(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Naja, das ist nicht ganz vergleichbar.
Beides sind Formen einer freiheitsentziehenden Maßregelung zur Besserung und Sicherheit.

In den Maßnahmenvollzug kommt einer nur, wenn er geistig abnorm und gefährlich (oder ein gefährlicher Rückfallstäter ist).
Genauer: Gefährliche Rückfalltäter
Entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher
und Geistig abnorme Rechtsbrecher
wer sollte noch in den Maßnahmenvollzug kommen?



Für die Sicherungsverwahrung in D gelten nach meinem Informationsstand andere Kriterien, bzw. wurde diese sogar insbesondere für Kinderschänder nach Verbüßung ihrer Haftstrafe eingeführt.
Die Sicherheitsverwahrung knüpft an die Gefährlichkeit des Täters für die Allgemeinheit an.

Nach meinen Informationen wurde die Sicherheitsverwahrung von den Nationalsozialisten eingeführt....hauptsächlich aus rassenpolitischen Ideen.....


Die Sicherheitsverwahrung ist in Deutschland nicht unumstritten.
 
Nach meinen Informationen wurde die Sicherheitsverwahrung von den Nationalsozialisten eingeführt....hauptsächlich aus rassenpolitischen Ideen.....

Die Sicherheitsverwahrung ist in Deutschland nicht unumstritten.
Wäre sie grundrechtswidrig, hätte das BVerfG sie schon längst abgeschafft; oder der EGMR, wenn sie menschenrechtswidrig wäre.
Der Hinweis auf die Nazis ist MMN unsachlich, weil für "Rassenpolitik" wird die Sicherheitsverwahrung schon lange nicht mehr verwendet.
 
Wäre sie grundrechtswidrig, hätte das BVerfG sie schon längst abgeschafft; oder der EGMR, wenn sie menschenrechtswidrig wäre.

Einige Bestimmungen wurden von den Alliierten aufgehoben....der große Rest galt als unbedenklich und nicht spezifisch als nationalsozialistisch.
Der Hinweis auf die Nazis ist MMN unsachlich, weil für "Rassenpolitik" wird die Sicherheitsverwahrung schon lange nicht mehr verwendet.
Der Hinweis galt dahingehend, dass die Sicherheitsverwahrung nach meinen Informationen nicht unbedingt für Kinderschänder nach Verbüßung ihrer Haftstrafe von den Nationalsozialisten eingeführt worden ist.

Unsachlich ist das "Täterschutz"-Geplärre des TE.
 
Der Hinweis galt dahingehend, dass die Sicherheitsverwahrung nach meinen Informationen nicht unbedingt für Kinderschänder nach Verbüßung ihrer Haftstrafe von den Nationalsozialisten eingeführt worden ist.
Ach so. Da hast Du Recht :daumen:.
In den 2000ern gab es aber einige Novellen, die spezifisch den Schutz vor Sexualstraftätern erhöhen sollten. Ich war der Meinung, erst dann wurde Sicherungsverwahrung überhaupt eingeführt, was aber nicht stimmt.
 
Es gibt aber auch noch einen Täter, der besonders brutal war. Und um die Debatte über die "echten Österreicher" wieder aufzunehmen. Der ORF hat offenbar (Ironiemodus an - sicher unabsichtlich) darauf vergessen, den Migrationshintergrund zu erwähnen. Er ist Tschetschene und auch wenn er möglicherweise die österreichische Staatsbürgerschaft haben sollte, ich rechne ihn nicht zu den echten Österreicher.

Wir haben es hier mit einer "wahnsinnigen Gesetzgebung" zu tun. Gesetze und Vorschriften, die das Alter von Jugendlichen betreffen, wurden laufend geändert. Herabsetzung des Wahlrechtes, Führerschein und die Möglichkeit, sich um Anweisungen der Eltern nicht zu kümmern, all diese Altersgrenzen wurden herabgesetzt. Immer mehr Rechte ......

Es wird höchste Zeit, dass jugendliche Gewaltverbrecher angemessen und hart bestraft werden.

nicht nur Opfer haben Eltern......auch Täter
Mir kommen die Tränen.
 
Von wo holt sich unser Kanzler seine Informationen? Der weiß offenbar nicht, dass unsere Gesetzeslage eine der Schwere der Tat angemessene Bestrafung nicht ermöglicht.

Schockiert zeigte sich am Montag auch Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ). "Eine derartige Verrohung der Gesellschaft dürfen wir nicht akzeptieren. Solche Bilder und Taten, egal von wem begangen, wollen und werden wir in Österreich nicht zulassen. Die Täter werden ihrer Strafe nicht entgehen", postete der Kanzler auf seiner Facebook-Seite.
 
Was zum Kuckuck tut sie dann draußen???

...ein (Jugend)-Heim ist keine freiheitsentziehende Maßnahme.....


Er ist Tschetschene und auch wenn er möglicherweise die österreichische Staatsbürgerschaft haben sollte, ich rechne ihn nicht zu den echten Österreicher.
....laut Medien hat er Flüchtlingsstatus..........
Mir kommen die Tränen.
:trost:

Ich frage mich, warum man sich bei solchen Anlässen sich immer als Eltern der Opfer sieht, aber nie als Eltern der Täter.........
Was man denn nicht alles tun würde "wenn das mein Kind wäre"........mimimi!
Schaut lieber darauf, dass eure Kinder nie so werden, wie die Täter.....dann gibt's auch weniger dieser Vorfälle.
 
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