(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Der VwGH hat nicht nach einem moralischen Bauchgefühl zu entscheiden, sondern nach den Gesetzen.

Gut! Aber dieses Recht steht uns dann schon noch zu, die Richtigkeit und Angemessenheit dieser Gesetze in Frage zu stellen?:hmm:

Ich bin ja grundsätzlich keiner von der "Law & Order" - Fraktion, aber dass in diesem Fall der Täter nicht einen einzigen Tag eingesessen ist, das ist auch für mich sehr seltsam.
 
Gut! Aber dieses Recht steht uns dann schon noch zu, die Richtigkeit und Angemessenheit dieser Gesetze in Frage zu stellen?:hmm:

Ich bin ja grundsätzlich keiner von der "Law & Order" - Fraktion, aber dass in diesem Fall der Täter nicht einen einzigen Tag eingesessen ist, das ist auch für mich sehr seltsam.

Natürlich steht es jedem zu, sich über gültige Gesetze Gedanken zu machen. Nur hilft das allein recht wenig. Ich kann den Ärger in mich reinfressen, aber es wird sich nichts daduch ändern.
Außer, dass dann "Volksmeinungen" entstehen auf den eigenen Frust zurückzuführen sind.

Stimmt, es wirkt seltsam, ist aber rechtlich, und das wäre es für jeden von uns auch so, gedeckt.
 
Gesetz ist Gesetz. Wenn etwas rechtlich gedeckt ist, da kann auch eine Ministerin und noch so viel Empörung darüber nichts daran ändern. Man sieht es ja an dem Fall des Vergewaltigungstäters und der Fußfessel, der in den letzten Wochen in den Medien kusiert.

Einerseits mag es ja Stimmen, dass der Täter zumindest eine gewisse Zeit eine Mindesthaftstrafe absitzen müsste. Das wäre nicht verkehrt. Andererseits gibt es auch genau definierte Bedingungen und Grundlagen, dass jemand eine Fußfessel tragen darf, statt in Haft zu sein. In dem Fall des Vergewaltigers mag es für viele unfair und absurd sein, dass der jetzt eine Fußfessel tragen darf. Andererseits kann ich nicht von Heute auf Morgen plötzlich für einzelne Straftäter eine Ausnahme machen und die Fußfessel doch nicht gewähren und bei etlichen Anderen, die die dafür geltenden Auflagen erfüllen, wurde die Fußfessel gewährt. Dann kann der Einzelne einfach Klagen, dass er die Auflagen erfüllt hat und nicht mit den anderen gleichberechtigt wurde.

So gesehen funktioniert das System auch wieder und es kann nicht für einzelne eine Ausnahme gemacht werden nur, weil da jetzt mediale Aufmerksamkeit herrscht. Möglicherweise gibt es im Verborgenen viele ähnliche Fälle und nur weils die Medien nicht berichtet haben interessiert es auch keinen und es empört sich auch niemand darüber. Daher gilt, zuerst die Spielregeln sprich Gesetzte ändern und dann auch alle gleich behandeln und nicht weils gerade zur Schlagzeile taugt und die Ministerin unter druck jetzt was machen muss, plötzliche einzelne anders behandelt werden.

Nein, ich bin nicht dafür das der Mann eine Fußfessel bekommt. Medien sind nur ein zweischneidiges Schwert zum einen können sie dinge aufzeigen die falsch laufen zum anderen können Medien auch viel blödsinn verursachen. War ja bei Arignon Zogai auch nicht anders, bei den einzelnen bekannten Schicksalen gab es plötzlich tausende unterstützer aber alle anderen die ähnlich betroffen sind... tja pech gehabt, weils dann doch wieder keinen interessiert...
 
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:daumen: Ursache ist wohl, wenn ich das richtig verstanden habe, das geringe Strafmaß ? Der Vergleich mit dem Banküberfall hinkt zwar, weil man kann nicht wirklich ein Unrecht mit dem anderen vergleichen, oder ?

man kann dass strafausmass mit dem delikt vergleichen ;)
 
man kann dass strafausmass mit dem delikt vergleichen ;)

Ja genau, auch die Kronen Zeitung mit dem Kurier.

Die kannst auch vergleichen und trotzdem ist es nicht das selbe, obwohl es beide Zeitungen sind.
 
man kann dass strafausmass mit dem delikt vergleichen
da hab ich halt so meine Zweifel, allerdings fehlt zu beidem das Hintergrundwissen, ich weiss nicht, was das arme Mädel alles durchmachen musste, finde aber einen Bankräuber, der anwesende Personen als Geisel nimmt, in Angst und Schrecken versetzt, die vielleicht ewig in Behandlung müssen, sich nicht mehr in bestimmte Gebäude trauen, ihre Angehörigen mit einbeziehen usw, auch nicht harmloser, verstehst was ich meine ?
 
da hab ich halt so meine Zweifel, allerdings fehlt zu beidem das Hintergrundwissen, ich weiss nicht, was das arme Mädel alles durchmachen musste, finde aber einen Bankräuber, der anwesende Personen als Geisel nimmt, in Angst und Schrecken versetzt, die vielleicht ewig in Behandlung müssen, sich nicht mehr in bestimmte Gebäude trauen, ihre Angehörigen mit einbeziehen usw, auch nicht harmloser, verstehst was ich meine ?

logisch. mich würd intressieren, ob mal ein bankräuber in fussfesseln seine strafe absitzen konnte. :hmm:
 
ob mal ein bankräuber in fussfesseln seine strafe absitzen konnte.
wahrscheinlich nicht, weil ja das auf Grund des vorgesehenen Strafmaßes nicht in Frage kommt, wenn ich es richtig verstanden habe.
 
Es obliegt also dem Gesetzgeber, die Strafen für bestimmte Straftaten höher zu setzen um die FF auszuschliessen. Die Frage nun wieder, welche ? Nur Sexualstraftäter? Nur Mörder ?
 
Es obliegt also dem Gesetzgeber, die Strafen für bestimmte Straftaten höher zu setzen um die FF auszuschliessen. Die Frage nun wieder, welche ? Nur Sexualstraftäter? Nur Mörder ?
also einem vergewaltiger die möglichkeit einzuräumen, eine strafe zuhause abzusitzen, ist doch irgendwie ein freibrief für etwaige trittbrettfahrer. a strafe soll doch auch a bissl abschrecken. wenn ich als lkw fahrer weiss, dass ich in frankreich wegen lenkzeitüberschreitung ganz schnell mal 5000.- los bin, dann wird man sich tunlichst danach richten. wenn ich nach einer vergewaltigung mit einer fussfessl zu rechnen habe................naja
 
ein freibrief für etwaige
Vergewaltiger denken nicht vorher über das mögliche Strafmaß nach, durch ihren Kopf gehen ganz andere Dinge, es wird also jetzt nicht jeder zweite auf die Idee kommen zu vergewaltigen, dafür sind andere Dinge relevant.

zuhause abzusitzen
der Fall zeigt auf, wie weit man das treiben kann mit dem richtigen Verteidiger und den legalen Rechtsmitteln. Wenn ich es richtig gelesen habe, wird das in Zukunft nicht mehr so gehen. Wobei hier wohl sehr sehr viel schief gelaufen ist, eigentlich für mich persöhnlich, gar nicht mehr nachzuvollziehen, mir stehen die Nackenhaare beim lesen.

wenn ich nach einer vergewaltigung mit einer fussfessl zu rechnen habe
bringt Dich das auf den Gedanken, es zu tun ???
 
Es obliegt also dem Gesetzgeber, die Strafen für bestimmte Straftaten höher zu setzen um die FF auszuschliessen. Die Frage nun wieder, welche ? Nur Sexualstraftäter? Nur Mörder ?

Der Elektronische Hausarrest hängt nicht vom Delikt ab.
Wesentliche Vorraussetzungen sind eine geignete Unterkunft, eine geignete Beschäftigung und ein Einkommen . Kranken- und unfallversichert sollte man auch sein. Personen im selben Haushalt müssen auch schriftlich einwilligen. Wenn nach der Prüfeng der genannten Umstände und allfälliger Risikofaktoren, dass der Antragsteller den Hausarrest nicht misbraucht, werden 22€ Kostenbeittrag pro Tag vom Konto des Straftäters abgebucht.
Es ist mir ein wenig rätselhaft, warum die Gewährung des elektronischen Hausarrests, vom Delikt abhängig sein soll. Die Fussfessel ist ja weniger ein Bestrafungsinstument, sondern mehr ein Instrument zur Wiedereingliederung in die Gesellschaft.
 
Vergewaltiger denken nicht vorher über das mögliche Strafmaß nach, durch ihren Kopf gehen ganz andere Dinge, es wird also jetzt nicht jeder zweite auf die Idee kommen zu vergewaltigen, dafür sind andere Dinge relevant.
dass sicher nicht, aber abschreckend wirds a ned sein

bringt Dich das auf den Gedanken, es zu tun ???
klar, so a fussketterl schmückt doch :kopfklatsch:

Die Fussfessel ist ja weniger ein Bestrafungsinstument, sondern mehr ein Instrument zur Wiedereingliederung in die Gesellschaft.

ob die opfer auch so eine grosses toleranzpotentzial haben werden?
 
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Die Fussfessel ist ja weniger ein Bestrafungsinstument, sondern mehr ein Instrument zur Wiedereingliederung in die Gesellschaft.

Falsch. Der elektronisch überwachte Hausarrest ist eine (von verschiedenen) Formen des Strafvollzuges.
Eingeführt im 2010 als Instrument um die Insassenpopulation in österreichischen Gefägnissen zu mindern. Stichwort Haftentlastungspaket!

Keineswegs ist die "Fußfessel" als Wiedereingliederung (Resozialisierung)in die Gesellschaft zu sehen, da bei der Bewilligung der selbigen der Straftäter ja schon eingegliedert ist.
 
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mich würd intressieren, ob mal ein bankräuber in fussfesseln seine strafe absitzen konnte.
Bei einer Mindeststrafe von 5 Jahren für schweren Raub wird sich das normalerweise nicht ausgehen.

Hier ist eine Übersicht über die Anwendung der Fußfessel nach Deliktgruppen:
Keine Berechtigung Bilder zu betrachten - Bild entfernt.
Sexualdelikte spielen mit 2 % eine untergeordnete Rolle.
 
Bei einer Mindeststrafe von 5 Jahren für schweren Raub wird sich das normalerweise nicht ausgehen.

dass ist schon klar, aber die verhältnissmässigkeit zur fussfessl bei einer vergewaltigung erwägt schon auch den verdacht der verhöhnung des opfers.
 
Also wurde sie bei rd. 19 Straftätern die wegen eines Sexualdeliktes verurteilt wurden, angewendet!
In einem Zeitraum von 2 Jahren und rd. 1000 bewilligten Anträgen ein nicht sehr großer Anteil.
 
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