M
Gast
(Gelöschter Account)
Irgendwann wird ein Autobesitzer sie dabei erwischen und vermöbeln. Dann steht er vor Gericht und bekommt sechs Monate...
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion erfordert derzeit den Zugriff auf die Seite über den integrierten Safari-Browser.
Es gibt schon einige gute Präventionsprojekte in diese Richtung.
Also ich glaube nicht das ich meine Kids im Internet kontrollieren kann! Die gurken überall herum, und wenns nicht am eigenen Gerät ist, ist es halt das Gerät der Freunde.aber wir könnten und sollten vor allem Kinder und Jugendliche, im Umgang mit der virtuellen Welt schulen.
Das ist die zivilrechtliche Seite.Alles leider nicht so einfach, wie es aussieht Anwalt kämpft gegen Grazer Autokratzerin - steiermark.ORF.at
Was soll man mit einer Person machen, die einen Sprung in der Schüssel hat? Lebenslang einsperren wird nicht drinnen sein!Ich frage mich, warum das so ist![]()
GUte Frage, ich vermute, das die 60.000 welche sie bis jetzt an Wiedergutmachung gezahlt hat, das verhindern, die Anzeigen kommen einzeln, können also nicht einfach in einem Prozeß zusammengelegt werden, ansonsten hätte sie vielleicht die Grenze für die Anlasstat überschritten, die notwendig ist, für die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, so ist sie im Moment in einer Nervenheilanstalt, das ist kein Gefängnis Mietzekatze, es muss dringend dafür gesorgt werden, das sie nur noch in Begleitung in Ausgang darf, dafür muss die Sachwalterin sorgen, hoffe ich.warum die Beschädigungen nicht in Summe oder zumindest in Gruppen betrachtet werden können, womit schwere Sachbeschädigung rauskommen würde und eine Einweisung in eine geschlossene Anstalt möglich wäre
Freigang ? Sie ist doch nicht im Gefängnis !!!Warum hat sie dann aber Freigang???
Ob das so ist, muss noch geklärt werden, selbst der zitierte Anwalt ist skeptisch. Wenn sie den Schaden ersetzt hat, ist es wenigstens ein bisschen weniger schlimm für die Geschädigten, wobei die ja noch immer genug Zores haben mit Anzeige, Werkstattaufenthalt etc.GUte Frage, ich vermute, das die 60.000 welche sie bis jetzt an Wiedergutmachung gezahlt hat, das verhindern, die Anzeigen kommen einzeln, können also nicht einfach in einem Prozeß zusammengelegt werden, ansonsten hätte sie vielleicht die Grenze für die Anlasstat überschritten, die notwendig ist, für die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, so ist sie im Moment in einer Nervenheilanstalt, das ist kein Gefängnis Mietzekatze, es muss dringend dafür gesorgt werden, das sie nur noch in Begleitung in Ausgang darf, dafür muss die Sachwalterin sorgen, hoffe ich.
Dieses Wort wurde auf orf.at verwendet. Wenn ich wegen einer Verletzung im Spital bin, darf ich dieses eine Zeit lang auch nicht verlassen. Warum sollte das bei einer geistigen Krankheit nicht auch und erst Recht der Fall sein?Freigang ? Sie ist doch nicht im Gefängnis !!!
Wenn ich wegen einer Verletzung im Spital bin, darf ich dieses eine Zeit lang auch nicht verlassen.
Wenn ich wegen einer Verletzung im Spital bin, darf ich dieses eine Zeit lang auch nicht verlassen.
Jetzt hab ich einmal nachschauen müssen, was ein Revers ist, ich hab das bisher nur beim Autofahren und beim Sakko gekanntgegen revers bist im null komma nix wieder raus.
...ja gegen Leib und Leben........das Zerkratzen von Autotüren, würde ich jetzt nicht als Gefahr für Leib und Leben erachten.Gefährlichkeit für sich selbst oder für andere, oder?
Eine Einlieferung in eine Nervenklinik erfolgt aber - sofern nicht freiwillig
das Zerkratzen von Autotüren, würde ich jetzt nicht als Gefahr für Leib und Leben erachten.
Na eben. Und bei einer behördlichen Zwangseinweisung erwarte ich mir, dass es tagsüber keinen Freigang gibt.bei nicht freiwillig ist's dann auch eine behördliche zwangseinweisung und da hilft logischerweise auch kein revers nix.
doch! wenn's vom falschen erwischt wird für ihr eigenes ...![]()
Die Frau ist nicht eingesperrt! Es geht allein um eine medizinische Betreuung welche durch eine Verwaltungsbehörde veranlasst wurde.Na eben. Und bei einer behördlichen Zwangseinweisung erwarte ich mir, dass es tagsüber keinen Freigang gibt.
Na eben. Und bei einer behördlichen Zwangseinweisung erwarte ich mir, dass es tagsüber keinen Freigang gibt.
Beim Freigang Fäustlinge drauf schnallen, dann kann sie nichts zum Kratzen anfassen...Was soll man mit einer Person machen, die einen Sprung in der Schüssel hat? Lebenslang einsperren wird nicht drinnen sein!