(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Staranwalt: "Tätern droht nicht einmal Geldstrafe"

Selbst wenn es bei so einer Prügelorgie mal Tote geben sollte, die Täter werden nicht eingesperrt!
Eine kranke Gesellschaft mit kranken Gesetzen!!!
Die Gesetzgebung geht fälschlicherweise davon aus, dass jugendliche Straftäter verirrte Waserln sind. Warum die Richter aber das noch übrig gebliebene Strafmaß nicht ausnützen, bleibt mehr als fraglich. Der Tschetschene sollte wenigstens abgeschoben werden, aber nicht einmal das geht bei uns :roll:
 
.....also ein härteres Durchgreifen bei jugendlichen Tätern!
Wie soll das aussehen? :domina:
 
.....also ein härteres Durchgreifen bei jugendlichen Tätern!
Wie soll das aussehen? :domina:
Gefängnisstrafen, ganz einfach.

Höhere Strafmaße, je nach Alter, d.h. das Strafmaß bei einem 16jährigen sollte deutlich näher beim Erwachsenenstrafmaß sein als heute.
Serientäter wie die Rädelsführerin im aktuellen Fall sollten zudem längerfristig in eine geschlossene Anstalt, weil dass die gefährlich ist, steht ja wohl außer Zweifel. Und ausländische Gewalttäter sollten abgeschoben werden.

Zivilrechtliche Forderungen wie Kostenersatz oser Schmerzensgeld sollten zudem längerfristig eingeklagt werden können, d.h. wenn die irgedwann einmal zu Geld kommen, sollte dieses zu Gunsten des Opfers eingezogen werden können. Schmerzensgeld bei Gewaltverbrechen wäre außerdem deutlich zu erhöhen, die hier kolportierten max. 1.500 für einen absichtlichen Kieferbruch mit 12stündiger OP sind ja ein Witz. Da zahlst ja mehr, wennst einen Gehsteig nicht ordentlich räumst und einer ausrutscht.
 
Im Artikel ist nichts zu lesen. Weiß wer, um was es da gegangen sein soll?
 
Gefängnisstrafen, ganz einfach.

Höhere Strafmaße, je nach Alter, d.h. das Strafmaß bei einem 16jährigen sollte deutlich näher beim Erwachsenenstrafmaß sein als heute.
Serientäter wie die Rädelsführerin im aktuellen Fall sollten zudem längerfristig in eine geschlossene Anstalt, weil dass die gefährlich ist, steht ja wohl außer Zweifel. Und ausländische Gewalttäter sollten abgeschoben werden.

Zivilrechtliche Forderungen wie Kostenersatz oser Schmerzensgeld sollten zudem längerfristig eingeklagt werden können, d.h. wenn die irgedwann einmal zu Geld kommen, sollte dieses zu Gunsten des Opfers eingezogen werden können. Schmerzensgeld bei Gewaltverbrechen wäre außerdem deutlich zu erhöhen, die hier kolportierten max. 1.500 für einen absichtlichen Kieferbruch mit 12stündiger OP sind ja ein Witz. Da zahlst ja mehr, wennst einen Gehsteig nicht ordentlich räumst und einer ausrutscht.

...also 15 jährige für Prügeleien 20 Jahre Schmalz....dann kommens mit 35 Jahren raus.
Die wird man dann super in die Gesellschaft wieder eingliedern können, nachdem sie weit mehr als die Hälfte ihres Lebens im Gefängnis verbracht haben......


Wie lange können diese zivilrechtlichen Forderungen denn derzeit eingeklagt werden?
 
.......ob sie es WOLLTE wage ich zu bezweifeln.....
Ich vermute eher, dass hier falscher Stolz der Grund war, dass sie die Schläge zuließ und nicht als Feigling dastehen wollte...
Ich hab mich mal so in den sozialen Netzwerken dazu umgesehen,ich glaube das geht über unseren Verstand hinaus.....
 
