(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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... traurig ist eigentli ;) ... das man darüber sich Gedanken macht, muß oder wie auch immer :cool: ... Polizei ist einfach Polizei und vom Staat und aus :rolleyes:
 
Solche selbst ernannten "Ordnungs und Sittenwächter" sind strikt abzulehnen.
 
Daunkscheee....

Es ist also der Begriff "Polizei" aber offensichtlich nicht der Begriff "Police" (in D) geschützt.
Fraglich ist es deshalb ob "Polizei" in allen möglichen Sprachen in D (durch das Markenrecht) geschützt werden kann.....
Diese Frage wurde durch den Prozess im Wuppertal aber nicht geklärt. Markenschutz ist reines Zivilrecht.
 
Im deutschen Wuppertal wurden die Burschen, die in Warnwesten mit der Aufschrift "Shariah Police" durch die Stadt zogen und Leute angehalten haben, vom Vorwurf des Verstoßes gegen das Uniformverbot freigesprochen:

Wuppertal: Gericht spricht selbsternannte Scharia-Polizisten frei

Wenn so etwas wirklich nicht strafbar ist, gehört gesetzlich MMN nachgebessert. Die Bezeichnung "Polizei" bzw. "Police" o.ä. gehört MMN generell geschützt, auch sollte unterbunden werden, dass sich eine Gruppe Verrückter als eine Art Wachkörper gebärden darf, ohne vom Gesetz dazu ermächtigt zu sein.
...wie stellst du dir das vor....vor allem die Umsetzung?
Werter, lateks666, bei aller Wertschätzung deiner Beiträge, aber du verhunzt jegliche Diskussion, wo es um eine Bestrafung von Verbrechern geht, weil du ja nur als Paragraphenreiter auftrittst. Du führt eine Klitzekleineluludiskussion über Fragen, die irgendwie fehl am Platz sind.
Wenn irgendein muslimischer Wappler in einem europäischen Land POLIZEI spielen will, dann ist das zu unterbinden und da haben wir hier eher darum zu diskutieren, wie man sowas in Zukunft lösen soll, aber auf einer anderen Gesprächseben und nicht wo ich den Beistrich im Gesetzestext setzen soll....

Na dann werden sie die Buchstabenzusammensetzer zusammensetzen und einen Text finden, wo das geregelt ist und fertig.

Anderes Beispiel: Rauchverbotszeichen. Was ist dort durchgestrichen? Eine Zigarette. Frage: Darf ich Zigarren rauchen? -Nein.
Genau so ist auch das Wort Polizei zu gebrauchen. Wer sich dort WIE ein Polizist aufführt, dann ist es scheiß egal, was auf seinem T-Shirt steht!
 
Da die Berichte ziemlich nacheinander in einer Nachrichtensendung waren..
irgendwie für mich unverständlich, dass der Missbrauch von Kindern mit weniger Aufenthalt in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher bestraft wird als z.b. Haftstrafe bei einem Überfall auf ein Juweliergeschäft mit Bedrohung von Mitarbeitern und Kunden...

Ein 31-Jähriger aus dem Mühlviertel ist zu acht Jahren unbedingter Haft verurteilt worden, weil er 15 Buben missbraucht hat. Das Urteil ist rechtskräftig. Er wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingeliefert. -

Missbrauch von Kindern und Jugendlichen: Acht Jahre für Mühlviertler


Die acht Jahre wurden als Zusatzstrafe zu einer vierjährigen rechtskräftigen Haftstrafe, die er in der Schweiz für zwei Juwelierüberfälle ausgefasst hat, verhängt. Ein Komplize hat in Steyr bereits zehn Jahre, ein weiterer sechseinhalb Jahre aufgebrummt bekommen.

Acht Jahre Zusatzstrafe für brutalen Juwelierüberfall
 
@Mitglied #261616

na servas...du schenkst mir aber ordentlich ein....:D

.....aber ernsthaft: Geht es um Rechtsprechung oder um Selbstjustiz?

Wenn es ernsthaft um Rechtsprechung geht, dann gehört die Paragraphenreiterei dazu!
Geht's aber um Selbstjustiz, dann ist das noch abartiger als diese Scharia-Dodeln!
Wenn man darüber diskutieren möchte, wie man unliebsame Vorkommnisse zukünftig verhindert, dann auf Basis von rechtsstaatlichen Gesetzen ......und dazu gehört auch eine gewisse Paragraphenreiterei!
Warum diese Paragraphenreiterei? Weil der Gesetzesbruch EINDEUTIG formuliert werden muss, damit diesen Gesetzesbruch auch dementsprechend bestrafen kann.
Du hast recht...is ned unser Bier, hier eindeutige Gesetzestexte zu formulieren.............aber bei so manche Wunschvorstellungen.....da kann ich mich nicht zurückhalten und diese mit Paragraphen niederreiten...

Ich wird mich aber trotzdem bemühen, mich ein bisserl mehr zurückzuhalten mit dem Paragraphenreiten....versprochen. ;)
 
Ganz kurz noch:


Verwechsle "Haft" nicht mit "Aufenthalt für geistig abnorme Rechtsbrecher"

Aber im Endeffekt kommt für mich als nicht Rechtskundige ja dasselbe raus - jemand wird weggesperrt wegen einer Straftat (der Eine in das Gefängnis, der Andere in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher) - oder nicht!!!???
 
Aber im Endeffekt kommt für mich als nicht Rechtskundige ja dasselbe raus - jemand wird weggesperrt wegen einer Straftat (der Eine in das Gefängnis, der Andere in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher) - oder nicht!!!???
Im Endeffekt...ja.
Denoch...grob gesagt...der Unterschied:
Haft=freiheitsentziehende Maßnahme als Strafe und Sühne...aus der kommst raus wennst die Zeit abgesessen hast...wennst brav bist womöglich vorher....
Anstalt=keine Strafe und Sühne, sondern freiheitsentziehende Maßnahme zum Schutz der Gesellschaft...da kommst erst raus wennst keine Gefahr mehr für die Gesellschaft bist...

Das ist jetzt sehr vereinfacht dargestellt....ohne Paragraphenreiterei.....sonst wird mir der Entschay noch wirklich grantig..:unsicher:
 
Magazin vom 11.12.2016

da fragst dich wirklich … und wir hatten damals eine Anzeige bekommen, weil wir auf einen Schülerausweis eine Brille gezeichnet hatten …
 
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