(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Wenn sie aber wissen, dass für Gruppenvergewaltigung oder Schüsse auf einen Linienbus auch dann praktisch keine Strafen drohen, wenn sie erwischt werden, sinkt die Hemmschwelle zu solchen Verbrechen noch einmal gewaltig.
.Als Verbrecher wird man nicht geboren.
Zum Verbrecher wird man, wenn man ein Verbrechen begeht.
 
.Als Verbrecher wird man nicht geboren.
Zum Verbrecher wird man, wenn man ein Verbrechen begeht.

Nur gibt es Leute, die schneller und ohne mühsame Arbeit reich werden wollen oder eine niedere Hemmschwelle haben, andere anzugreifen, als die Mehrzahl der Menschen in einem zivilisierten Land gewohnt ist. Wird diesen Personen keine Härte entgegengesetzt, sehen sie das nur als unsere Schwäche an.
 
Im Prinzip ja......weil ja dann gewisse Taten, nicht als Verbrechen angesehen werden würden......

Ja, das würde so aussehen: Dieb A stiehlt eine Geldtasche. Der Bestohlene B bemerkt den Diebstahl und schlägt A krankenhausreif. Keiner der Beiden beging ein Verbrechen und alle wären zufrieden..:klatsch:
 
Ja, das würde so aussehen: Dieb A stiehlt eine Geldtasche. Der Bestohlene B bemerkt den Diebstahl und schlägt A krankenhausreif
...nein....wenn das Stehlen einer Geldbörse nicht als Verbrechen angesehen werden würde, dann würde es keinen Grund geben aus Rache den Dieb zu verprügeln......
 
Ja, das würde so aussehen: Dieb A stiehlt eine Geldtasche. Der Bestohlene B bemerkt den Diebstahl und schlägt A krankenhausreif. Keiner der Beiden beging ein Verbrechen und alle wären zufrieden..:klatsch:
Ich fürchte, darauf läuft es hinaus, wenn sich die Rechtsprechung so entwickelt wie in diesem Thread oftmals beschrieben.

...nein....wenn das Stehlen einer Geldbörse nicht als Verbrechen angesehen werden würde, dann würde es keinen Grund geben aus Rache den Dieb zu verprügeln......
Wenn das Verprügeln nicht als Verbrechen gesehen wird, gibt es aber auch keinen Grund, es nicht zu tun.
 
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Nur gibt es Leute, die schneller und ohne mühsame Arbeit reich werden wollen oder eine niedere Hemmschwelle haben, andere anzugreifen, als die Mehrzahl der Menschen in einem zivilisierten Land gewohnt ist. Wird diesen Personen keine Härte entgegengesetzt, sehen sie das nur als unsere Schwäche an.

zum Beispiel Donald Trump, schnell und ohne mühsame Arbeit reich geworden, niedere Hemmschwelle andere anzugreifen, basiert nicht der ganze Turbokapitalismus da darauf?
Jetzt bist du wohl froh, dass ihm Michelle Obama Härte entgegensetzt!
 
zum Beispiel Donald Trump, schnell und ohne mühsame Arbeit reich geworden, niedere Hemmschwelle andere anzugreifen, basiert nicht der ganze Turbokapitalismus da darauf?
Jetzt bist du wohl froh, dass ihm Michelle Obama Härte entgegensetzt!


Klassisches Eigentor. Trump will ja, dass sich Amerika zurückzieht. Die Kriegstreiberin wird die Clinton sein. Die Obama interessiert keine Sau mehr, die ist in Kürze raus aus dem weissen Häusl. Genaugenommen hat sie nie jemand interessiert höchstens das "Goldene Blatt". :rofl:
 
eigentlich ein Justizskandal:

Freispruch für Richter, der zehn Tage lang auf Häftling vergaß

Salzburger saß ohne richterlichen Beschluss in Haft. Für Höchstrichter kein gravierender Fehler.

Nicht, daß ich irgendwelche besonderen Sympathien für den Täter, der seine Frau bedroht und geschlagen hat, hege.
Aber so wie diese Sache von der Justiz abgehandelt wurde, kann es wohl auch nicht sein.
Bis zum Höchstgericht hinauf findet man die Handlungsweise des Richters okay.

Wie heißt doch schnell das Sprichwort: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus :unsicher:
 
Bis zum Höchstgericht hinauf findet man die Handlungsweise des Richters okay.
Der OGH sagt nichts darüber, ob er die Handlungsweise des Richters okay findet. Nicht jede Verfehlung ist eine Straftat. Über zum Beispiel eine disziplinäre Ahndung von Pflichtverletzungen hatte der OGH hier nicht zu entscheiden, sondern ausschließlich ob der Tatbestand des § 303 StGB, Fahrlässige Verletzung der Freiheit der Person oder des Hausrechts, verwirklicht wurde. Dazu war zu entscheiden, ob jemand, dem ohne gesetzeskonforme Verhängung der U-Haft die Freiheit entzogen wird, dadurch auch dann in seinen Rechten geschädigt wird, wenn die materiellen Voraussetzungen für U-Haft gegeben sind.
Der OGH sagt dazu: Dass Gründe für die U-Haft vorlagen, ist unstrittig. Dadurch, dass der Verdächtige nicht fristgerecht einvernommen und über seine U-Haft entschieden wurde, wurde der Verdächtige nicht in seinen Rechten geschädigt, denn gesessen wäre er sowieso. Er hat keinen Nachteil erlitten. Der Tatbestand des § 303 wurde also nicht verwirklicht.
RIS Dokument
 
eh super; d.h. wenn ich jemanden umbring, und ich kann nachher beweisen, daß er an Krebs im Endstadium litt und somit eh nicht mehr lange zu leben gehabt hätte, dann gehe ich straffrei aus - denn gestorben wäre mein Opfer ja sowieso demnächst. Oder?

präzisiere "jemanden umbringen"....mit oder ohne Vorsatz?.....das macht nämlich einen Unterschied in der Anklage....
 
ja, ist so zu sehen.
Und nach dem jüngsten Spruch des Höchstgerichts sollte das eigentlich kein Problem sein :unsicher:
 


Nach Prozess in Hamburg | Die Vergewaltiger-Familie ist jetzt verschwunden

Und jetzt sinds abgehaut, mitsamt der ganzen wertvollen Sippschaft!:roll:

Gerichtssprecher Dr. Kai Wantzen: „Da bei den jugendlichen Tätern das Gericht nicht zu der Auffassung kam, dass akute Fluchtgefahr besteht, wurde die Untersuchungshaft aufgehoben.“ bild.de
 
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