(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Grundsätzlich ist Alkoholkonsum, im Gegensatz zum Konsum anderer berauschenden Substanzen, in unserem Kulturkreis nicht verboten!
Jedoch ist das Lenken eines Fahrzeuges unter Beeinträchtigung , insbesonders durch Alkohol, verboten.
Auf diese Tatsache wird jeder Lenker eines Kraftfahrzeuges in seiner Ausbildung zum Erwerb einer Lenkberechtigung aufmerksam gemacht.
Studien haben ergeben, dass bei steigendem Alkoholkonsum das Reaktionsvermögen sinkt, die Risikobereitschaft steigt und die visuelle Wahrnehmung stark beeinträchtigt wird. All dies sind suboptimale Voraussetzungen ein Kraftfahrzeug sicher im öffentlichen Verkehr zu lenken. Nachdem dies zum allgemeinen Wissen, besonders bei Führerscheinbesitzern gehört, kann man davon ausgehen, dass ein gewisser Vorsatz dahinter steckt, wenn man sich vollfett hinter das Steuer setzt und damit die Chancen, sich und vor allem andere Personen zu gefährden, um ein Vielfaches zu erhöhen.
Alkohol beeinflusst und verstärkt aber auch die Stimmung. Je nach Charakter einer Person kann das von melancholisch über lustig bis hin zu aggressiv sein. Da in den meisten Fällen sich niemand mit dem Vorsatz ansauft wem zu verprügeln, sondern erst durch gewisse Umstände, die besonders durch die aufputschende Wirkung des Alkohols eine eskalierende Situation entstehen, geht man davon aus, dass durch die "Schuld" des Alkohols es erst zu dieser Situation gekommen ist.

Eben genau das ist wovon ich rede, beim Lenker geht man gerne von Vorsatz aus obwohl man weiß das Alkohol die Urteilsfähigkeit einschränkt, bei Gewalttätern nutzt man selbiges als Milderungsgrund da war dann der Alk "Schuld".
 
Eben genau das ist wovon ich rede, beim Lenker geht man gerne von Vorsatz aus obwohl man weiß das Alkohol die Urteilsfähigkeit einschränkt, bei Gewalttätern nutzt man selbiges als Milderungsgrund da war dann der Alk "Schuld".
Das ist so nicht richtig, da "Gewalttäter" nicht unbedingt Alkohol brauchen um Gewalt anzuwenden. Deshalb wird in diesen Fällen Alkoholeinfluss nicht unbedingt als Milderungsgrund berücksichtigt, da ja schon ein gewisses Gewaltpotential vorhanden ist.
Wenn eine Person aber im nüchternem Zustand üblicherweise nicht aggressiv und gewalttätig ist, es aber erst durch die enthemmende Wirkung von Alkohol oder anderen bewusstseinsverändernden Einflüssen zu Aggression und Gewalt kommt, dann kann dies als mildernd angesehen werden.
Beim Lenker ist auch nicht der Alkohol schuld, sondern der Lenker selbst, da es sein Entschluss war, alkoholisiert ein Fahrzeug zu lenken, was ja, aus den von mir erläuterten Gründen, gesetzlich verboten ist!
Es war aber nicht immer verboten, betrunken ein Fahrzeug zu lenken. Es war auch ein Milderungsgrund, wenn man alkoholisiert einen Verkehrsunfall verursacht hatte. Da sich aber inzwischen die Erkenntnis durchsetzte , dass besoffen Autofahren grundsätzlich gefährlich ist, im Gegensatz zum bloßem Antschechern, hat man das besoffen Autofahren per Gesetz verboten.
Man kann natürlich sagen, dass das Besaufen auch grundsätzlich gefährlich ist, weil man dann jede Menge gefährlichen Blödsinn macht und hier einen Vorsatz sehen kann. Allerdings müsste man dann Alkoholkonsum prinzipiell verbieten.
 
Allerdings müsste man dann Alkoholkonsum prinzipiell verbieten.

Schön wäre es, aber die trauen sich ja nichtmal "Schockbilder" auf Alkflaschen kleben.

Also, ich finde diese Rechtsansicht völlig ok und eigentlich schon lange überfällig.

Ich sage ja harte Strafen ok Führerschein permament weg und 3000 Sozialstunden und gut ist's aber in diese Richtung ist es lächerlich besonders wenn bei einem gewissen Klientel Koran-Prediger (24) wollte Pfleger erwürgen man es gleichzeitig nicht leid wird die "Psychisch" Karte auszuspielen.
 
hier ein paar §§§§§§§§§§§§§§§§§§§ zum Thema .
 
weil auch nur irgend ein flieger weniger auf der welt unterwegs sein wird ohne der 3. piste mehr in schwechat ...
und die Flughäfen rund um Österreich (wie z.B. Bratislava, Budapest, Prag, München) reiben sich schon jetzt die Hände - und eh gut, daß die dort dann vermehrt erzeugten Schadstoffe aller Art natürlich genau an Österreichs Grenze Halt machen; das zumindest glauben die Gegner der 3. Piste. Naja, Kleingeister rundherum.
 
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