(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Gibt ja auch schon vernünftige Rote, die über unsere Justiz jammern!!
Otto Pendl gestern im Nationalrat!
 
Zur Info, wenn das Wissen fehlt!
Regierungen beschließen keine Gesetze!!!
So ein Satz ist in Österreich als i-Tipflreiterei zu werten, da über 90% der Gesetze als Regierungsvorlage im Ministerrat beschlossen und dann im Parlament von den Abgeordeten der Regierungsparteien abgesegnet werden.

Aber weil wir grad bei der Regierung sind: Da gibt's ja diesen hochgelobten Weisungsrat im Justizministerium, der dem Vorhaben von Staatsanwälten, jemanden anzuklagen, einen Riegel vorschieben kann.
Vor kurzem gab's da einen Rechtsanwalt, der vor Gericht die Existenz von Gaskammern im KZ Mauthausen angezweifelt hat. Eigentlich ein klarer Verstoß gegen das Verbotsgesetz. Der Weisungsrat hat den Staatsanwalt aufgefordert, das Verfahren einzustellen. Die Begründung ist haarsträubend: Erstens gelten - sinngemäß - für Anwälte sowieso andere Gesetze. Zweitens hätte das Geschworenengericht den Anwalt wahrscheinlich eh nicht verurteilt. Der Weisungsrat also ein Verein von Hellsehern!
Ach ja, der Anwalt ist der Bruder des Vizepräsidenten der oö Rechtsanwaltskammer ...

http://m.diepresse.com/home/panorama/oesterreich/5109980/index.do

ooe.orf.at/news/stories/2806142/
 
So ein Satz ist in Österreich als i-Tipflreiterei zu werten, da über 90% der Gesetze als Regierungsvorlage im Ministerrat beschlossen und dann im Parlament von den Abgeordeten der Regierungsparteien abgesegnet werden.

Danke:up:
Natürlich ist im Endeffekt die Regierung für die Gesetze verantwortlich!
Im Parlament können scheinbar Adaptierungen und Anpassungen bezüglich Gesetzen vorgenommen werden!
 
Regierungen beschließen keine Gesetze!!!
Nana.
Den Worten nach, ja. Inoffiziell läuft alles über die Regierung. Jeder Regierungspartei hat ihren Regierungssprecher. Der gibt die Anweisung des Kanzlers bzw. Vizekanzlers (je ein Posten pro Regierungspartei) dem Klubobmann, und voila wir sind im Parlament. Der gibt das seinen Parlamentariern weiter, die es dann formal beschließen.

In Wahrheit arbeiten ca. 30 Menschen an der österreichischen Gesetzgebung. Wir haben aber an die 300 Leute, die bezahlt werden.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
...in dem von dir verlinkten Presse-Artikel steht aber eine andere Begründung.......
Bitte genau lesen. Dort steht

"Man muss schon die gesamte Situation berücksichtigen. Der Rechtsanwalt wollte die Interessen seines Mandaten wahren und hat über das Ziel hinausgeschossen"

D.h. wenn ein Anwalt die Interessen seines Mandanten wahren möchte, dann bedeutet das Infragestellen von Gaskammern bloß, "übers Ziel hinaus zu schießen". Ein Arzt wurde hingegen vor etwa 1 1/2 Jahren wegen einer ähnlichen Meinungsäußerung verurteilt; auch wenn die beiden Fälle nicht komplett vergleichbar sind, so hätte man den Fall des Anwalts vor einem Gericht öffentlichen verhandeln sollen anstatt die Ermittlungen im stillen Kämmerlein des Weisungsrats einzustellen.

Die Begründung "Geschworenengericht hätte wahrscheinlich eh nicht verurteilt" habe ich aus einer Stellungnahme eines Weisungsrats-Sprechers im Radio.

Das Weisungsrecht an Staatsanwälte gehört komplett abgeschafft. Die sollen unabhängig entscheiden dürfen, evtl. mit einer Berufungsmöglichkeit für Verbrechensopfer bei eingestellten Verfahren.
 
anstatt die Ermittlungen im stillen Kämmerlein des Weisungsrats einzustellen
aus meiner Sicht ist dieser Weisungsrat sowieso eine Art Fehlgeburt.
Geschaffen wurde er ja auch nur deshalb, um Justizminister Brandstetter vor (vermeintlichen oder auch tatsächlichen) Interessenskonflikten zu bewahren, weil mehrere Causen, in die er davor als Anwalt involviert war, zum Zeitpunkt seines Amtsantritts noch nicht abgeschlossen waren.

Abgesehen davon ist Weisungsrat-Mitglied Werner Pleischl auch bereits in seiner früheren Funktion als leitender Staatsanwalt durch sehr umstrittene Entscheidungen aufgefallen.
 
D.h. wenn ein Anwalt die Interessen seines Mandanten wahren möchte, dann bedeutet das Infragestellen von Gaskammern bloß, "übers Ziel hinaus zu schießen".
..ok...verstehe.......Interpretationssache....
Das Weisungsrecht an Staatsanwälte gehört komplett abgeschafft. Die sollen unabhängig entscheiden dürfen, evtl. mit einer Berufungsmöglichkeit für Verbrechensopfer bei eingestellten Verfahren.
Schwierig.....genauso wie das Weisungsrecht missbraucht werden kann, kann auch ein Staatsanwalt seine "Unabhängigkeit" missbrauchen.....und nach Lust und Laune jeden anklagen.......
 
Danke:up:
Natürlich ist im Endeffekt die Regierung für die Gesetze verantwortlich!
Im Parlament können scheinbar Adaptierungen und Anpassungen bezüglich Gesetzen vorgenommen werden!

Im Parlament gibt es auch Ausschüsse zu den verschiedenen Themen wo Abgeordnete sämtlicher Fraktionen mitarbeiten. In den letzten Jahren ist zwar die Zahl der Einstimmig beschlossenen Gesetze gesunken aber vieles von dem über das man sich Heute beklagt wurde Einstimmig beschlossen... Das nur die Regierung an allem Schuld ist und die Oppisition ja gar nix dafür kann ist ein Märchen, dass sich hald manche auftischen lassen.
 
Schwierig.....genauso wie das Weisungsrecht missbraucht werden kann, kann auch ein Staatsanwalt seine "Unabhängigkeit" missbrauchen.....und nach Lust und Laune jeden anklagen.......
Das kann er wegen des Legalitätsprinzips nicht, und sollte er es tun, kann er ja disziplinarrechtlich verfolgt werden.
Außerdem gibt's dann immer noch die Berufungsmöglichkeit gegen eine Anklage (siehe aktuell bspw. im Fall Grasser) und die unabhängige Gerichtsbarkeit. Ein besseres System als jenes mit politischen Weisungen wäre es allemal.
 
Im Parlament gibt es auch Ausschüsse zu den verschiedenen Themen wo Abgeordnete sämtlicher Fraktionen mitarbeiten. In den letzten Jahren ist zwar die Zahl der Einstimmig beschlossenen Gesetze gesunken aber vieles von dem über das man sich Heute beklagt wurde Einstimmig beschlossen... Das nur die Regierung an allem Schuld ist und die Oppisition ja gar nix dafür kann ist ein Märchen, dass sich hald manche auftischen lassen.
Letzteres mag stimmen, v.a. bei Gesetzen mit Zweidrittelmehrheit.
Aber überschätz die Ausschüsse nicht - dort haben die Regierungsparteien jeweils auch die Mehrheit, und die Wortmeldungen der Oppositionellen werden net amoi ignoriert. Bei den meisten Gesetzen wird die Regierungsvorlage mehr oder weniger durchs Parlament gewunken. Und zwar leider unabhängig von der jeweiligen Koalition.
 
Aber überschätz die Ausschüsse nicht - dort haben die Regierungsparteien jeweils auch die Mehrheit, und die Wortmeldungen der Oppositionellen werden net amoi ignoriert.
Eh. Die sind mehr Witz als das Parlament an sich. Das Parlament übertragen sie hin und wieder live, und da können die Politiker bisschen so tun als ob. In den Ausschüssen wird nur die Zeit abgesessen.
Die Beschlüsse stehen schon fix fertig VOR den Beschlüssen fest...(erkenne den Fehler).
Keine Ahnung wie das in anderen Parlamenten abläuft, in Österreich ist es definitiv mal so.
 
Quelle dieser Aussage?? - "Kronen Zeitung", "Heute" und andere "Qualitätsblätter"?
Oder nur deine subjektive Meinung?
Ich habe das einmal von einem Verfassungsrechts-Professor so gehört. Die "Presse" kommt im Jahr 2013 immerhin auf 75%:
m.diepresse.com/home/politik/innenpolitik/1466415/index.do

Das kommt mir aber niedrig vor, da das Parlament ja mWn nicht einmal einen legistischen Dienst hat wie die Ministerien. Es darf daher davon ausgegangen werden, das auch viele offiziell als Initiativanträge geltenden Gesetze ihren Ursprung in den Ministerien haben.
 
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