(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Genau,

Ach, echt?
Egal, ich versteh euch ja, aber ihr solltet aber schon wissen was Mord ist, wenn dafür ein Urteil gefordert wird.
Wenn jemand in eine Menschenmenge schießt und jemand kommt dabei um, ist es ohne Zweifel Mord.Ein mit Passagieren besetzter Linienbus ist auch eine Menschenmenge, oder nicht? Dass niemand bei der Schießerei umgekommen ist oder verletzt wurde, ist lt. Sachverständigem purer Zufall und lag nicht in der Einflusssphäre des Täters. Somit kann man MMN von bedingtem Vorsatz sprechen. Was fehlt dann noch zu einer Anklage wegen Mordversuchs oder versuchter schwerer Körperverletzung?

Ach darum laufen diese derzeit zu tausenden auf den Straßen herum.
Keine Angst, das groß der Bevölkerng weiß was richtig und falsch ist.
Und Idioten wird es immer geben!
Aber die Kirche sollte deswegen trotzdem im Dorf bleiben.
Es geht hier nicht darum, dass viele Revolverhelden auf der Straße herumirren. In diesem Fall geht es eher um Spezialprävention. Diesem Burschen wurde vermittelt, dass Herumschießen in der Gegend, wie auch Gewalt gegen seine Eltern, alles eh net so oag ist. Wie schon das erste Urteil wird somit auch dieses seine Tendenz zu Straftaten verstärken.
 
Wenn jemand in eine Menschenmenge schießt und jemand kommt dabei um, ist es ohne Zweifel Mord.Ein mit Passagieren besetzter Linienbus ist auch eine Menschenmenge, oder nicht?
1. Nicht grundsätzlich!
2. Ein Bus in dem sich Menschen befinden ist ein mit Menschen besetzter Bus und keine Menschenmenge!
 
Der Nick von "willspielen" sagt ja schon alles. Er will nur spielen, also er meint ja nicht ernst den Unsinn den er verzapft. Ignoriert seine Postings und läßt Euch nicht verarschen.
 
1. Nicht grundsätzlich!
Doch, grundsätzlich schon. Nur in Ausnahmefällen wird man beim Schießen in eine Menschenmenge mit einem Toten als Folge nicht von Mord sprechen, z.B. wenn die Menge in Form eines Mobs gefährlich auf einen zuläuft, dann könnte man u.U. Notwehr einwenden, oder wenn sich ein Schuss zufällig löst, dann gibt's keinen Vorsatz.

2. Ein Bus in dem sich Menschen befinden ist ein mit Menschen besetzter Bus und keine Menschenmenge!
Worin besteht im Fall von Schüssen darauf der große Unterschied?
 
Worin besteht im Fall von Schüssen darauf der große Unterschied?
ich würde sagen der Unterschied ist, dass es sich bei einem Bus um ein Objekt handelt, auch wenn sich in diesem Objekt Menschen befinden und vielleicht sogar so viele, dass man von einer Menschenmenge sprechen kann.
Ich weiß aber jetzt nicht, ab welcher Personenanzahl der Gesetzgeber eine Menschenmenge definiert und ob "Menschenmenge" überhaupt ein juristischer Begriff ist.
Es wird auch sehr schwer nachzuweisen sein, ob auf den Bus (das Objekt) oder auf die Menschen(menge) im Bus geschossen wurde. ....und in dubio pro reo.
 
ich würde sagen der Unterschied ist, dass es sich bei einem Bus um ein Objekt handelt, auch wenn sich in diesem Objekt Menschen befinden und vielleicht sogar so viele, dass man von einer Menschenmenge sprechen kann.
Ich weiß aber jetzt nicht, ab welcher Personenanzahl der Gesetzgeber eine Menschenmenge definiert und ob "Menschenmenge" überhaupt ein juristischer Begriff ist.
Es wird auch sehr schwer nachzuweisen sein, ob auf den Bus (das Objekt) oder auf die Menschen(menge) im Bus geschossen wurde. ....und in dubio pro reo.
Wenn jemand in die Heckscheibe eines Busses zielt, muss er es ernstlich für möglich halten und sich damit abfinden, dass er jemanden trifft.
 
Jup......natürlich....aber bei Mord geht es um die Absicht Jemanden zu töten....nicht um die Möglichkeit, dass bei meiner Handlung Personen zu Schaden kommen.
Eben nicht. Bei Mord und Körperverletzung ist Absicht nicht notwendig, es reicht bedingter Vorsatz. Und dessen Umschreibung lautet eben "ernstlich für möglich halten und sich damit abfinden."

Nur bei absichtlicher schwerer Körperverletzung ist für eine Verurteilung Absicht notwendig, das ist aber ein sehr spezielles Delikt.
 
Das Bundesversorgungsgericht

Toller Artikel, der einmal mehr - sehr anschaulich und bis ins letzte Detail - zeigt, wie sich die politischen Parteien die Gerichtsbarkeit unter sich aufteilen bzw. unter den Nagel reissen.

Einfach ein Skandal :mad:
 
Das Bundesversorgungsgericht

Toller Artikel, der einmal mehr - sehr anschaulich und bis ins letzte Detail - zeigt, wie sich die politischen Parteien die Gerichtsbarkeit unter sich aufteilen bzw. unter den Nagel reissen.

Einfach ein Skandal :mad:
Ist es definitiv. Das Bundesverfassungsgericht wurde geschaffen, um diverse politisch besetzte inkompetente Berufungsbehörden zu ersetzen. Es sollte alles besser werden, weil nun unabhängige Richter entscheiden anstatt weisungsgebundene Beamte. Mit den vom Kurier aufgelisteten Postenbesetzungen wird das Ganze ad absurdum geführt, die Inkompetenz bleibt, nur teurer wird's.
 
Eben nicht. Bei Mord und Körperverletzung ist Absicht nicht notwendig, es reicht bedingter Vorsatz. Und dessen Umschreibung lautet eben "ernstlich für möglich halten und sich damit abfinden."
....wobei die Frage ist, ob es ernstlich möglich ist mit einer Druckgaspistole Jemanden zu töten......ja möglich schon, unter besonderen Umständen....aber wie groß ist Wahrscheinlichkeit? Bei einer Feuerwaffe sieht das natürlich anders aus.

Dass eine Gefährdung von Menschen gegeben war steht außer Frage. Auf Grund dessen finde ich dass Urteil auch schon zu milde, auch im Hinblick, dass der Täter in dieser Richtung auch schon vorbestraft war......aber Mordversuch finde ich schon ein wenig dramatisiert.
 
Das Bundesverfassungsgericht wurde geschaffen, um diverse politisch besetzte inkompetente Berufungsbehörden zu ersetzen. Es sollte alles besser werden, weil nun unabhängige Richter entscheiden anstatt weisungsgebundene Beamte
und bereits damals, als diese Pläne dazu bekannt wurden, gab es zahlreiche Warner, die genau das vorausgesagt hatten, was dann bzw. jetzt eingetreten ist.
 
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