieser Beitrag beinhaltet externe Inhalte von YouTube. YouTube könnte Cookies auf deinem Computer setzen bzw. dein Surfverhalten protokollieren. Mehr Informationen zu Cookies und externen Inhalten findest du in unserer Datenschutzerklärung.
Möchtest du die externen Inhalte laden?
 
Soweit ich noch weiß, gibt es so was wie einen Meineid vor Gericht.

Vor Gericht darf also unter Strafe nicht gelogen werden. Lüge = bewusstes Sagen der Unwahrheit zum eigenen Vorteil, wenn mich jemand fragen sollte, was man unter "lügen" versteht.
Als Zeuge stehst Du unter Wahrheitspflicht, als Angeklagter und Anwalt darfst Du hingegen lügen, dass sich die Balken biegen. Im Zivilprozess gilt das für Kläger und Beklagte.
 
Stimmt, sind sie nicht! Aber die Zeiten werden nicht besser!
Und scheinbar habe ich wohl Recht damit, das man heutzutage einen 13jährigen der zu massivem Unrecht neigt, warum auch immer, nicht wirklich stoppen kann!

Man kann schon, aber es ist schwierig, sich dabei nicht selber strafbar zu machen.
 
:haha: ... wobei diese Maßnahme tatsächlich das "Laubproblem" beseitigen würde, während zu bezweifeln ist, dass die Entfernung von Bänken zu einer dauerhaften Vergrämung problematischer Personen im und beim Bahnhof führt.

Man könnte dazu auch einen Kärcher nehmen, falls man zu gefühlsseelig für die Neunschwänzige ist. :ironie:
 
Es kann mir doch bitte niemand sagen, dass diese Anwälte stets von der Unschuld ihres Klienten voll und ganz überzeugt sind, wie sie es oft vor der Kamera kundtun.
Ich könnt jedesmal kotzen, wenn ich solche Szenen sehe.
Wenn es nach ihren Aussagen ginge, dann würde die Staatsanwalterschaft NUR Unschuldige anklagen...

Solche Anwälte sind nichts anderes als Prostituierte/Söldner. Haben die Lizenz zum ungestraften Lügen.
 
Womit wir genau wieder beim Thema überhöhter Täterschutz sind

In letzter Zeit steigt auch für Täter das Risiko, dass ihr Opfer zu einer Kultur mit rustikalen Rechtsempfinden gehört. Damit steigt für den Täter das Risiko abgestochen oder erschlagen zu werden, wenn sich die Familie des Opfers der Blutrache nahestehend fühlt. Für uns liest es sich dann so: "Unbekannte südöstlich aussehende Leiche im Türkenschanzpark entdeckt." ;)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Nicht nur solche, sondern jeder Anwalt muss auf der Seite seines Mandanten stehen. So ist das in einem Rechtsstaat.

Die Juristerei ist eh ein weites Feld. Wenn sich ein Jurist nicht zum Strafverteidiger berufen fühlt, kann er auch als Wirtschaftsanwalt hackeln und die gaaaaaanz moralischen Gimpel kommen als Zecken bei irgend einer NGO unter.
 
Darum geht es nicht. In einem Rechtsstaat hat der Angeklagte das Recht auf anwaltliche Vertretung. Ich möchte nicht, dass wir uns in Richtung Philippinen entwickeln.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben