(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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es ging aber eigentlich um die illegalen rennen. da muss die polizei die typen vor ort erwischen. sonst habens glück gehabt.

Ist zwar kein Paradebeispiel - aber ein Freund von meinem Sohn hat eine Anzeige inklusive "Spende" an den Staat kassiert wegen "ungebührlicher Lärmbelästigung", weil er mitten im Messegelände, wo rundherum keiner wohnt, am Schnee gedriftet ist. Da hat sich halt Einer die Mühe gemacht, und ist zur nächsten Polizeistation gegangen, um eine Anzeige zu erstatten.
Vielleicht verhält es sich bei den Straßenrennen auch so, dass Anzeige erstattet werden müsste, damit es Konsequenzen nach sich zieht. Wobei, wenn es sich auch nur um Bußgeld handelt, werden diese Rennen dadurch sicher auch nicht damit unterbunden, sondern die lachen sich trotzdem, wie @Mitglied #81571 schon erwähnt hat, bei der nächsten Tanke einen Holzfuß.
 
Verdacht auf eine Straftat
Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit ist keine Straftat sondern eine Verwaltungsübertretung......das kannst melden...aber ned anzeigen.
@Mitglied #261616
Hast du während des Rennens oder nach dem Rennen angerufen?

Die Jackengeschichte vom Gogo wäre ein Verdacht auf eine Straftat, das kann er ...persönlich... anzeigen auf....nachdem der Gogo aber nicht zugeschlagen hat.....ists sehr schwer das nachzuweisen, dass ein Betrug stattgefunden hat
Sehr häufig sind die Autos dieser "Verkehrsteilnehmer" durch Tuning so verändert, dass die Möglichkeit des Kennzeichen - Entzuges gegeben ist.
Das ist durchaus richtig, dass die Fahrzeuge meistens nicht dem KFG entsprechen....aber wenn sie auf dem Gelände der Tankstelle stehen, könnens auch nix machen, da Tankstelle Privatgrund ist......
 
Die Jackengeschichte vom Gogo wäre ein Verdacht auf eine Straftat, das kann er ...persönlich... anzeigen auf....nachdem der Gogo aber nicht zugeschlagen hat.....ists sehr schwer das nachzuweisen, dass ein Betrug stattgefunden hat

Es sind zwei Delikte: Das eine wäre der gewerbsmäßige Betrug, wenn ich denn zugeschlagen hätte. Das andere Delikt besteht (glaub ich halt) in der Ausübung eine Gewerbes als "fliegender Händler".

Aber: Ist der Versuch, eine Straftat (gewerbsmäßiger Betrug) zu begehen, straffrei?

Noch was: Ich hab es (in größerer Schrift und fett hervorgehoben) hier gepostet, damit diese Betrugs - Masche nicht in Vergessenheit gerät.
 
Es sind zwei Delikte: Das eine wäre der gewerbsmäßige Betrug, wenn ich denn zugeschlagen hätte. Das andere Delikt besteht (glaub ich halt) in der Ausübung eine Gewerbes als "fliegender Händler".
Die Gewerbsmäßigkeit ist ja erst nach drei nachweisbaren einschlägigen Delikten vorliegend.....
Ist der Versuch, eine Straftat (gewerbsmäßiger Betrug) zu begehen, straffrei?


...wenn die objektiven Voraussetzungen eines Betrugs gegeben sind, dann nicht......kann aber mildernd sein.
Noch was: Ich hab es (in größerer Schrift und fett hervorgehoben) hier gepostet, damit diese Betrugs - Masche nicht in Vergessenheit gerät.

Das ist sehr löblich von dir...
Aber solange es Menschen gibt, die meinen ein Schnäppchen machen zu können, wird es diesen Betrügern leicht gemacht...
 
Hatte die Geschwindigkeit nicht im Sinn, nur das rücksichtslose Überholen und Abbremsen.
nur das passiert zig mal am tag. fahr die tangent. da könntest unmengen jeden tag anzeigen sow ie sie fahren. was soll die polizei da machen. weil das ganze ist deine meinung.....wenn sie es sehen dann sieht es anders aus. so ist das ganze dann eher hören sagen das hält halt ned. schon klar das es unbefriedigend ist.
 
Sind dann rein zufällig alle zurselben Tankstelle gefahren und hab dann angerufen.

du machst das ja auch völlig falsch ... :lehrer:4

rüber auf die tanke, hin zu den typen und: alda, isch schwör - machst du nochmal rote ampel, isch mach dich messer! und dann noch ein paar mal g'scheit gegen die tür treten. wirst sehen die illegalen rennen hören ruckizucki auf ... :cool:
 
Alles klar.....hättest eine Anzeige wegen Gefährdung und/oder Nötigung machen können......geht aber nicht über den Notruf....
Natürlich kann man über den Notruf den Verdacht einer Straftat melden, dafür ist er ja da!

Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit ist keine Straftat sondern eine Verwaltungsübertretung......das kannst melden...aber ned anzeigen.
Ich habe weder etwas von Anzeigen geschrieben noch über den Fall von @Mitglied #261616, sondern explizit über den von @Mitglied #171 geschilderten.

Die Jackengeschichte vom Gogo wäre ein Verdacht auf eine Straftat, das kann er ...persönlich... anzeigen auf....nachdem der Gogo aber nicht zugeschlagen hat.....ists sehr schwer das nachzuweisen, dass ein Betrug stattgefunden hat
Noch einmal: Mir geht's nicht ums Anzeigen, nachdem man selbst Opfer einer Straftat geworden ist, sondern um einen einfachen Hinweis, den @Mitglied #171 telefonisch getätigt hat - und dafür reicht ein Telefonanruf allemal! Die Polizei ist prinzipiell verpflichtet, solchen Hinweisen nachzugehen und zu schauen, ob eine Straftat oder ein Versuch vorliegt. Dazu reicht es eigentlich, das Geschehen vor Ort einige Zeit zu beobachten, ggfs. jemanden hinzuschicken, vielleicht in Zivil. Gar nix zu tun ist Beamtenmentalität.
Die tschetschenische Maschinengewehr-Bande auf der Donauinsel ist ja auch durch einen telefonischen Hinweis aufgeflogen - nur als Beispiel. Wenn die Polizei immer erst nach persönlichen Anzeigen tätig werden würde, hätten die Verbrecher in Österreich ja komplett Kirtag.
 
:nono: 2001 für 15 Jahre
Der eine ("Herbert P.", Mörder von Alexandra Schriefl), wegen der depperten Jugendstrafrechts-Verhätschelungen. Der andere ("Michael P.", Mörder von Nicole Strau) sitzt lebenslang. Hab's schlampig gelesen, dachte das wäre ein und derselbe. Man könnte natürlich fragen, ob "Herbert P." nach Ende seiner Haftstrafe unbefristet in einen Anstalt eingeliefert wurde. Aber ich frage lieber nicht.
 
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