(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Nein, weil so ein Sch*** - auch wenn er keine juristischen Folgen mehr haben kann - aufgearbeitet gehört.


Ist aber Zeit- und Geldverschwendung. Mir wäre es als Steuerzahler weit lieber, aktuelle, noch abstrafbare Fälle würden sofort bearbeitet und hart bestraft, als sinnlose Nachforschungen und zurückgelegte Anklagen.
 
ohne dass ich jetzt besondere sympathien für'n westenthaler hege, aber aus einen glatten freispruch beim ersten urteil auf einmal 30 monate klingt irgendwie eigenartig.
 
Ein kleines unschuldiges Kind ist gestorben, weil dessen Eltern fragwürdige Erziehungsaßnahmen vollzogen haben. Die Mutter kommt mit einer Bewährungsstrafe davon, unter anderem mit der Begründung weil sie ihr eigenes Kind verloren hat, als wäre es nur ein Unfall gewesen.
 
Ein kleines unschuldiges Kind ist gestorben, weil dessen Eltern fragwürdige Erziehungsaßnahmen vollzogen haben. Die Mutter kommt mit einer Bewährungsstrafe davon, unter anderem mit der Begründung weil sie ihr eigenes Kind verloren hat, als wäre es nur ein Unfall gewesen.

Und für dieses Ergebniss haben unsere Gerichte auch noch 2 Jahre gebraucht.
 
es stehen sowieso nur die vor Gericht, die auch tatsächlich erwischt werden - und für manche gilt auch gar kein Gesetz.

worüber soll man sich da noch aufregen .
 
Ich frage mich was für Drogen der Staatsanwalt morgens einwirft.

Alkolenker drohen jetzt zehn Jahre Gefängnis!


Weil?
10 Jahre ist ja nur der maximale Strafrahmen für das Delikt und das wird's auch sicher nicht werden.
Aber, daß man prinzipiell gegen massive Alkolenker schärfer vorgeht, ist schon OK. 2 Promille sind schließlich kein Bemmerl.

Speziell dann bin ich für hohe Schaden, wenn es durch Alkolenker Unfälle gibt.
Das wurde jetzt lang genug als Kavaliersdelikt angesehen.
 

Weil....

10 Jahre ist ja nur der maximale Strafrahmen für das Delikt und das wird's auch sicher nicht werden.

....ich mir da heutzutage nicht mehr so sicher bin.

Aber, daß man prinzipiell gegen massive Alkolenker schärfer vorgeht, ist schon OK. 2 Promille sind schließlich kein Bemmerl.

Speziell dann bin ich für hohe Schaden, wenn es durch Alkolenker Unfälle gibt.
Das wurde jetzt lang genug als Kavaliersdelikt angesehen.

Selbstverständlich muß Strafe sein da sind wir uns einig, für lebenslangen Führerscheinentzug in härte Fällen würde ich mich sogar stark machen.

Aber mit Kanonen auf Spatzen schießen? In einer Zeit in der Dschihadisten (oder zumindest mögliche) in unserem Land frei herumlaufen und bloß "beobachtet" werden? In einer Zeit wo laufend Sexual/Drogen/Gewalttäter mit wenigen "blauen Flecken" davonkommen?

Mir fehlt generell in letzter Zeit bei unserer Justiz die Verhältnissmäßigkeit in beiden Richtungen.
 
....ich mir da heutzutage nicht mehr so sicher bin.


Also Höchststrafe gibt's da sicher ned!

Aber mit Kanonen auf Spatzen schießen? In einer Zeit in der Dschihadisten.....

In Österreich, wie in jedem vernünftigen Strafrecht auch, stehen die die einzelnen Delikte und deren Strafbemessung nicht in einer Relation zueinander* und das ist auch gut und richtig so.
Von daher ist diese übliche Betrachtungsweise "der A kriegt für das soundsoviel Schmalz, der B aber für dies so viel" falsch und nicht zielführend.

Der Gesetzgeber bewertet jedes Delikt für sich alleine.
Anders wärs auch gar nicht möglich.

* mit einer Ausnahme, dem Mord. Der bildet die Höchststrafe, dem jedes andere Delikt untergeordnet wird.


Bei Alkolenkern wurde viel zu lange beide Augen zugedrückt, denn da wurde fast immer von einer Fahrlässigkeit ausgegangen. Wenn sich wer vollfett ins Auto setzt und dann z.B. einen Menschen z'sammscheibt, dann kann ich da beim besten Willen keine Fahrlässigkeit erkennen.