...also 15 jährige für Prügeleien 20 Jahre Schmalz....dann kommens mit 35 Jahren raus.
Die wird man dann super in die Gesellschaft wieder eingliedern können, nachdem sie weit mehr als die Hälfte ihres Lebens im Gefängnis verbracht haben......
ich habe nix von 20 Jahren gesagt, 20 Jahre gibt's bei uns eh nur für Mord. Aber was heißt hier Eingliederung in die Gesellschaft bei solch brutalen Gewalttätern? Die sind kein Teil der Gesellschaft. Die brauchen einmal eine ordentliche Strafe, damit ihnen klar wird, dass sie auf dem falschen Dampfer sind, ggfs. zusätzlich eine psychiatrische Behandlung. Und wenn sie als gefährlich eingestuft werden, gehören sie von der Gesellschaft ferngehalten.

Wie lange können diese zivilrechtlichen Forderungen denn derzeit eingeklagt werden?
Es gelten wohl die allgemeinen Verjährungsfristen. Was ich aber meinte war, dass es bei zivilrechtlichen Forderungen irrelevant sein sollte, welches Einkommen oder Vermögen der Täter zum Zeitpunkt der Tat hatte. Vielleicht kriegt ja ja einmal einen Job oder erbt was, und dann sollte das Opfer zugreifen können.
 
Letztens hat es der Polizist (mal ein Netter, ausnahmsweise) bei einer Ermahnung belassen, wollte die 50 € fürs Hantieren mit dem Handy nicht haben... Allerdings stimmte es so nicht, wie er es dargestellt hatte, hatte aber trotzdem das Handy in der Hand.
 
ich habe nix von 20 Jahren gesagt, 20 Jahre gibt's bei uns eh nur für Mord. Aber was heißt hier Eingliederung in die Gesellschaft bei solch brutalen Gewalttätern? Die sind kein Teil der Gesellschaft. Die brauchen einmal eine ordentliche Strafe, damit ihnen klar wird, dass sie auf dem falschen Dampfer sind, ggfs. zusätzlich eine psychiatrische Behandlung. Und wenn sie als gefährlich eingestuft werden, gehören sie von der Gesellschaft ferngehalten.
....also sind 20 Jahre keine ordentliche Strafe?
Und du meinst Kinder und Jugendliche kann man schon als gefährlich einstufen....Menschen die noch in der Entwicklung sind.



Es gelten wohl die allgemeinen Verjährungsfristen. Was ich aber meinte war, dass es bei zivilrechtlichen Forderungen irrelevant sein sollte, welches Einkommen oder Vermögen der Täter zum Zeitpunkt der Tat hatte. Vielleicht kriegt ja ja einmal einen Job oder erbt was, und dann sollte das Opfer zugreifen können.

also auf Spekulationen setzen....klingt solide......
 
Bitte...
"Skurril" trifft es nicht...eher bizarr...das Mädchen lässt sich in stoischer Ruhe den Kiefer brechen, meint auch "..es passt schon."
....ist das noch Mut oder schon Dummheit?
Leider spiegelt der letzte Satz offenbar Deine Geisteshaltung wider - die Verbrechensopfer sind bei Dir die Dummen.
Das Mädchen hat sich nicht getraut zurückzuschlagen, weiß sie auf Grund der Übermacht der Schlägertruppe noch schlimmere Verletzungen befürchtet hat. Hat sie auf irgend einer Webplattform geschrieben. Es wäre ja bei Weitem nicht das erste Mal, dass es bei solchen Aktionen Tote gibt (siehe der "Fall Tugce" kürzlich in D).

....also sind 20 Jahre keine ordentliche Strafe?
Und du meinst Kinder und Jugendliche kann man schon als gefährlich einstufen....Menschen die noch in der Entwicklung sind.
Die Rädelsführerin der Bande ist vermutlich gefährlich. Sie ist ja schon öfters mit der Polizei in Konflikt gekommen wegen diverser Gewalttaten, also psychiatrisch begutachten und ggfs. ab in die Anstalt. Warum sollten 16jährige nicht auch gefährlich sein können? Wer sich an so einer Aktion beteiligt, ist MMN sowieso geistig nicht ganz gesund.

also auf Spekulationen setzen....klingt solide......
Das hat mit Spekuation gar nix zu tun. Sondern dass es für die Höhe des Schmerzensgelds wurscht sein sollte, ob einem ein Millionär den Kiefer bricht oder ein aktuell Mittelloser.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben