(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Kann mir irgendeiner der Rechtsexperten hier erklären, warum jemand wie in diesem Fall wegen Totschlags angeklagt werden sollte???:(



Ehestreit: Frau erst aus Fenster geworfen und dann erstochen
27-Jährige getötet: Mann wirft Ehefrau aus dem Fenster


Er dachte, sie betrügt ihn | Mann wirft Frau aus Fenster und sticht sie tot!
Unfassbar: Nach Überzeugung eines Richters warf der Mann seine Frau aus dem zweiten Stockwerk des Hauses.

Sie fiel sechs Meter tief und schlug vor der Eingangstür auf. Dort blieb sie blutüberströmt und schwer verletzt liegen.

Der Ehemann stürmte die Treppen hinunter. Ein Polizeisprecher: „Der Beschuldigte begab sich mit einem Klappmesser zu der am Boden Liegenden und schnitt ihr mindestens zweimal in den Hals, um ihr nun auf diese Weise das Leben zu nehmen.“ Die Frau starb.

Am Amtsgericht in Cottbus wurde am Dienstag Haftbefehl gegen den 31-Jährigen erlassen – wegen Totschlags.

bild.de
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Kann mir irgendeiner der Rechtsexperten hier erklären, warum jemand wie in diesem Fall wegen Totschlags angeklagt werden sollte???:(
Vielleicht gibt es im österreichischen Recht kein "Mord 2. Grades"? Weiß es nicht. Nachher kommen hoffentlich welche, die die Gesetze besser kennen.
"Mord 1. Grades", bzw. "Mord", falls es eben die Geschichte mit dem 2. Grad nicht gibt (jaja, amerikanische Serien...) ist, wenn einer die Tat vorsätzlich plant; nicht nur "im Eifer des Gefechts", was bei einem Streit durchaus vorkommen kann.
 
Vielleicht gibt es im österreichischen Recht kein "Mord 2. Grades"? Weiß es nicht. Nachher kommen hoffentlich welche, die die Gesetze besser kennen.
"Mord 1. Grades", bzw. "Mord", falls es eben die Geschichte mit dem 2. Grad nicht gibt (jaja, amerikanische Serien...) ist, wenn einer die Tat vorsätzlich plant; nicht nur "im Eifer des Gefechts", was bei einem Streit durchaus vorkommen kann.

Das war in Deutschland! Aber ich denke wir haben durchaus ähnliche Rechtslagen!
Ja sicher, die Sache mit dem Vorsatz! Ok, der Wurf aus dem Fenster war nicht vorsätzlich, aber dann ein Messer nehmen, runterlaufen und dann fertigstechen?
Das soll kein Mord sein?
 
Das war in Deutschland! Aber ich denke wir haben durchaus ähnliche Rechtslagen!
Ja sicher, die Sache mit dem Vorsatz! Ok, der Wurf aus dem Fenster war nicht vorsätzlich, aber dann ein Messer nehmen, runterlaufen und dann fertigstechen?
Das soll kein Mord sein?
Ist es nicht,nur Gründlichkeit...
 
Das war in Deutschland! Aber ich denke wir haben durchaus ähnliche Rechtslagen!
Ja sicher, die Sache mit dem Vorsatz! Ok, der Wurf aus dem Fenster war nicht vorsätzlich, aber dann ein Messer nehmen, runterlaufen und dann fertigstechen?
Das soll kein Mord sein?
In Österreich ist Totschlag ein bisschen anders definiert als in Deutschland.
Bei uns gilt die Voraussetzung der "allgemein begreiflichen heftigen Gemütsregung", damit es Totschlag ist und kein Mord.

Bei den Deutschen muss für Mord ein "niederer Beweggrund" vorliegen, z.B. Mordlust, Befriedigung des Geschlechtstriebs, Habgier, etc., oder die Tötung mit heimtückischen, grausamen oder gemeingefährlichen Mitteln erfolgt sein, oder zur Ermöglichung oder Verdeckung einer anderen Straftat. Warum es in D weniger Mordanklagen gibt, hat v.a. damit zu tun, dass für Mord eigentlich zwingend "lebenslang" zu verhängen ist, wobei das Bundesverfassungsgericht nicht ganz dieser Meinung ist.

Es herrscht daher eine gewisse Rechtsunsicherheit. Deshalb klagen die Staatsanwaltschaften in D eher auf Totschlag an als auf Mord. Bei Totschlag ist in D dafür eine Strafe von fünf Jahren bis lebenslang möglich, bei uns nur fünf bis zehn Jahre.

In Ö hätte das beschriebene Delikt ganz klar eine Mordanklage zur Folge. Der OGH erkennt die "allgemein begreifliche heftige Gemütsregung" nicht einmal an, wenn jemand den/die Ehepartner/in in flagranti beim Fremdgehen erwischt.
 