Und oft genug sind auch Alkolenker, obwohl das Unfallopfer gestorben ist, mit einer bedingten weggekommen.
Da hört sich für mich halt der Spaß auf.
 
Der Gesetzgeber bewertet jedes Delikt für sich alleine.

Eben in diese Bewertung oder besser gesagt in die Fähigkeiten derjenigen die sie vornehmen habe ich kein Vertrauen mehr, je nachdem ob Staatsanwalt und Richter an dem Morgen einen sauberen weichen Stuhlgang hatten oder nicht suchen sie bei dem einen nach Ausreden beim anderen kommt die "volle Härte des Gesetzes" zum Einsatz, und ja auch bei Alkolenkern passiert das immer wieder mal so mal so.


Bei Alkolenkern wurde viel zu lange beide Augen zugedrückt, denn da wurde fast immer von einer Fahrlässigkeit ausgegangen. Wenn sich wer vollfett ins Auto setzt und dann z.B. einen Menschen z'sammscheibt, dann kann ich da beim besten Willen keine Fahrlässigkeit erkennen.

Und oft genug sind auch Alkolenker, obwohl das Unfallopfer gestorben ist, mit einer bedingten weggekommen.
Da hört sich für mich halt der Spaß auf.

Richtig, nur sollte man sich langsam mal einig werden und nicht bei einem Alkoholisierten lenker sagen der hat sich mit Vorsatz hinters Steuer gesetzt und gleichzeitig bei einem Alki der einen andern ins Krankenhaus prügelt das selbe als Minderrungsgrund anführen, wenn man sagt man ist im Suff noch klar genug im Kopf um einzusehen das man sich nicht hinters Steuer setzen sollte und wenn man es doch tut ist es eben Vorsatz dann muß das für den Prügler ebenso Gültigkeit haben und hier nicht plötzlich Argumentieren "Der war ja besoffen und wußte nicht was er tat".
 
nur sollte man sich langsam mal einig werden und nicht bei einem Alkoholisierten lenker sagen der hat sich mit Vorsatz hinters Steuer gesetzt und gleichzeitig bei einem Alki der einen andern ins Krankenhaus prügelt das selbe als Minderrungsgrund anführen,
.....warum sollte man vollkommen verschiedene Ausgangssituationen gleich bewerten?
 
weil's den selben ursprung hat - b'soffen. entweder gibt's daür milderende umstände weil man planlos war oder ned. aber einmal ja und einmal nein ist ein wengl seltsam.
"Ausgangssituation"? Mir geht es nicht um die Tat an sich sondern darum wie Alkoholeinfluß bewertet wird.
Grundsätzlich ist Alkoholkonsum, im Gegensatz zum Konsum anderer berauschenden Substanzen, in unserem Kulturkreis nicht verboten!
Jedoch ist das Lenken eines Fahrzeuges unter Beeinträchtigung , insbesonders durch Alkohol, verboten.
Auf diese Tatsache wird jeder Lenker eines Kraftfahrzeuges in seiner Ausbildung zum Erwerb einer Lenkberechtigung aufmerksam gemacht.
Studien haben ergeben, dass bei steigendem Alkoholkonsum das Reaktionsvermögen sinkt, die Risikobereitschaft steigt und die visuelle Wahrnehmung stark beeinträchtigt wird. All dies sind suboptimale Voraussetzungen ein Kraftfahrzeug sicher im öffentlichen Verkehr zu lenken. Nachdem dies zum allgemeinen Wissen, besonders bei Führerscheinbesitzern gehört, kann man davon ausgehen, dass ein gewisser Vorsatz dahinter steckt, wenn man sich vollfett hinter das Steuer setzt und damit die Chancen, sich und vor allem andere Personen zu gefährden, um ein Vielfaches zu erhöhen.
Alkohol beeinflusst und verstärkt aber auch die Stimmung. Je nach Charakter einer Person kann das von melancholisch über lustig bis hin zu aggressiv sein. Da in den meisten Fällen sich niemand mit dem Vorsatz ansauft wem zu verprügeln, sondern erst durch gewisse Umstände, die besonders durch die aufputschende Wirkung des Alkohols eine eskalierende Situation entstehen, geht man davon aus, dass durch die "Schuld" des Alkohols es erst zu dieser Situation gekommen ist.
 
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