....ich mir da heutzutage nicht mehr so sicher bin.
Also Höchststrafe gibt's da sicher ned!
Aber mit Kanonen auf Spatzen schießen? In einer Zeit in der Dschihadisten.....
In Österreich, wie in jedem vernünftigen Strafrecht auch, stehen die die einzelnen Delikte und deren Strafbemessung nicht in einer Relation zueinander
* und das ist auch gut und richtig so.
Von daher ist diese übliche Betrachtungsweise
"der A kriegt für das soundsoviel Schmalz, der B aber für dies so viel" falsch und nicht zielführend.
Der Gesetzgeber bewertet jedes Delikt für sich alleine.
Anders wärs auch gar nicht möglich.
* mit einer Ausnahme, dem Mord. Der bildet die Höchststrafe, dem jedes andere Delikt untergeordnet wird.
Bei Alkolenkern wurde viel zu lange beide Augen zugedrückt, denn da wurde fast immer von einer
Fahrlässigkeit ausgegangen. Wenn sich wer
vollfett ins Auto setzt und dann z.B. einen Menschen z'sammscheibt, dann kann ich da beim besten Willen keine Fahrlässigkeit erkennen.
Und oft genug sind auch Alkolenker, obwohl das Unfallopfer gestorben ist, mit einer bedingten weggekommen.
Da hört sich für mich halt der Spaß auf.