(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Eigenartig dass nicht einmal sein Verteidiger weiß wo er ist und warum er nicht erschienen ist.
 
Grundsätzlich haben Asylwerber und solche mit positiven Asylverfahren einen legalen Aufenthalt in Österreich.
 
Und was ich ebenso ärgerlich an diesem Fall finde: die langwierige und mühsame Arbeit der damaligen Kommission unter Barbara Helige, wodurch diese 17 Beschuldigten erst identifiziert werden konnte, war im Endeffekt für "Arsch und Friedrich".
Tolles Rechtssystem, das wir da haben :mad:

Aber, und dabei wiederhole ich mich: unser Rechtssystem ist dominiert vom Gedanken des Täterschutzes, ist mal so.
 
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