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Gast
(Gelöschter Account)
Beides sind Formen einer freiheitsentziehenden Maßregelung zur Besserung und Sicherheit.Naja, das ist nicht ganz vergleichbar.
Genauer: Gefährliche RückfalltäterIn den Maßnahmenvollzug kommt einer nur, wenn er geistig abnorm und gefährlich (oder ein gefährlicher Rückfallstäter ist).
Entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher
und Geistig abnorme Rechtsbrecher
wer sollte noch in den Maßnahmenvollzug kommen?
Die Sicherheitsverwahrung knüpft an die Gefährlichkeit des Täters für die Allgemeinheit an.Für die Sicherungsverwahrung in D gelten nach meinem Informationsstand andere Kriterien, bzw. wurde diese sogar insbesondere für Kinderschänder nach Verbüßung ihrer Haftstrafe eingeführt.
Nach meinen Informationen wurde die Sicherheitsverwahrung von den Nationalsozialisten eingeführt....hauptsächlich aus rassenpolitischen Ideen.....
Die Sicherheitsverwahrung ist in Deutschland nicht unumstritten.