In Ö hätte das beschriebene Delikt ganz klar eine Mordanklage zur Folge. Der OGH erkennt die "allgemein begreifliche heftige Gemütsregung" nicht einmal an, wenn jemand den/die Ehepartner/in in flagranti beim Fremdgehen erwischt.

... glaub aber bei den :rolleyes: sag halt mal ...anders gläubigen schon :schulterzuck:
 
@Mitglied #155646

Recherchiert oder Wissen? ;)

..jedenfalls :respekt:
Danke :D

Das meiste in dem Beitrag ist mir tatsächlich einigermaßen geläufig - bzgl. der genauen Voraussetzungen für Mord in D musste ich aber schon nachschauen ;).
Es gibt jedenfalls erstaunliche Unterschiede zwischen deutschem und österreichischem Strafrecht.

... glaub aber bei den :rolleyes: sag halt mal ...anders gläubigen schon :schulterzuck:
Mir ist in Österreich kein Fall bekannt, wo es eine strafrechtliche Sonderbehandlung für Muslime auf Grund ihres Glaubens gegeben hat.
 
Danke :D

Das meiste in dem Beitrag ist mir tatsächlich einigermaßen geläufig - bzgl. der genauen Voraussetzungen für Mord in D musste ich aber schon nachschauen ;).
Es gibt jedenfalls erstaunliche Unterschiede zwischen deutschem und österreichischem Strafrecht.


Mir ist in Österreich kein Fall bekannt, wo es eine strafrechtliche Sonderbehandlung für Muslime auf Grund ihres Glaubens gegeben hat.

...is eh net so wichtig ;) aber bin mir fast sicher das ich so etwas in diese richtung schon gelesen habe ... hab mich darüber sehr geärgert :rolleyes: aber wie gesagt ;) net so wichtig :cool: aber hoit ärgerlich :lalala:
 
Ui, tatsächlich!
Na das war ein wahres Skandalurteil, das aber schon beim Staatsanwalt seinen Anfang hatte. Justitia hat blind zu sein.


...joh....war tatsächlich ärgerlich......
wenn man i-Tüpferl reitet ging es nicht explizit um Religion sondern um Herkunft...
...wie kann man herausfinden, ob dieses Urteil auch tatsächlich Rechtskraft erlangte?
 
...joh....war tatsächlich ärgerlich......
wenn man i-Tüpferl reitet ging es nicht explizit um Religion sondern um Herkunft...
...wie kann man herausfinden, ob dieses Urteil auch tatsächlich Rechtskraft erlangte?
Schwer. Wenn's beim OGH war, dann mit geeigneten Suchworten im RIS. Sonst nur wieder über die Presse.

Da der StA aber nur Totschlag beantragt hat und das Urteil wohl auch auf Totschlag lautete, wer sollte dagegen berufen?
 
Schwer. Wenn's beim OGH war, dann mit geeigneten Suchworten im RIS. Sonst nur wieder über die Presse.

Da der StA aber nur Totschlag beantragt hat und das Urteil wohl auch auf Totschlag lautete, wer sollte dagegen berufen?


Ich habe dazu noch folgenden Artikel gefunden, der die Frage teilweise beantwortet.
Umstrittenes Urteil: Türkische Messerstiche begreiflich?

Allgemein sind meine Cents dazu, daß das selbstverständlich ein Fehlurteil war!
Leider passieren immer wieder Fehler und kein System ist perfekt.
Vor kurzem gab's ja leider auch wieder eine andere skandalöse Entscheidung:
Wogen gehen hoch: Anwalt leugnet Gaskammern und wird nicht geklagt
 
Ich habe dazu noch folgenden Artikel gefunden, der die Frage teilweise beantwortet.
Umstrittenes Urteil: Türkische Messerstiche begreiflich?
Danke. Echt schlimm.

Vor kurzem gab's ja leider auch wieder eine andere skandalöse Entscheidung:
Wogen gehen hoch: Anwalt leugnet Gaskammern und wird nicht geklagt
Hab ich auch schon hier thematisiert. Für mich ein Fall von Freunderlwirtschaft im Justizministerium, und ein Beleg dafür, dass Weisungen prinzipiell keine gute Idee sind.
 
Strache heute: "Die Grünen wollen offensichtlich Zensur (Einschränkung der Information) und damit die Aufklärung eines brutalen Verbrechens gegenüber einem Mädchen und die Bestrafung von Gewalttätern verhindern. Anders ist diese Aktion nicht zu werten!"
Einfach niederträchtig so eine Aussage zu machen. Klar, haben Hunderte schon gejubelt. :kopfklatsch:
 
Strache heute: "Die Grünen wollen offensichtlich Zensur (Einschränkung der Information) und damit die Aufklärung eines brutalen Verbrechens gegenüber einem Mädchen und die Bestrafung von Gewalttätern verhindern. Anders ist diese Aktion nicht zu werten!"

......welches Verbrechen?
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben