(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Irgendwann wird ein Autobesitzer sie dabei erwischen und vermöbeln. Dann steht er vor Gericht und bekommt sechs Monate...
 
Es gibt schon einige gute Präventionsprojekte in diese Richtung.

Und diese Projekte finde ich auch gut. Nur mMn nach sollten vorrangig auch Eltern aufgeklärt werden, welche Gefahren im Internet schlummern können nicht nur für die Kinder sondern auch für sie selbst. Denn im Endeffekt sind es ja auch die Erwachsenen, die oftmals leichtsinnig mit dem Internet umgehen, und auf diversen Plattformen zb. jeden Sch... preisgeben müssen, und damit nicht nur Vorbild sind für die junge Generation, sondern auch womöglich selber zb. eine Einladung für Einbrecher ausschreiben.
Und dann sollte es schon die Aufgabe von Eltern sein erstens Vorbild bezüglich Verhalten im virtuellen Raum zu sein, und das Internetverhalten der Kinder zu überwachen und die Kinder dahingehend zu sensibilisieren keine Daten anzugeben, Profile nicht öffentlich zu machen, Kinderschutz am PC aktivieren usw. und nicht jeden Sch... zu posten.
 
aber wir könnten und sollten vor allem Kinder und Jugendliche, im Umgang mit der virtuellen Welt schulen.
Also ich glaube nicht das ich meine Kids im Internet kontrollieren kann! Die gurken überall herum, und wenns nicht am eigenen Gerät ist, ist es halt das Gerät der Freunde.
Kinder können die Gefahr nicht abschätzen, weil es keine direkte Berührung zu anderen gibt, sondern virtuell. Für mich ist das Internet für Kinder sowieso ein rotes Tuch,abgesehen von den Gefahren die dort lauern! Die Kids wissen zwar nicht was in der Welt so läuft, dafür haben sie Ahnung davon wie man sich die Haare eindreht oder die Augen richtig schminkt.
 
Das ist die zivilrechtliche Seite.
Strafrechtlich stellt sich die Frage, warum die Beschädigungen nicht in Summe oder zumindest in Gruppen betrachtet werden können, womit schwere Sachbeschädigung rauskommen würde und eine Einweisung in eine geschlossene Anstalt möglich wäre.

Abgesehen davon hat man die Dame aber ohnehin schon in eine Nervenklinik eingewiesen, d.h. es ist offenbar ein Weg gefunden worden. Warum hat sie dann aber Freigang???
 
warum die Beschädigungen nicht in Summe oder zumindest in Gruppen betrachtet werden können, womit schwere Sachbeschädigung rauskommen würde und eine Einweisung in eine geschlossene Anstalt möglich wäre
GUte Frage, ich vermute, das die 60.000 welche sie bis jetzt an Wiedergutmachung gezahlt hat, das verhindern, die Anzeigen kommen einzeln, können also nicht einfach in einem Prozeß zusammengelegt werden, ansonsten hätte sie vielleicht die Grenze für die Anlasstat überschritten, die notwendig ist, für die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, so ist sie im Moment in einer Nervenheilanstalt, das ist kein Gefängnis Mietzekatze, es muss dringend dafür gesorgt werden, das sie nur noch in Begleitung in Ausgang darf, dafür muss die Sachwalterin sorgen, hoffe ich.
Warum hat sie dann aber Freigang???
Freigang ? Sie ist doch nicht im Gefängnis !!!
 
GUte Frage, ich vermute, das die 60.000 welche sie bis jetzt an Wiedergutmachung gezahlt hat, das verhindern, die Anzeigen kommen einzeln, können also nicht einfach in einem Prozeß zusammengelegt werden, ansonsten hätte sie vielleicht die Grenze für die Anlasstat überschritten, die notwendig ist, für die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, so ist sie im Moment in einer Nervenheilanstalt, das ist kein Gefängnis Mietzekatze, es muss dringend dafür gesorgt werden, das sie nur noch in Begleitung in Ausgang darf, dafür muss die Sachwalterin sorgen, hoffe ich.
Ob das so ist, muss noch geklärt werden, selbst der zitierte Anwalt ist skeptisch. Wenn sie den Schaden ersetzt hat, ist es wenigstens ein bisschen weniger schlimm für die Geschädigten, wobei die ja noch immer genug Zores haben mit Anzeige, Werkstattaufenthalt etc.

Es kommt im Übrigen schon vor, dass mehrere Straftaten in einem Prozess zusammengelegt werden, auch wenn es verschiedene Opfer gibt. Bei Serientätern ist das eigentlich sogar üblich. Die Frage ist nur, ob man sagt: Normale Sachbeschädigung in X Fällen oder in Summe schwere Sachbeschädigung. Warum Letzteres in diesem Fall nicht geht - ich weiß es nicht.

Freigang ? Sie ist doch nicht im Gefängnis !!!
Dieses Wort wurde auf orf.at verwendet. Wenn ich wegen einer Verletzung im Spital bin, darf ich dieses eine Zeit lang auch nicht verlassen. Warum sollte das bei einer geistigen Krankheit nicht auch und erst Recht der Fall sein?
 
gegen revers bist im null komma nix wieder raus.
Jetzt hab ich einmal nachschauen müssen, was ein Revers ist, ich hab das bisher nur beim Autofahren und beim Sakko gekannt :mrgreen:

Mag sein. Eine Einlieferung in eine Nervenklinik erfolgt aber - sofern nicht freiwillig - doch wegen der Gefährlichkeit für sich selbst oder für andere, oder?
 
Na eben. Und bei einer behördlichen Zwangseinweisung erwarte ich mir, dass es tagsüber keinen Freigang gibt.
Die Frau ist nicht eingesperrt! Es geht allein um eine medizinische Betreuung welche durch eine Verwaltungsbehörde veranlasst wurde.
Warum sollte also kein Verlassen der Einrichtung möglich sein? Soll sie angekettet werden? Dann reagiert Volksanwaltschaft schneller als du "Oachkatzlschwoaf" sagen kannst.
Sorry, das reicht nicht.:rolleyes:
 
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