(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Und du meinst selbstverständlich auch, das die Kinder die Konsequenz begreifen müssen wie Erwachsene, wenn sie rauchen (Krebserkrankungen), Alkohol trinken (Leberschäden) und Sex (Schwangerschaften und/oder Krankheiten) haben.
hängt dafür nicht auch sehr viel von den Eltern ab?
 
Völlig unbestritten! Aber was können die Kinder dafür, wenn die Eltern diesen Aufgaben nicht nachkommen (können).
Und schwupps, haben wir mit der Rechtssprechung nichts mehr zu tun.
Also irgendwo müßte bei jedem Jugendlichen aber auch ein Eigenverantwortungsgefühl beginnen; nur immer alles auf die Eltern zu schieben, ist auch a bissl zu einfach.
Macht doch jeder Mensch, von Kind an, eine Entwicklung durch, welche nicht nur durch Prägungen von außen gekennzeichnet ist.
Wenn ein 13- oder 14-jähriger beim Quälen und Töten von Jungtieren kein Unrecht erkennt, dann geh ich jetzt mal nicht davon aus, daß die einzige Antwort sein kann "das liegt halt an den Eltern", und schon geht der Jugendliche straffrei aus.

Aber, auch das ist meine Meinung: in unserem Land ist der Täterschutz zu sehr ausgeprägt, und dafür der Opferschutz unterentwickelt (wenn man oft genug mitbekommt, wie sehr Verbrechensopfer um ihre Ansprüche kämpfen müssen, und am Ende Peanuts zugesprochen bekommen). Eine Meinung, mit der ich sicher nicht alleine dastehe.
 
Also irgendwo müßte bei jedem Jugendlichen aber auch ein Eigenverantwortungsgefühl beginnen;
Und am Besten einfach so, "Buff"....nun ist die Eigenverantwortung in dir!"
Der war jetzt nicht schlecht.
Wenn so mancher Erwachsener keines hat, darauf bestehen, dass Kinder dieses haben sollen? Nicht schlecht, nicht schlecht!
Ehrlich,...wenn es nicht so traurig wäre, könnte man darüber lachen.
 
es gibt für die jungen auch viele schlechter Vorbilder … ganz einfach weil der Markt dafür da ist .
 
Der war jetzt nicht schlecht.
Wenn so mancher Erwachsener keines hat, darauf bestehen, dass Kinder dieses haben sollen? Nicht schlecht, nicht schlecht!
Ehrlich,...wenn es nicht so traurig wäre, könnte man darüber lachen.
okay, jede weitere Diskussion sinnlos, bringen wir's auf den Punkt: eigentlich ist keiner, oder zumindest fast keiner für seine Taten verantwortlich, schon gar nicht Jugendliche.
Schaffen wir daher am besten gleich die Gefängnisse ab, die Gesellschaft spart sich damit einen Haufen Geld.

Man kann Gutmenschentum auch übertreiben, sehr übertreiben sogar!
 
Damit wären wir aber beim Thema "Erziehung".
Das gehört dann aber nicht mehr zur Rechtssprechung.
Ich empfehle in diesem Fall einen neuen Thread zu beginnen, falls nicht schon vorhanden.
Alles Gute!
 
Damit wären wir aber beim Thema "Erziehung".
ich glaub nicht, daß wir beim Thema "Erziehung" sind.
Wie ich schon sagte, das Strafrecht gehört der heutigen Zeit angepaßt und das Schuld- und Strafmündigkeitsalter von Jugendlichen deutlich abgesenkt.
Alles andere ist vertanene Mühe. Sorry.
 
Nochmals kurz zurück zum Grazer Urteil:
eigentlich unglaublich, welche Reaktionen dieses bis in höchste Kreise der Politik ausgelöst hat, bzw. wer aller sich da plötzlich als unzufrieden mit dem Urteil präsentiert: heute in den Abendnachrichten der Justizminister höchstpersönlich, der meint, die ganze Laiengerichtsbarkeit gehört grundlegend geändert. Nennt man sowas nicht Anlaßgesetzgebung?
Nomen est omen - Brandstetter ist brandgefährlich. Schritt für Schritt, und dabei fast schon geräuschlos, baut er den Rechtsstaat noch mehr in Richtung Täterfreundlichkeit um. Die Aufweichung des Korruptionsstrafrechts, auch zu Gunsten seiner ehemaligen prominenten Mandanten, war der erste Schritt, jener der höheren Hürde zur Gewerbsmäßigkeit (mit fatalen Folgen bspw. für die Wiener Suchtgiftkriminalität) die nächste. Jetzt fährt er einen Angriff auf die Laiengerichtsbarkeit.

Ich finde durchaus, dass man über die Form derselben diskutieren kann, wie man in einer Demokratie bei fast allem Reformen andenken kann. Aber warum aus Anlass eines Urteils, bei dem sich das Geschworenensystem bewährt hat? Warum nimmt man Fälle, wo Geschworene einem gut schauspielenden Verbrecher und/oder einem gewieften Anwalt auf den Leim gehen, hingegen achselzuckend zur Kenntnis?

Ich finde, die Laiengerichtsbarkeit muss nicht revolutioniert werden. Wenn die Geschworenen ganz daneben urteilen, kann der Richter das Urteil eh aussetzen, es kommt zur Wiederholung mit neuen Laienrichtern. Damit ist ausreichend Rechtsschutz gewahrt, finde ich.

Ich hoffe, dass Branstetter nach den nächsten Wahlen Geschichte ist, und das alles bevor er noch größeren Schaden anrichten kann.

Gute Idee...und natürlich auch gleich das Gedankenkonstrukt Strafunmündigkeit," ausreichend jung =nicht schuldig" gleich dazu streichen.
Das habe ich nirgends geschrieben. Wir beide wissen aber, dass die Strafmündigkeitsgrenze von 14 Jahren willkürlich gewählt ist. Wie die Beispiele auf den letzte Seiten zeigen, können auch einzelne 12- und 13jährige ordentlich kriminelle Energie entwickeln; zudem werden knapp U14jährige von Diebsbanden aus dem Osten gerne als Taschendiebe eingesetzt, und die Polizei muss zuschauen.

Das ist aber eine andere Baustelle. Mir geht's um das unselige Schuldfähigkeitskonstrukt des § 11 StGB. Je mehr ich darüber nachdenke, desto absurder kommt er mir vor. Wenn man etwas im Strafrecht in Frage stellen sollte, dann das. Und dafür bietet der Grazer Amokfahrerprozess tatsächlich einen anschaulichen Anlass.
 
auch eine form von lösungskompetenz ... :haha:

Mit der Maßnahme soll verhindert werden, dass sich Personen, die dort Probleme machen, am Bahnhofsvorplatz aufhalten.

Die Bänke am Salzburger Hauptbahnhof sind weg

wär doch glatt 'ne überlegung wert, ob ich heuer anstatt das laub welches von den bäumen fällt wegräume, nicht doch gleich die bäume umschneide.
 
wär doch glatt 'ne überlegung wert, ob ich heuer anstatt das laub welches von den bäumen fällt wegräume, nicht doch gleich die bäume umschneide.
:haha: ... wobei diese Maßnahme tatsächlich das "Laubproblem" beseitigen würde, während zu bezweifeln ist, dass die Entfernung von Bänken zu einer dauerhaften Vergrämung problematischer Personen im und beim Bahnhof führt.
 
Mir ist aber verständlich, dass der Mensch am liebsten IMMER einen Schuldigen hätte, auf den man "böse" sein kann. Nur spielt es das im realen Leben nicht immer.
Wenn eine Waffe nicht ordnungsgemäß verwahrt ist und der kleine Sohnemann tötet damit seinen Bruder, dann gibt es sehr wohl einen Schuldigen.

wenn 13-14jährigen Jugendlichen, welche ein ganzes Rudel Jungtiere zuerst quälen und dann töten

Es gibt auch 12-13jährige, die rauben Handys!

Auf den Punkt gebracht: die Altersgrenzen für Schuld- und Strafmündigkeit passen nicht mehr in die heutige Zeit, sie gehören deutlich runtergesetzt.

Die Definition von Schuldfähigkeit und Strafmündigkeit und die Altersgrenzen sind kein gottgewolltes Naturgesetz, sondern von Menschen in Gesetzen der jeweiligen Menschengesellschaft festgelegt. Ob diese Festlegungen vernünftig und gut sind, darüber wird man wohl diskutieren dürfen. Bei uns in Österreich ist die Altersgrenze mit 14 bzw. 16 (!!!) Jahren definiert. Es gibt Europäische Länder, wo diese Grenzen sehr wohl viel tiefer festgelegt sind. Und diese Länder haben die diversen Menschenrechtsvereinbarungen ebenso unterschrieben wie Österreich.

Das Verwaltungsstrafgesetz (VStG) bestimmt in § 4, dass nicht strafbar ist, wer zur Zeit der Tat das 14. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt hat. Im § 58 VStG (Sonderbestimmungen für Jugendliche) findet sich im Abs. 2 überdies die Regelung, dass über Jugendliche, die zur Tatzeit das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine Freiheitsstrafe nicht verhängt werden darf. Über andere Jugendliche darf eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Wochen verhängt werden, wenn dies aus besonderen Gründen geboten ist; der Vollzug einer Ersatzfreiheitsstrafe, die gleichfalls zwei Wochen nicht übersteigen darf, wird hierdurch nicht berührt.

Tatsache ist, dass es Täter gibt, die diese Altersgrenzen noch nicht überschritten haben. Handyraub ist ein Delikt, das gar nicht so selten vorkommt (das nur als ein Beispiel). Solche Dinge dürfen nach meiner Meinung - und mit der bin ich nicht alleine - nicht so mir nix dir nix straflos bleiben. Und da geht es nicht darum, dass ich einen "Schuldigen" brauche, auf den ich böse sein kann. Es geht vielmehr darum, dass solche Beispiele verheerende Auswirkungen auf das Rechts - bzw. Unrechtsbewusstsein haben. Es geht aber auch darum, dass den Behörden die Hände gebunden sind, wenn Zigeunerbanden Kinder auf Diebestour schicken.

Wie gesagt, Gesetze sind von Menschen gemacht und können von Menschen jederzeit geändert werden. Hier haben wir es nicht mit wahnsinniger Rechtsprechung, sehr wohl aber mit ganz dummer Gesetzgebung zu tun.
 
Ich finde, die Laiengerichtsbarkeit muss nicht revolutioniert werden. Wenn die Geschworenen ganz daneben urteilen, kann der Richter das Urteil eh aussetzen, es kommt zur Wiederholung mit neuen Laienrichtern. Damit ist ausreichend Rechtsschutz gewahrt, finde ich.

Der Film "Die zwölf Geschworenen" ist nicht nur eine exzellente Studie über das Verhalten in einer Gruppe, sondern letzten Endes ein Plädoyer für die Laiengerichtsbarkeit.
https://www.youtube.com/watch?v=nfAbTyAcgpE
Leider ist die Qualität des Videos sehr schlecht. Aber es lohnt sich, den Film anzusehen.

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ich kann nur nochmals wiederholen, daß ich es eigentlich unfaßbar finde, wie ein Urteil, das so manchen nicht in den Kram paßt, plötzlich eine derartige Gegenerschaft zur Laiengerichtsbarkeit, die sich über lange Zeit nicht schlecht bewährt hat, hervorruft.
 
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