(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Du würdest dich wundern, weswegen man heutzutage schon ins Spital fährt.


. Früher sind solche wahrscheinlich zum Hausarzt gegangen. Nur da es außerhalb der Ordinationszeiten, die meist nur bis 12 Uhr sind, keinen Ärztenotdienst mehr gibt, wo ein Arzt in der Umgebung seine Ordination am Nachmittag offen hat, fährt man halt wegen diverser Wehwehchen gleich ins KH.
 
die Gefängnisse sind sowieso überfüllt … also !
 
Irgendwie kommst du mir vor wie der IS, der auch einzelne Textstellen aus dem Koran herausnimmt um ihr irrwitziges Handeln zu begründen.

Geschworene können über nichts entscheiden was nicht in der Anklage oder im Strafantrag steht oder durch die STA während der Verhandlung modifiziert wurde.

Wohlgemerkt, deine Zitate war der Ausgangspunkt dieser Unterhaltung.
Die unbefristete Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 2 StGB hätte ja auch ausgesprochen werden können
Nicht, wenn es nicht beantragt wurde.
Der Hergang der Tat(en) spricht MMN für geistige Abnormität und Gefährlichkeit des Täters.
Verzeih, aber du bist in diesem Zusammenhang wer??
 
Zuletzt bearbeitet:
Irgendwie kommst du mir vor wie der IS, der auch einzelne Textstellen aus dem Koran herausnimmt um ihr irrwitziges Handeln zu begründen.
:haha: Du kommst mir vor wie Kellyanne Conway mit ihren "alternativen Fakten".

Verzeih, aber du bist in diesem Zusammenhang wer??
Ein einfacher Mensch, der seine Meinung äußert ;). Mein Ausgangspunkt war im Übrigen die Frage, ob der Mörder auch nach Ende der Strafe noch in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher sitzt. Das steht im verlinkten Artikel nicht, und. auch Du konntest die Frage nicht beantworten. Stattdessen lenkst Du ab, wie meistens.
 
Das steht im verlinkten Artikel nicht, und. auch Du konntest die Frage nicht beantworten.
Die Frage hat sich durch das Urteil selbst beantwortet. - 15 Jahre Freiheitsstrafe! Ohne wenn und aber! Du willst doch nicht behaupten die Medien würden nicht die ganze Wahrheit berichten?:D

Mein Ausgangspunkt war im Übrigen die Frage, ob der Mörder auch nach Ende der Strafe noch in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher sitzt.
Was sich mit dem Urteil - 15 Jahre Freiheitsstrafe wiederum selbst beantwortet!

Aber ich verstehe durchaus wenn jemand es nicht so sehen will/kann wie es tatsächlich ist!
 
Ein einfacher Mensch, der seine Meinung äußert ;). Mein Ausgangspunkt war im Übrigen die Frage, ob der Mörder auch nach Ende der Strafe noch in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher sitzt. Das steht im verlinkten Artikel nicht, und. auch Du konntest die Frage nicht beantworten. Stattdessen lenkst Du ab, wie meistens.

Hat mich so sehr beschäftigt dass ich es nun gefunden habe. Also es geht nur hervor dass sich der Herr Haller anscheinend für eine Genesung Herberts ausgesprochen hat, eine Einweisung in eine Anstalt jedoch angeordnet worden ist. Verwirrend die Geschichte

Mordfall Schriefl: Volle Strafe
 
Die Frage hat sich durch das Urteil selbst beantwortet. - 15 Jahre Freiheitsstrafe! Ohne wenn und aber! Du willst doch nicht behaupten die Medien würden nicht die ganze Wahrheit berichten?:D
Dein Unterhaltungswert in diesem Forum besteht in der unfreiwilligigen Komik, wenn Du Dich wieder einmal unsachlich aufpudelst. Der von @Mitglied #433941 neu verlinkte Artikel straft Dich Lügen :winke:.

Also besser zuerst denken, dann schreiben :mrgreen:
 
:oops: naja, ich hab schließlich als erste den Artikel gepostet der nur unvollständig Informationen presigegeben hat.
 
:oops: naja, ich hab schließlich als erste den Artikel gepostet der nur unvollständig Informationen presigegeben hat.
Unvollständige Informationen sind unser aller täglich Brot.
Manche können damit nur nicht umgehen!
Die Zeiten von gutem und informativen Journalismus sind in Zeiten von "Heute", "Österreich",......wohl vorbei!
 
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