(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Auch der natürlich! Für Kinderschänder sollte man sich überhaupt besonders harte Strafen einfallen lassen!
Es ist halt wirklich bemerkenswert, das hauptsächlich Leute aus dem linken Spektrum solche Kraftausdrücke verwenden!
Man hat fast den Verdacht, deine Beschimpfung richtet sich weniger gegen den Kinderschänder als gegen den Neonazi!
 
...na gut....."irrationales Verhalten"...besser? ;)
Ich wage nicht zu behaupten, dass ich in so einer Situation rational handeln würde. Du?

Nein, weil seine Name, seine Adresse und Telefonnummer im Netz aufgetaucht ist.
Naja, das ist genau das, was ich hier im Forum schon an anderer Stelle geschrieben habe: Wenn Straftaten immer weniger bestraft werden, wird die Selbst- bzw. Lynchjustiz zunehmen.
 
Dann dürfen sich die Selbst- und Lynchjustizler nicht aufregen, wenn sie selber "drankommen".

Das wiederum dürfte gewisse Begeisterung bei Dir hervorrufen! Ist schon komisch! Lynchjustizler sind ja auch Täter, müssten die da nicht auch Dein
Wohlwollen besitzen? Müsste da dann nicht auch der Täterschutz greifen:)?
 
Das wiederum dürfte gewisse Begeisterung bei Dir hervorrufen! Ist schon komisch! Lynchjustizler sind ja auch Täter, müssten die da nicht auch Dein
Wohlwollen besitzen? Müsste da dann nicht auch der Täterschutz greifen:)?
Es greift das, was rechtlich vorgesehen ist! Nicht mehr und nicht weniger!
 
Dann dürfen sich die Selbst- und Lynchjustizler nicht aufregen, wenn sie selber "drankommen".
Natürlich nicht! Aber es führt unnötigerweise zu einer Spirale der Gewalt.
Und es kommt auf das Maß an. Wenn für das Veröffentlichen von Name und Adresse eines "Hauptdarstellers" in einem Gewaltvideo eine höhere Strafe ausgesprochen wird als für die Gewalttat selbst, würde etwas nicht stimmen.

Warum auch nicht? Auf den achten dann mehr Menschen als es im Gefängnis möglich gewesen wäre.
Glaubst Du wirklich, es ist irgend eines Menschen Hobby, auf einen Kinderschänder aufzupassen? Wir haben bei uns bewusst das Gewaltmonopol des Staates, und es Aufgabe der Justiz, solche Individuen von der Gesellschaft fernzuhalten.
 
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